Frank Pöllmann wieder aktiv-jetzt mit SoSuSi AG aus der Schweiz

Published On: Freitag, 13.09.2024By Tags:

Es ist schon eine Weile her, dass wir von Frank Pöllmann gehört haben – doch nun scheint sein Sohn, Severin Pöllmann, mit einem ganz ähnlichen Geschäftsmodell in Erscheinung zu treten: dem Kunstinvestment. Über Frank Pöllmann haben wir ausführlich und über einen längeren Zeitraum hinweg berichtet. In diesem Zusammenhang konnten wir auch einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Ansbach zu unseren Gunsten entscheiden. Weiterführende Artikel und Informationen dazu finden Sie auf unserer Plattform.

Kunstinvestments sind aus mehreren Gründen riskant. Anders als bei klassischen Anlageformen wird der Wert von Kunstwerken nicht durch objektive Kriterien, sondern ausschließlich durch das bestimmt, was ein anderer bereit ist, dafür zu bezahlen. Der Kunstmarkt kann unvorhersehbar sein, und der Wert eines vermeintlich wertvollen Kunstwerks kann jederzeit sinken, wenn das Interesse daran nachlässt.

Darüber hinaus möchten wir ausdrücklich vor Geschäften mit Unternehmen warnen, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Sollten Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ist es zwar möglich, in Deutschland ein Urteil zu erwirken. Doch die Durchsetzung dieses Urteils in der Schweiz kann mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein – und diese Kosten müssen Sie selbst tragen. Denn deutsche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Vollstreckung im Ausland in der Regel nicht.

Wir raten deshalb zur Vorsicht und dazu, solche Investments besonders sorgfältig zu prüfen.

SoSuSi AG

Haldenstrasse 1
6340 Baar
Status: aktiv
Sitz: Baar
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: CHF 100’000
Letzte Publ.: 26.08.2024
Gründungsjahr: 2024
Handelsregister: Zug
UID: CHE-297.769.358
Register-Nr.: CH-170.3.050.085-9

Zweck

Eingetragen am 26. August 2024

Die Gesellschaft bezweckt die Führung einer Unternehmung, welche sich mit Vermittlung, Vertretung, Beratung sowie den Kauf und Verkauf von Luxusgütern und Kunstwerken, insbesondere Fotografie und Post War Contemporary Art, auf nationaler und internationaler Ebene befasst. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit solchen zusammenzuschliessen. Sie kann Grundeigentum erwerben, überbauen, belasten, verwalten und veräussern.

Letzte Publikation

26.08.2024, Tagebuch-Nr: 13944 vom 21.08.2024

SoSuSi AG, in Baar, CHE-297.769.358, Haldenstrasse 1, 6340 Baar, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 05.08.2024. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Führung einer Unternehmung, welche sich mit Vermittlung, Vertretung, Beratung sowie den Kauf und Verkauf von Luxusgütern und Kunstwerken, insbesondere Fotografie und Post War Contemporary Art, auf nationaler und internationaler Ebene befasst. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, ferner… [mehr]

Stichworte: Aktienkapital, Zweck, Personelle Änderungen, Statutenänderungen, Publikationsorgan.

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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema Kunstinvestments: Chancen und Risiken für Kleinanleger

Moderator: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit für uns nehmen. Kunstinvestments gelten oft als etwas Exklusives und Geheimnisvolles. Ist das überhaupt etwas für jemanden, der kein Kunstkenner ist?

Kerstin Bontschev: Vielen Dank für die Einladung! Kunstinvestments klingen auf den ersten Blick tatsächlich sehr glamourös, aber ich würde sagen, sie sind nicht unbedingt für jeden geeignet – vor allem nicht, wenn man kein tiefgehendes Wissen über den Kunstmarkt hat. Die Kunstwelt ist sehr speziell und der Wert eines Kunstwerks kann sehr schwer zu bestimmen sein, wenn man kein Experte ist. Es reicht nicht aus, einfach zu hoffen, dass der Wert eines Gemäldes oder einer Skulptur mit der Zeit steigt. Kunst kann natürlich eine lohnende Investition sein, aber ohne das nötige Hintergrundwissen besteht ein großes Risiko, dass man das Wertpotenzial eines Werks falsch einschätzt.

Moderator: Also wäre es eher nichts für den Kleinanleger?

Kerstin Bontschev: Genau, zumindest nicht ohne fundierte Beratung. Kunstinvestments sind in der Regel etwas für erfahrene Anleger oder Sammler, die den Markt gut kennen. Der Kunstmarkt ist nicht reguliert wie der Finanzmarkt, was bedeutet, dass es auch hier viele Unsicherheiten und Risiken gibt. Besonders für Kleinanleger kann das gefährlich sein. Denn wenn Sie sich zum Beispiel ein teures Kunstwerk kaufen und der Markt fällt, dann haben Sie nicht nur ein Kunstwerk, das schwer zu verkaufen ist, sondern möglicherweise auch einen erheblichen Verlust erlitten.

