Was für eine Klatsche für die Frankfurter Staatsanwaltschaft, die in diesem Prozess wohl äußerst schlampig ermittet hat, denn ansonsten wäre solch ein Prozessurteil nicht möglich gewesen. Die Folge dieser Prozessschlappe dürfte nun ein Schadensersatzprozess sein. Den zumindest wollen die freigesprochenen Personen nun anstrengen.
Mit Freisprüchen für beide Angeklagte ist der Prozess um mutmaßliche Betrügereien mit Mahagoniholz-Plantagen in der Karibik zu Ende gegangen.
Das Landgericht Frankfurt äußerte am Mittwoch nach 21 Verhandlungstagen „ganz erhebliche Zweifel an der Schuld der beiden 47 und 53 Jahre alten Angeklagten“. Es sei keine Täuschung im Sinne des Betrugsparagrafen erkennbar. Die 64 Anleger, die zusammen rund 610.000 Euro verloren haben sollen, seien nicht über mögliche Risiken bei der Baum-Pflege getäuscht worden. Die Plantage habe nachweislich existiert.
Der vorstehende Artikel ist in einem wesentlichen Punkt regelrecht falsch, weil die 64 Anleger nicht rund 600.000 € verloren haben. Die Verhandlung hat vielmehr ergeben, dass allen Kunden der Firma Bäume verkauft wurden, die vertragsgemäß gepflegt in der Dominikanischen Republik auf einer Plantage stehen. Von Schadensersatzforderungen in einem hohen sechsstelligen Betrag kann hier auch nicht gesprochen werden.
Ich war Verteidiger in dieser Sache und bin mehr als erstaunt über die falschen Behauptungen in Ihrem Artikel, Herr Bremer. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Sieg, Rechtsanwalt
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrter Dr. Sieg, vielen Dank für den Kommentar. Ihre Anmerkung hat sich aus Sicht der Redaktion bereits aus dem Artikel bzw. dem Tenor ergeben. Gleichwohl haben wir es nochmals klargestellt.