Angst essen Seele auf, so heißt es in einem Fassbinder Film, und eigentlich könnte man diesem Artikel auch diese Überschrift geben. Was ist passiert? Nun die dubiose Frankfurter Anwaltskanzlei, die in so manches Betrugsverfahren einbezogen ist in der Branche, versucht auch hier einen möglicherweise „betrügerischen Kniff“ anzuwenden, um Anleger davon abzuhalten, auf die Barrikaden zu gehen. Dass der Kunde/Investor damit eine kriminelle Handlung legalisiert, das merken diese Anleger erst dann, wenn es zu spät ist. Anleger, die zwar einen Lieferschein zu den Automaten bekommen haben, deren Automaten es aber gar nicht gibt.
Unterschreiben Sie nichts und reagieren nicht auf diese Mail, man will Sie nur über den Tisch ziehen!
Liebe Vermittler,
wie mitgeteilt liegt nun ein tragfähiges Konzept zur Sanierung der Venedigjet GmbH vor. Die Automatenfamilie wird heute mit dem nachstehenden Informationsschreiben informiert. Wir bitten Sie höflich die Einsendung der Rücktritte zu unterstützen. Die Gründe dafür gehen aus dem Schreiben hervor.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Email vermittler@vendingjet-informationen.de
Mit freundlichem Gruß,
Frank Hebe
Geschäftsführer
VendingJet GmbH
Sehr geehrte Mitglieder der Automatenfamilie,
wie wir Ihnen am 17.5. mitgeteilt haben liegt nun ein tragfähiges Konzept zur Sanierung der VendingJet GmbH sowie der Automatenunternehmen vor.
Zur Umsetzung der Sanierung bedarf es jetzt Ihrer aktiven Mitwirkung.
Damit Sie die Zusammenhänge nachvollziehen können, ist dieses Informationsschreiben recht ausführlich geworden. Sie erfahren nachstehend wie es zu der aktuellen Schieflage kam und welche Handlungen Ihrerseits jetzt nötig sind um eine Sanierung zu ermöglichen.
1. Kurzfassung.
• Die Schieflage entstand zum einen durch eine Verkettung von unternehmerischen Fehlentscheidungen, die u.a. auch dazu führten das die Bereitstellung einer Vielzahl von Automaten nicht erfolgten. Zum anderen wurden durch die Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung die Umsätze an den bestehenden Automaten um bis zu 90 % geschmälert. Diese Faktoren führten im wesentlichen zu der aktuellen Schieflage.
• Um aus dieser Schieflage heraus und zurück in den ursprünglich erfolgreichen Wachstumsweg zu gelangen, wurde in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Anwälten ein Sanierungskonzept erstellt.
• Das Sanierungskonzept wird von den Beratern als tragfähig erachtet, sofern Sie, als Vermieter der Automaten, der Mieterin einen Rangrücktritt einräumen. Auch wenn Sie bislang noch keine Automaten erhalten haben. Dies ist aus bilanziellen Gründen alternativlos.
• Planmässig ist bei Umsetzung des Sanierungskonzepts die Unternehmensentwicklung voraussichtlich ab Ende 2023 wieder im ursprünglich prognostizierten Bereich. Bis dahin ist bei erfolgreicher Umsetzung des Konzepts davon auszugehen, dass sämtliche angekauften Automaten produziert und aufgestellt sind. In Folge würden Sie die geplanten Mieten und Zahlungen in geplanter Höhe erhalten, wenn auch zeitlich versetzt später. Soweit die gute Nachricht.
• Jedoch: wären Sie zur Einräumung eines Rücktritts nicht bereit, so ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die Gesellschaften Insolvenz anmelden müssen. In Folge würden Ihre Ansprüche lediglich in die Insolvenzmasse eingehen, aus der Sie erfahrungsgemäß kaum Zuflüsse erwarten dürfen.
Die Veranlassung um die wir Sie bitten, ist konkret:
• Sofern Sie die Rücktrittserklärung bereits unterschrieben eingereicht haben müssen Sie jetzt nichts tun.
