Ein negativ besetzter Begriff in unserer Gesellschaft, aber trotzdem passt er natürlich auf Frank Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher aus Dresden.
Frank Rüdiger Scheffler treibt das Geld jedoch nicht für sich ein sondern im Auftrag des Insolvenzgerichtes, das ihn mit der Abwicklung eines bestimmten Insolvenzverfahrens beauftragt hat.
Frank Rüdiger Scheffler ist somit eigentlich nur Dienstleister, der aber natürlich dann in der Haftung stehen würde, wenn er seinen Job nicht ordentlich und nach den gesetzlichen Vorgaben machen würde.
Frank Rüdiger Scheffler hat die Aufgabe, die Insolvenzmasse so zu gestalten, so dass die größtmögliche Masse zusammen kommt, die dann aber wieder an alle die Gläubiger verteilt wird, da ihre Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wurden und auch vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden bzw. die sich gerichtlich als Gläubiger in die Gläubigerliste eingeklagt haben.
Insofern muss man derzeit auch die Rückforderungen in Sachen Geno eG und im Vorgang Erste Oderfelder und Lombard Classic sehen. Bei der Geno eG geht es dabei vorrangig um noch ausstehende Ratenzahlungen, und im Fall der Ersten Oderfelder und Lombard Classic2 um die Rückforderung von Auszahlungen/Ausschüttungen an die Anleger. Aus Sicht von Insolvenzverwalter sind diese Forderungen korrekt.
Manche Anlegerschutzanwälte sehen das anders, sind der Überzeugung, dass es sich für den betroffenen Genossen bzw. betroffenen Anleger durchaus lohnen könnte, sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters gerichtlich zu wehren. Kostspielig, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, vor allem dann, wenn man den Prozess dann auch noch verliert.
Manchmal, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, macht es durchaus Sinn, sich mit dem Insolvenzverwalter hinzusetzen und eine vergleichsweise Lösung zu suchen. Gerade mit Frank Rüdiger Scheffler haben wir dies in den letzten Jahren in vielen Einzelfällen hinbekommen.
Auch Jens Reime unterstreicht in einem Gespräch mit unserer Redaktion noch einmal, dass Frank Rüdiger Scheffler hier so handeln muss, wie er derzeit handelt.
Vielleicht, so Rechtsanwalt Reime, muss hier der Gesetzgeber einmal eine andere Regelung für die Anleger finden, die gutgläubig in solche Situationen durch kriminelles Handeln, von dem sie nichts wussten, geschädigt wurden.
Insbesondere in Situationen, wie diese bei der Geno eG entstanden ist, muss man dann doch einmal die Frage stellen, warum Anleger nun für das Handeln des Geno eG-Vorstandes haften sollen.
Wir hätten niemals eine Vereinbarung unterschrieben, wo wir das Geld sofort hätten bezahlen müssen, denn das Geld hatten wir ja nicht. Uns wurde dann eben jene Ratenzahlung von der Geno eG und seinen Beratern angeboten. Woher sollten wir als juristische Laien denn bitteschön wissen, dass dies nicht zulässig ist?
Man kann das Unverständnis und die Verärgerung nachvollziehen, aber es verändert nichts an der Situation so Rechtsanwalt Jens Reime.
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