In dem Verfahren über den Antrag d. FPM Financial Partners Management AG, vertreten durch den Vorstand Holzmann Hubertus Wolfgang, geboren am 26.05.1964, Staatsangehörigkeit: französisch, Ginsterweg 7, 97353 Wiesentheid Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRB 12616
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Becker Andreas, Karmelitenstr. 5-7, 97070 Würzburg, Gz.: 17/000784BE-SD Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen für Finanzdienstleistungsunternehmen u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.10.2017 um 14:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Herrmann, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)359800, Telefax: +49(931)3598050.
– werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt.
– wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5 IN 405/17
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