Wir hatten vor einigen Wochen über die Verurteilung von Frank Moritz aus Leipzig, wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, berichtet. Nun hat uns natürlich interessiert, ob das Urteil Rechtskraft erhalten hat.
Hat es nicht, denn Frank Moritz und auch die Leipziger Staatsanwaltschaft haben gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt. Damit gibt es eine Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, ob dann mit einem besseren Ergebnis für Frank Moritz bzw. die Staatsanwaltschaft Leipzig wird sich da noch herausstellen müssen. Frank Moritz wird es möglicherweise wohl vorrangig darum gehen, die Höhe der verhängten Tagessätze zu verringern bzw. einen Freispruch zu erlangen. Sollte es jedoch bei der Höhe der jetzt verhängten Tagessätze bleiben, dann würde er als vorbestraft gelten.
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