• Sofern Sie die Rücktrittserklärung noch nicht unterschrieben eingereicht haben, so bitten wir Sie jetzt darum: bitte senden Sie bitte die unterschriebene Rücktrittserklärung (siehe Anlage, die sie mit einem Klick auf den Knopf unten herunterladen können) bis zum 02.6.21 an die VendingJet GmbH, Sonnenweg 10, 72160 Horb. Die Gründe für diese Bitte finden Sie nachstehend in Punkt 2 und 3.
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2. Ausführliche Fassung:
Wesentlich ist, dass die am Sanierungskonzept beteiligten Berater zuversichtlich sind, dass sich mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes die Unternehmen erstens stabilisieren lassen und zweitens wieder auf Expansionskurs bringen lassen. Dazu wurden die Bücher der Gesellschaften von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern eingehend gewürdigt.
Weiterhin werden die jetzt absehbaren Öffnungen der Coronamaßnahmen die vom Umsatz her wichtige Sommersaison wohl wieder auf dem gewohnt hohen Umsatzniveau ablaufen können. Wir werden alles uns mögliche tun, dem großen Nachholbedarf der Mitmenschen nachzukommen.
Dazu bedarf es jedoch der Unterstützung aller Automatenbesitzer – auch derer, die noch keine Automaten erhalten haben. Nur mit der erbetenen Rangrücktrittserklärung kann die VendingJet GmbH, die als Mieterin zukünftig Ihre Mieten zahlen soll, vor der Insolvenz bewahrt werden.
Daher bitten wir Sie, den Rangrücktritt zu unterschreiben und einzusenden, damit mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts begonnen werden kann. Mindestens 85% der Investoren müssen zustimmen, damit dies voraussichtlich gelingen kann. Den Rangrücktritt laden Sie durch einem Klick auf den Knopf unten herunter. Bitte drucken Sie ihn aus, unterschreiben ihn und senden ihn bis zum 02.6.21 per Post an VendingJet GmbH, Sonnenweg 10, 72160 Horb.
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2.1. Wie konnte es zu der Schieflage kommen?
In erster Linie sind die aufgrund der Coronamaßnahmen seit über einem Jahr fast gänzlich ausbleibenden Umsätze einer der beiden wesentlichen Gründe, die eine Sanierung notwendig machen. Diese Problematik trifft derzeit Unternehmen in ganz Deutschland mit voller Härte, viele davon ringen um ihr wirtschaftliches Überleben. In der Hospitality-Branche, in der auch wir mit unserem Angebot sind, waren die Lockdowns und Beschränkungen verheerend. Ganze Innenstädte blieben monatelang so gut wie menschenleer. Ohne Menschen aber auch keine Umsätze.
Endlich machen die Lockerungen, gerade zum Sommer, berechtigte Hoffnung auf eine positive Entwicklung. Die Umsätze, die sich dort erzielen lassen, wollen wir mitnehmen.
Zweitens, und das wollen wir nicht verhehlen, sind unternehmerische Fehler gemacht worden. Die Vendingjet GmbH, die Popppy of Germany GmbH und die Ballooony GmbH & Co KG sind schnell gewachsen, leider weit schneller als dort ein Unterbau im Rechnungswesen und im Management nachgezogen wurden. Daher kam es zu schwer wiegenden Fehlern, auch in der Kalkulation und in der Buchhaltung. Die mittlerweile gekündigten externen Berater konnten nicht kompetent geführt werden. So kam es zu Fehlern, deren Tragweite sich leider nicht sofort erschloss.
Auch wurde die Tragweite und Dauer der Coronamaßnahmen unterschätzt. Daher wurde Personal zunächst nicht freigesetzt, im Vertrauen auf die angekündigt kurze Dauer solcher Maßnahmen („Wellenbrecher-Lockdown“).
Herr Frank Hebe erkennt diese unternehmerischen Fehler an. Er wird an den neuen Unternehmungen der Gruppe nicht mehr als Geschäftsführer teilnehmen, jedoch für die Sanierungsphase in den Altgesellschaften zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, ihn bei den Aufgaben des Alltagsgeschäfts durch weitere Geschäftsführer zu entlasten. Er wird seine Arbeitskraft weiterhin in den vollen Dienst der Automatenfamilie stellen.
