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Freistaat Sachsen Bekanntmachung über die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

FelixMittermeier (CC0), Pixabay
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Freistaat Sachsen

Bekanntmachung
über die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Vom 6. Mai 2021

Auf Grund von § 17 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) macht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bekannt, dass es das Kulturgut in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes des Freistaates Sachsen eingetragen hat:

Kennzeichnung Meister/​
Epoche
Titel/​Bezeichnung Literatur
Stiftungs­bibliothek Hans von Gersdorff Adels­bibliothek 17. Jhr. Ca. 200 Drucke des 16. Jhr., 1650 Drucke des 17. Jhr., ca. 100 Buchhandschriften aus dem 14. bis 17. Jhr., insbes. Hussitica aus dem 15. Jahrhundert Der Bestand ist erfasst in: „Catalogus Librorum Bibliothecae Gersdorffiana“ (Stadtbibliothek Bautzen, Signatur K 166), sowie angebunden: „Catalogus Manuskriptorum quae asservantur in Bibliotheca Gersdorff-Weigaviensis-Budissae“ (Stadtbibliothek Bautzen, Signatur K 167);
Katalog „Die mittelalterlichen Handschriften der Stadt- und Kreisbibliothek Bautzen“, bearbeitet von Kurt Heydeck,
Berlin 1990.

Detaillierte Informationen zum Kulturgut sind in der Datenbank national wertvolles Kulturgut abrufbar: www.kulturgutschutz-deutschland.de.

Dresden, den 6. Mai 2021

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Im Auftrag
M. Franke

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