Justiz

Frage

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Wenn jemand auf Anweisung eines Künstlers ein Werk erstellt – ist er dann selbst einer? Mit dieser Frage hat sich gestern das Oberlandesgericht (OLG) München befasst. Es verhandelte in einem Urheberrechtsstreit zwischen einem freischaffenden Künstler und der Nachlassverwalterin des 1997 verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger.

Dabei geht es um die Werke „Paris Bar“ eins bis drei. Kippenberger hatte, nachdem er 1991 nicht zur zeitgenössischen Kunstausstellung „Metropolis“ im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen worden war, eine Gegenausstellung in der Berliner Paris Bar organisiert.

Kippenberger beauftragte ein Berliner Kinoplakatmalunternehmen, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Der nun klagende, freischaffende Künstler fertigte das gewünschte Gemälde 1992 an und ein halbes Jahr später ein weiteres, ähnliches. 1993 malte er noch ein Bild, das Version eins nach Gerichtsangaben sehr ähnelte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Justiz

OLG Frankfurt: Geldwäscheverdachtsmeldung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung Schadensersatzansprüche...

Justiz

Unzulässig

Frankfurter Theater-Doppelanlage: Neubau statt Sanierung Die Stadt Frankfurt hat nach einer eingehenden...

Justiz

Entlassung rechtmäßig

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Entlassung eines Polizeikommissars wegen unangebrachter Inhalte Das Verwaltungsgericht Koblenz...