Vor zehn Jahren ging die US-Bank Lehman Brothers Pleite. Es folgte die Finanzkrise. Auch viele Kunden deutscher Banken verloren ihr Erspartes, weil sie auf dubiose Geldanlagen reingefallen waren. Der Gesetzgeber reagierte und führte 2010 zum Schutz des Anlegers das sogenannte Beratungsprotokoll ein. Alle Banken wurden verpflichtet, für jede Art der Finanzberatung den Gesprächsverlauf mit dem Kunden zu dokumentieren. So sollte gewährleistet werden, dass dem Kleinanleger nur Produkte empfohlen werden, die seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechen und dass der Kunde das jeweilige Finanzprodukt auch verstanden hat.
Doch der Anlegerschutz durch deutsche Geldinstitute ist bis heute nicht sichergestellt. Diese Kritik üben Bankrechtsexperten und Verbraucherschützer gegenüber Frontal 21. Die große Mehrheit der Banken missachte seit Jahren die Gesetze. Regelmäßige Marktuntersuchungen haben immer wieder gezeigt, dass mit Hilfe der Beratungsprotokolle der Verbraucherschutz nicht verbessert werden konnte.
Daraufhin hat der Gesetzgeber reagiert und zum Jahresbeginn 2018 das Beratungsprotokoll abgeschafft, stattdessen die sogenannte Geeignetheitserklärung eingeführt. Jetzt soll der Bankberater auch dokumentieren, weshalb das empfohlene Finanzprodukt für den Kunden geeignet ist. Doch diese gesetzlichen Nachbesserungen seien sogar ein Rückschritt für den Verbraucherschutz in der Finanzberatung, sagen Kritiker. Laut einer Marktuntersuchung, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Mai 2018 veröffentlicht wurde, entsprechen immer noch neun von zehn Protokollen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Der Bankrechtsexperte Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, der den alten mit dem neuen Gesetzestext verglichen hat, kommt zu dem Urteil: Der neue Text sei ein wenig schwammiger formuliert und lasse mehr Spielräume – und zwar zu Lasten des Verbrauchers.
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/kein-anlegerschutz-100.html
Es zeigt sich; Die Lobbyarbeit und die Machtstellung der Banken verhindern einen ehrlichen Verbraucherschutz. Die Protokollpflicht hätte verfeinert werden müssen. Verstöße müssten analog wie bei der GewO mit drastischen Bußgeldern belegt werden. Andererseits hätte man für eine Haftpflichtverdicherung etc. abspecken müssen.