Die Aufgabe weiterer Geschäftsführer wird es sein, sich um die Sanierung, den Aufbau des erforderlichen kaufmännischen Unterbaus sowie die Umsetzung des unternehmerischen Neustarts zu kümmern.
Herr Hebe wird sich zukünftig im wesentlichen um die Sicherstellung der Bewirtschaftung der Automaten kümmern, so dass diese durchgehend einsatzfähig sind und Umsätze erwirtschaften können.
2.2. Fehlende Automaten.
Folge solcher unternehmerischen Fehlentscheidungen ist es leider auch, dass eine Vielzahl der Automaten bislang noch nicht produziert wurden. Weiter stehen wohl eine Vielzahl von Automaten in den Lagern der beauftragten Hersteller und wurden noch nicht ausgeliefert. Unübersichtliche Lieferketten, zum Teil undokumentierte Standorte und mehrere Lager sorgen für erhebliche Unklarheit. Die aktuelle Zahl fehlender Automaten ist daher unklar und wird gegenwärtig ermittelt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine hohe dreistellige Zahl fehlender Automaten handelt.
Aus diesem Grunde haben einige von Ihnen bislang noch keine Automaten erhalten. Das Sanierungsmanagement geht selbst unter Zugrundelegung einer Worst-Case Betrachtung davon aus, dass die bislang noch fehlenden, nicht aufgestellten, Automaten bis spätestens 31.12.2023 bereitstehen werden. Hierzu wurden Planszenarios für die künftige Absatzentwicklung auf Grundlage der bisherigen Absatzzahlen unter Berücksichtigung der Rückgänge durch die Corona-Pandemie zugrunde gelegt.
Es ist bedauerlich, dass aufgrund vieler unverschuldeter wie auch selbst verschuldeter Umstände eine so große Zahl von Automaten noch nicht produziert oder aufgestellt worden ist. Die alte Unternehmensleitung hat erklärt hierfür die Verantwortung übernehmen zu wollen, und bittet um die Möglichkeit in der Sanierungsgeschäftsführung eine Bereinigung der Situation in Zusammenarbeit mit Ihnen als Kunde durchführen zu dürfen.
Gleichwohl: auch von Ihnen, sollten Sie bislang noch keine Automaten erhalten haben, müssen wir den Rangrücktritt erbitten.
Anderenfalls lässt sich, so die Wirtschaftsprüfer, das Sanierungskonzept aus Gründen, die dann nur rein formal bilanzierter Natur sind, nicht umsetzen. Folge wäre mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Insolvenz. Die Insolvenz würde es sicher machen, dass Sie Ihre Automaten wohl nie erhalten würden. Auch Rückzahlungsansprüche in Folge eines Widerrufs würden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Insolvenzmasse wirtschaftlich untergehen.
Daher bleibt uns, auch im Sinne der gesamten Automatenfamilie nichts anderes übrig, Sie höflich um diesen Rangrücktritt zu bitten. Damit ermöglichen Sie die Umsetzung des Sanierungskonzepts und die Möglichkeit dass Sie die erwarteten Zahlungen dann doch erhalten, wenn auch später.
2.3. Die Umsatzplanung auf Ebene der Automaten – am Beispiel Popppy.
Die VendingJet GmbH ist die Mieterin Ihrer Automaten. Sie ist mit Ihnen eine Vereinbarung eingegangen, die unter Nicht-Lockdown Voraussetzungen einen Ertrag für alle Beteiligten als durchgehend realistisch erscheinen ließ.
Am Beispiel Popcorn: bescheidene neun (in Zahlen: 9) Portionen Popcorn am Tag über lediglich 25 Tage pro Monat hätten bereits ausgereicht, dass alle Kosten – inklusive der Ihnen zustehenden ihrer Miete – gedeckt wären. Selbst dann wäre nach Abzug der Ihnen zustehenden Miete auf Ebene der Vendingjet GmbH ein Ertrag nach Kosten als Gewinn verblieben.
Um wieder zurück zu solchen – und besseren – Zahlen zu gelangen muss sicher gestellt werden dass die Automaten bewirtschaftet werden und bei den jetzt erfolgenden Öffnungen nach dem Lockdown optimal positioniert werden. So lassen sich nach Corona wieder gute Verkäufe erzielen. Sicher auch weit mehr als lediglich neun Portionen am Tag.
