Herr Knauer wirft unserer Redaktion vor „unseriös“ zu sein. Da muss man dann doch einmal die Frage stellen, sehr geehrter Herr Frank Knauer von der Cehatrol Technology eG aus Berlin, haben wir schonmal auf der Verfügungsliste der BaFin gestanden?
Ganz anders bei der von Ihnen vertretenden Gesellschaft:
CEHATROL Technology eG, Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäftes an
Die BaFin hat der CEHTRAOL Technology eG, Berlin, mit Bescheid vom 16. November 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Die CEHTRAOL Technology eG hat Darlehen in Form von sogenannten Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen an Mitglieder vergeben. Damit betreibt die CEHATROL Technology eG das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet die vergebenen Projektförderungen bzw. Mitgliederförderungen zu kündigen und abzuwickeln.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Zitat Ende
Schauen Sie Herr Knauer, es ist doch wirklich ganz einfach, wenn irgendwelche Aussagen an unseren Berichten nicht korrekt sind, dann schreiben Sie uns einen Brief und wir prüfen sachliche Einwendungen natürlich unverrzüglich und gerne. Natürlich werden wir, wenn Sie recht haben, den Artikel auch korrigieren. Das gehört sich so.
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