In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6720 eingetragenen FRIJA Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-GmbH, Bahnhofstr.38-44, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Uwe Gorzalka, Lautracher Weg 2, 88317 Aichstetten und Frau Astrid Jass, Im Blümeling 36, 53604 Bad Honnef Geschäftszweig: Die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, von Beteiligungen aller Art an anderen Gesellschaften und von sonstigen Ginanzanlagen. …
ist am 30.11.2018, um 10:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Wilhelmstr. 40, 53111 Bonn bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 187/18
Amtsgericht Bonn, 30.11.2018
Kommentar hinterlassen