Nach bestätigten Meldungen der Medien ist am 27.4.15 eine Frankfurter Bäckereikette mit zahlreichen Filialen im Stadtgebiet wegen wiederholt festgestellter, eklatanter Hygienemängel vom zuständigen Ordnungsamt geschlossen worden. Nach Berichten des Ordnungsdezernats der Stadt Frankfurt am Main seien die hygienischen Zustände in der Produktionsstätte des Unternehmens nicht nur eklig, sondern gesundheitsgefährdend. Die Rede war von Ratten, Mäusekot, Schimmelbefall der Geräte und der Teiglinge. Es hätten auch Waren vernichtet werden müssen. Der Betrieb habe schon in der Vergangenheit wegen wiederholter Verstöße gegen Hygienevorschriften Bußgeldern zahlen müssen.
Den Namen der betroffenen Kette hat die zuständige Behörde bislang nicht offiziell genannt. Medieninformationen zufolge soll es sich um den Frankfurter Bäckereigroßbetrieb Mayer handeln.
Verbraucher haben ein Recht darauf, dass der Name des betroffenen Unternehmens veröffentlicht wird
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen ist das Rätselraten im Fall von schweren Verstößen gegen das Lebensmittelrecht für Verbraucher nicht hinnehmbar. Es ist nicht auszuschließen, dass Produkte aus der Produktion noch in den Haushalten lagern. Gleichzeitig geraten auch seriöse Bäckereiketten in der Stadt in Verdacht. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert daher die Hessischen Überwachungsbehörden auf, umgehend ‚Ross und Reiter’ zu nennen.
Mit der im Jahr 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung zum Recht der Verbraucherinformation sollte eine neue Ära der Behördeninformation beginnen. Damals waren die Überwachungsbehörden der Bundesländer verpflichtet, Verbraucher aktiv – also von sich aus – über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu informieren – vorausgesetzt, es handelt sich um erhebliche oder wiederholte Verstöße. Kaum in Kraft getreten, stoppten im Jahr 2013 aber Verwaltungsgerichte die Veröffentlichungspraxis der Bundesländer.
Schnelle und aussagekräftige Verbraucherinformationen über betroffene Produkte, Anbieter und Verantwortliche sind damit bis heute weitgehend Fehlanzeige. Verbraucher müssen sich weiterhin mühsam spärliche Informationen über betroffene Unternehmen und Produkte zusammensuchen. Es ist skandalös, dass die Mängel in den Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen und die Interpretationsspielräume im Verbraucherinformationsgesetz nicht ausgeräumt werden.
Quelle:VZ Hessen
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/baeckerei-mayer-geht-schon-durch-zweite-insolvenz-13566821.html
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