Die BaFin hat am 27. Juli 2017 gegen die Fritz Nols AG Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro festgesetzt. Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Fritz Nols AG gegen §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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