Das Verfahren gegen die 33-Jährige war in dem Fall einst abgetrennt worden, da sie acht Tage vor dem Hauptverfahren im Juni 2021 ein Kind geboren hatte. In dem Prozess vor einem Jahr waren zwei Männer dann zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie waren ohne Mund-Nase-Schutz in den Supermarkt gegangen, um gegen die Maskenpflicht in der Corona-Pandemie zu protestieren und hatten einen Polizeieinsatz ausgelöst, bei dem zwei Beamte verletzt wurden. Einer der Männer wurde der «Reichsbürger»-Szene zugeordnet.
Die 33-Jährige, so hieß es im Urteil, habe damals mit einem Einkaufswagen abseits gestanden. Auch sei sie von einem Beamten angefasst worden. Daraufhin sei ihr Bruder – laut Urteil – «wie von Sinnen» auf den Beamten zugestürzt, um die Schwester zu beschützen. Als daraufhin ihr Lebensgefährte und der zweite Beamte dazukamen, sei es «drunter und drüber gegangen.»
Die Angeklagte jedoch habe sich – laut Urteil – nicht an der Gewalt beteiligt, vielmehr habe sie noch versucht, die Männer zu trennen. Zentrales Beweismittel für die Kammer war das Video einer Überwachungskamera im Supermarkt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe wegen vorsätzlichen Angriffs auf Polizeibeamte gefordert. Ob die Behörde gegen den Freispruch in Revision geht, ist noch nicht entschieden.
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