Es war wohl eines der wenigen Assets, das die Four Gates noch hatte, worüber man Einnahmen erzielt hat. Nun hat man auch das verkauft, wie uns besorgte Makler, die einst für die Four Gates gearbeitet hatten, mitteilten. Zunächst erhielten wir in der vorigen Woche einen Anruf von einem Makler dazu. Mittlerweile sind es über ein Dutzend Anrufe in diesem Vorgang. Alle sind erbost, denn so sei das nicht vereinbart gewesen mit Christian Kanwischer, und so mancher Makler bezweifelt, dass dies juristisch einwandfrei ist. Nun, Christian Kanwischer wird das egal sein, denn er hat jetzt mit dem Laden nichts mehr zu tun, so einfach ist das für ihn. Nun kann es durchaus nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch das neue Manangement hier die Reißleine ziehen muss. Verlierer wären dann in diesem Fall natürlich die Inhaber der Genussrechte bzw. Teilschuldverschreibungen der Four Gates AG. Mit dem Unternehmen nochmals erfolgreich auf den Vertriebsmarkt zu gehen, dürfte wohl nicht mehr möglich sein.
Dieser Verkauf ist rechtswidrig und stellt aus meiner Sicht eindeutig einen Verkauf zum Nachteil der Gläubiger dar.