Das bedeutet aber nicht, dass Kleinanleger keine Kunst kaufen sollten. Es gibt durchaus erschwinglichere Kunstwerke oder Werke von aufstrebenden Künstlern, bei denen sich das Risiko streuen lässt. Aber man sollte sich bewusst sein, dass Kunst immer auch ein spekulatives Investment ist, bei dem ein Wertverlust genauso möglich ist wie ein Gewinn.

Moderator: Sie haben es schon angesprochen – die Preisfindung von Kunstwerken. Wie wird eigentlich der Wert von Kunst bestimmt?

Kerstin Bontschev: Der Preis von Kunst ist eine sehr subjektive Angelegenheit. Anders als bei Aktien oder Immobilien gibt es keine objektiven Messgrößen wie Umsatz oder Marktwert eines Unternehmens, auf die man sich stützen könnte. Der Preis eines Kunstwerks hängt oft von der Reputation des Künstlers, der Seltenheit des Werks, dem historischen oder kulturellen Kontext und der Nachfrage ab.

Um es einfach zu sagen: Der Wert eines Kunstwerks wird letztlich durch das bestimmt, was jemand bereit ist, dafür zu zahlen. Das kann stark schwanken, je nach Mode, Trends oder Hypes auf dem Kunstmarkt. Es gibt berühmte Beispiele von Künstlern, deren Werke plötzlich im Wert explodiert sind – aber genauso gibt es Fälle, in denen Werke von einem Tag auf den anderen massiv an Wert verloren haben, weil das Interesse erloschen ist.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass viele Transaktionen im Kunstmarkt privat ablaufen, was bedeutet, dass es oft keine transparenten Preisinformationen gibt, auf die man sich verlassen kann. Auktionshäuser veröffentlichen zwar Verkaufspreise, aber das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Moderator: Was wären Ihre Ratschläge für jemanden, der trotzdem in Kunst investieren möchte?

Kerstin Bontschev: Mein wichtigster Ratschlag wäre: Bilden Sie sich weiter und holen Sie sich Expertenrat. Der Kunstmarkt ist unglaublich komplex, und ohne das richtige Wissen läuft man Gefahr, Fehlinvestitionen zu tätigen. Wenn Sie sich ernsthaft für Kunstinvestments interessieren, sollten Sie sich entweder selbst tief in die Materie einarbeiten oder sich von seriösen Kunstberatern oder Galeristen beraten lassen, die den Markt kennen.

Zudem sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Kunstinvestments nicht nur eine rein finanzielle Angelegenheit sind. Wenn Sie in Kunst investieren, dann sollten Sie auch eine persönliche Verbindung zu den Werken haben – man sollte Kunst kaufen, die einem gefällt. Denn falls der Marktwert nicht steigt, haben Sie zumindest ein Werk, an dem Sie Freude haben.

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Seien Sie vorsichtig bei Gesellschaften oder Angeboten, die vermeintlich sichere oder hohe Renditen versprechen, vor allem, wenn der Anbieter im Ausland sitzt. Hier kann es im Streitfall schwierig werden, sein Recht durchzusetzen, da internationale rechtliche Hürden bestehen.

Moderator: Ein guter Punkt. Oft hört man von Kunstinvestments, die über Gesellschaften mit Sitz im Ausland abgewickelt werden. Was bedeutet das rechtlich für einen Anleger?

Kerstin Bontschev: Ja, das ist ein sehr wichtiger Aspekt. Kunstinvestments über ausländische Gesellschaften können rechtlich sehr kompliziert sein. Wenn der Anbieter seinen Sitz beispielsweise in der Schweiz oder einem anderen Nicht-EU-Land hat, dann unterliegt der Vertrag nicht unbedingt deutschem Recht. Selbst wenn Sie in Deutschland klagen und ein Urteil erwirken können, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie Ihr Geld auch zurückbekommen. Die Vollstreckung eines Urteils im Ausland kann schwierig und teuer sein, und viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen solche Fälle nicht.

Aus diesem Grund rate ich dringend, vor einem Kunstinvestment genau zu prüfen, mit wem Sie es zu tun haben und wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Transparenz und Seriosität sollten immer oberste Priorität haben.

Moderator: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wertvollen Einblicke in die Welt der Kunstinvestments und die rechtlichen Fallstricke. Gibt es noch einen abschließenden Rat, den Sie unseren Zuhörern mitgeben möchten?

Kerstin Bontschev: Ja, ich möchte noch einmal betonen, dass Kunst eine wunderbare Möglichkeit sein kann, sich persönlich und finanziell zu bereichern. Aber wie bei jeder Investition gilt: Wissen ist Macht. Gehen Sie nicht unvorbereitet in den Kunstmarkt und lassen Sie sich nicht von Trends oder Versprechungen blenden. Kunst kann ein langfristiges Investment sein, aber es ist ebenso spekulativ. Je besser Sie informiert sind, desto eher können Sie Ihre Entscheidungen mit Bedacht treffen.

Moderator: Herzlichen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev!

Kerstin Bontschev: Gerne, es war mir eine Freude!

 

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