Published On: Donnerstag, 18.05.2023By Die Redaktion
Brisante Vorlage des BayAGH an den EuGH: Der Anwaltsgerichtshof hat das strikte Fremdkapitalverbot für Rechtsanwaltskanzleien wegen Zweifeln an seiner Vereinbarkeit mit Unionsrecht dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
Am 1. August 2022 ist eine große Reform der BRAO in Kraft getreten, mit der u. a. anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung anderer freier Berufe ermöglicht werden. Das bisherige strikte Fremdkapitalverbot für Anwaltsgesellschaften hat der Gesetzgeber bei der Reform nicht angetastet. Dies könnte sich nun rächen.