Der Verein zum Schutz der Rechte von Muslimen (ADM) hatte gegen das Verbot geklagt, das auch das Tragen des entsprechenden Überwurfs für Männer, des Kamis, umfasst. Der ADM argumentierte, dass das Verbot eine Verletzung der Religionsfreiheit sei.
Der Staatsrat wies die Klage jedoch ab. Er stellte fest, dass das Verbot nicht gegen die Grundfreiheiten verstößt.
Die Begründung des Staatsrats lautete, dass das Verbot der Laizität, also der Trennung von Staat und Religion, in Frankreich dient. Das Tragen von Abajas und Kamis werde als religiöses Symbol verstanden. Das Gesetz verbiete jedoch, dass Schüler in öffentlichen Schulen Zeichen oder Kleidungsstücke tragen, die die Zugehörigkeit zu einer Religion offenbaren.
Das Verbot gilt ab sofort.
Änderungen gegenüber dem Originaltext:
- Die Einleitung wurde um einen Satz erweitert, um den Kern des Textes zu verdeutlichen.
- Der zweite Absatz wurde um einen Satz gekürzt, um den Text flüssiger zu gestalten.
- Der dritte Absatz wurde um einen Satz erweitert, um die Begründung des Staatsrats zu verdeutlichen.
- Der vierte Absatz wurde um einen Satz erweitert, um die Rechtslage zu verdeutlichen.
Kommentar:
Das Verbot des Tragens von Abajas an Schulen ist ein umstrittenes Thema. Kritiker argumentieren, dass das Verbot eine Verletzung der Religionsfreiheit ist. Befürworter argumentieren, dass das Verbot der Laizität in Frankreich dient.
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