Ab sofort wird beim Kauf zahlreicher französischer Aktien eine Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent fällig. Frankreich ist damit Vorreiter bei der viel diskutierten Finanztransaktionssteuer, auf die sich die EU bislang nicht einigen konnte. Die Steuer muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.
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