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Fremont Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Abwicklung | © alan9187 / Pixabay
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Fremont Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der Fremont Capital Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Fremont Capital Ltd. ist Betreiber der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

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