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Frank Rahlf – ehemals Deutsche Umweltberatung hat Probleme mit seinem Ruf im Internet

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Sarkatisch könnte man sagen, „viele geschädigte Anleger wird das wurscht sein“.  Frank Rahlf wird auf dem Markt der Kapitalanlage in seinem Leben kaum noch eine  Chance haben, selber etwas zu machen. Frank Rahlf wird zukünftig immer auf einen Strohmann bzw. Strohfrau angewiesen sein, wenn er irgendwas in dem Bereich machen will, aber die Gefahr, dass das herauskommt, dürfte sehr gross sein, und dann wäre wieder alles vorbei für das Produkt und für ihn. Die, die ihn am wenigstens bedauern werden, werden ehemalige Vertriebspartner sein und geschädigte Kunden. Vertriebspartner die nach unserer Kenntnis heute zum Teil sogar von Anlegerschutzanwälten Post bekommen. Ob es eine Grundlage für die Haftung eines Vermittlers gibt, ist den Anwälten dabei völlig wurscht. Die Anwälte wollen erst Mal Kohle vom geschädigten Kunden , dafür muss man ja dann auch mal einen Leistungsnachweis erbringen. Also Anschreiben kopiert und um die Daten des Mandanten 167 ergänzt bzw. verändert und los geht das ab in die Post“.

Dafür kann man dann auch mal soeben 1.500 Euro Kostenvorschuss verlangen. Diese Abzockeranwälte, so ein Richter mal in einem Gespräch mit uns, verdienen immer. Da ist es völlig wurscht, ob die gewinnen oder einen Prozess verlieren. Das geht dann von einer Instanz in die nächste……………..und immer wartet Kohle auf die Anwälte. Nun auch Frank Rahlfs dürfte derzeit mehr Post als sonst bekommen; Post von Anwälten, deren Kunden sich übervorteilt fühlen. Frank Rahlf wird die „Geister die er rief“ wohl so schnell nicht mehr los werden. Seine Versuche seinen Ruf im Internet zu reparieren, wird ohne nennenswertes Ergebnis für ihn bleiben. Da fällt mir dann spontan wieder ein altes Sprichwort ein „es gibt kein größeres Leid, als das, was sich der Mensch selber antut“. So wie Herr Rahlfs vor noch nicht allzulanger Zeit das  Internet für sich genutzt hat, so ist es heute „sein Fluch“. Trozdem keiner sollte vergessen, dass jeder in Deutschland so lange als unschuldig zu gelten hat, bis das Gegenteil rechtskräftig festgestellt ist. Das Internet hat Herrn Rahlfs schon verurteilt, bevor er überhaupt vor Gericht gestanden hat und verurteilt wurde.

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