Startseite Allgemeines Frage an Mark Branson von der BaFin – Warum machen Sie das nicht wie in der Schweiz?
Allgemeines

Frage an Mark Branson von der BaFin – Warum machen Sie das nicht wie in der Schweiz?

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

In der Schweiz gibt es von Seiten der dortigen Finanzmarktaufsicht eine Warnliste.

Eine Warnliste, die auch FRÜHZEITIG warnt. Das sollte doch im Sinne des Verbraucherschutzes, der der BaFin doch angeblich so wichtig ist, ein echter Fortschritt sein. Sie Herr Branson haben doch dafür gesorgt, dass es diese Warnliste in der Schweiz gibt, als Chef der FINMA!

Auf der Schweizer Seite heißt es:

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen. Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Zitat Ende

Wir würden uns von der BaFin wünschen, dass es recht bald heißt:

Die BAFIN führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der BAFIN fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der BAFIN voraus. Sofern die BAFIN Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein. Erhärtet sich der Verdacht, kann die BAFIN dann Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Abwicklung des Unternehmens führen können.

Die BAFIN führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die BAFIN Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der BAFIN nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben.

Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der BAFIN eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die BAFIN entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen. Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die BAFIN die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...

Allgemeines

MABEWO AG gibt es möglicherweise Schwierigkeiten mit Lohnzahlungen an die Mitarbeiter?

Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...

Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...