2.4. Ein weiteres Ziel dieser Sanierung
Teil des Sanierungsplanes ist es zusätzlich, die Ihnen vertraglich geschuldeten Mieten insgesamt wieder aufzuholen und Ihnen in Summe möglichst gesamt zukommen lassen zu können. So würden Sie voraussichtlich in Summe keinen Schaden erleiden, auch wenn Sie auf die Zahlungen leider länger warten müssen als ursprünglich gewollt.
Wir bedauern dies sehr, können Ihnen zu diesem Zeitpunkt aber nicht realistisch eine bessere Alternative anbieten.
3. Insolvenz ist die schlechtere Alternative.
Ja, es wurden schwere unternehmerische Fehler gemacht. Ja, diese geschahen auch noch in der wirtschaftlich katastrophalen Corona-Zeit. Zwei harte Schläge, die jeder für sich schon ein Unternehmen ins Schlingern bringen können.
Dies ist nun leider geschehen und es kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Wir werden wie Erwachsene mit dieser Situation umgehen müssen. Das Sanierungskonzept bietet einen realistischen Weg wieder zurück zur richtigen Ausrichtung zu Stabilität, Gesundung und in Summe der Aufholung der Ihnen zustehenden Mieten. Die bevorstehende Öffnung der Corona-Maßnahmen in diesem Sommer ermöglicht uns realistische Umsatzperspektiven.
Die Insolvenz würde für Sie in wirtschaftlicher Konsequenz den Untergang Ihrer Ansprüche in einer Insolvenzmasse bedeuten. Um diese Knochen werden sich dann nur noch der Insolvenzverwalter und diverse Anwälte balgen, das aber jahrelang. Eventuell werden Sie auch noch aufgefordert Ihre Automaten kostenpflichtig abzuholen und müssen diese dann irgendwo auf eigne Kosten unterstellen oder kostenpflichtig entsorgen lassen. Dies ist keine gute Perspektive, auch wenn Sie sich heute – aus gutem Grund – über uns ärgern.
Es liegt jetzt alleine bei Ihnen, welche Wahl Sie treffen.
Wir möchten Sie daher im Sinne der gesamten Automatenfamilie nochmals höflich bitten sich für die positive Perspektive zu entscheiden und uns dazu den Rangrücktritt (siehe Anlage, die sie mit einem Klick auf den Knopf unten herunterladen können) bitte bis zum 02.6.21 unterschrieben zuzusenden.
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4. Umsetzung und Kontrolle
Es ist geplant dass ein Beirat, bestehend ausschließlich aus Besitzern von Automaten, der Geschäftsführung bei der Umsetzung des Sanierungskonzeptes zur Seite zu stellen. Dieser Beirat wird daher auch entsprechenden Einblick in die Vorgänge der Sanierung erhalten. Zweck ist es, Transparenz des Sanierungsvorgangs zu gewährleisten. Denn der Erfolg jedes Einzelnen hängt davon ab, dass die Sanierung erfolgreich verläuft.
Für Fragen können Sie gern die Emailadresse info@vendingjet-informationen.de nutzen. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, es kann im Einzelfall aber den einen oder anderen Tag dauern. Gerne rufen wir Sie auch zurück – bitte dann Telefonnummer mit einem Zeitkorridor für einen Rückruf hinterlassen.
Wir werden Sie weiter aktuell informieren. Eine der nächsten Informationen wird die Antwort auf die Frage sein, ob wir hinreichend Rangrücktritte erhalten haben, damit das Sanierungskonzept begonnen werden.
Abschließend: bitte tragen Sie dazu bei, indem Sie den Rangrücktritt (siehe Anlage, die sie mit einem Klick auf den Knopf unten herunterladen können) bis zum 02.6.21 unterschrieben an uns zurück senden: VendingJet GmbH, Sonnenweg 10, 72160 Horb.
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Wir danken Ihnen für Ihre Geduld und verbleiben mit freundlichem Gruß,
Ihr
Frank Hebe
Geschäftsführer
Vendingjet GmbH
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