Wenn jemand auf Anweisung eines Künstlers ein Werk erstellt – ist er dann selbst einer? Mit dieser Frage hat sich gestern das Oberlandesgericht (OLG) München befasst. Es verhandelte in einem Urheberrechtsstreit zwischen einem freischaffenden Künstler und der Nachlassverwalterin des 1997 verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger.
Dabei geht es um die Werke „Paris Bar“ eins bis drei. Kippenberger hatte, nachdem er 1991 nicht zur zeitgenössischen Kunstausstellung „Metropolis“ im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen worden war, eine Gegenausstellung in der Berliner Paris Bar organisiert.
Kippenberger beauftragte ein Berliner Kinoplakatmalunternehmen, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Der nun klagende, freischaffende Künstler fertigte das gewünschte Gemälde 1992 an und ein halbes Jahr später ein weiteres, ähnliches. 1993 malte er noch ein Bild, das Version eins nach Gerichtsangaben sehr ähnelte.
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