Startseite Vorsicht Anlegerschutz Frener&Reifer Holding: Bekanntmachung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 16. September 2024
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Frener&Reifer Holding: Bekanntmachung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 16. September 2024

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FRENER & REIFER Holding AG

München

FRENER & REIFER Holding AG, geschäftsansässig c/​o GCI Management Consulting GmbH, Brienner Straße 7, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 249847, (die „Gesellschaft“) und vertreten durch den Vorstand Andrea Borgato

– EMITTENTIN –

betreffend die

EUR 6.000.000,00 5% Inhaberschuldverschreibungen
ISIN DE000A2YN6Y5 – WKN A2YN6Y

verbrieft in auf den Inhaber lautenden und unter sich gleichberechtigten, bis zu einer Gesamtzahl von 6.000 Schuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 (in Worten: Euro tausend) (jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen“)

– ANLEIHE –

erfolgt hiermit die

Bekanntmachung des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 16. September 2024.

Die Gläubigerversammlung der Inhaber der „EUR 6.000.000,00 5% Inhaberschuldverschreibungen“ (die „Anleihegläubiger“) hat am 16. September 2024 zu dem in der Einladung zur Gläubigerversammlung vom 26.07.2024 aufgeführten, einzigen Beschlussgegenstand „Beschlussfassung über die Änderungen der Anleihebedingungen“, mit der erforderlichen Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:

„§ 3 Zeichnungsfrist, Verzinsung“ der Anleihebedingungen wird wie folgt ergänzt:
Als neuer dritter Satz des Abs. 4 wird eingefügt: „Die Schuldverschreibungen werden ab dem 11.10.2024 (einschließlich) bis zum 10.10.2025 mit 6 % vom entsprechenden Nennbetrag verzinst.“

„§ 4 Laufzeit /​ Endfälligkeit /​ Rückzahlung /​ Rückkauf“ der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert.

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Die Laufzeit der Schuldverschreibung ist ab dem Begebungstag auf 6 Jahre befristet.“

„§ 4 Abs. 6 Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag (Call)“ wird wie folgt neu gefasst:
„Vorzeitiger Rückzahlungsbetrag (Call)“ bezeichnet im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung
ab dem 3. Jahrestag des Begebungstages (einschließlich) bis zum 4. Jahrestag des Begebungstages (ausschließlich) 102 % des gekündigten Nennbetragsanteils der Schuldverschreibungen
ab dem 4. Jahrestag des Begebungstages (einschließlich) bis zum 5. Jahrestag des Begebungstages (ausschließlich) 101% des gekündigten Nennbetragsanteils der Schuldverschreibungen
ab dem 5. Jahrestag des Begebungstages (einschließlich) bis zum 6. Jahrestag des Begebungstages (ausschließlich) 100 % des gekündigten Nennbetragsanteils der Schuldverschreibungen
jeweils zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den gekündigten Nennbetragsanteils aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen.“

Die Anleihebedingungen sind somit geändert.

 

München, im September 2024

FRENER & REIFER Holding AG

Vertreten durch den Vorstand

Andrea Borgato

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