Startseite Allgemeines Frontal21: Mängel bei der Finanzberatung
Allgemeines

Frontal21: Mängel bei der Finanzberatung

Teilen

Vor zehn Jahren ging die US-Bank Lehman Brothers Pleite. Es folgte die Finanzkrise. Auch viele Kunden deutscher Banken verloren ihr Erspartes, weil sie auf dubiose Geldanlagen reingefallen waren. Der Gesetzgeber reagierte und führte 2010 zum Schutz des Anlegers das sogenannte Beratungsprotokoll ein. Alle Banken wurden verpflichtet, für jede Art der Finanzberatung den Gesprächsverlauf mit dem Kunden zu dokumentieren. So sollte gewährleistet werden, dass dem Kleinanleger nur Produkte empfohlen werden, die seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechen und dass der Kunde das jeweilige Finanzprodukt auch verstanden hat.

Doch der Anlegerschutz durch deutsche Geldinstitute ist bis heute nicht sichergestellt. Diese Kritik üben Bankrechtsexperten und Verbraucherschützer gegenüber Frontal 21. Die große Mehrheit der Banken missachte seit Jahren die Gesetze. Regelmäßige Marktuntersuchungen haben immer wieder gezeigt, dass mit Hilfe der Beratungsprotokolle der Verbraucherschutz nicht verbessert werden konnte.

Daraufhin hat der Gesetzgeber reagiert und zum Jahresbeginn 2018 das Beratungsprotokoll abgeschafft, stattdessen die sogenannte Geeignetheitserklärung eingeführt. Jetzt soll der Bankberater auch dokumentieren, weshalb das empfohlene Finanzprodukt für den Kunden geeignet ist. Doch diese gesetzlichen Nachbesserungen seien sogar ein Rückschritt für den Verbraucherschutz in der Finanzberatung, sagen Kritiker. Laut einer Marktuntersuchung, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Mai 2018 veröffentlicht wurde, entsprechen immer noch neun von zehn Protokollen nicht den rechtlichen Vorgaben.

Der Bankrechtsexperte Professor Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, der den alten mit dem neuen Gesetzestext verglichen hat, kommt zu dem Urteil: Der neue Text sei ein wenig schwammiger formuliert und lasse mehr Spielräume – und zwar zu Lasten des Verbrauchers.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/kein-anlegerschutz-100.html

1 Komment

  • Es zeigt sich; Die Lobbyarbeit und die Machtstellung der Banken verhindern einen ehrlichen Verbraucherschutz. Die Protokollpflicht hätte verfeinert werden müssen. Verstöße müssten analog wie bei der GewO mit drastischen Bußgeldern belegt werden. Andererseits hätte man für eine Haftpflichtverdicherung etc. abspecken müssen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Night News

Papst ruft zu Frieden und Hoffnung auf Papst Franziskus hat in seiner...

Allgemeines

Unterseekabel EstLink 2 mal wieder außer Betrieb – vielleicht Urlaub nötig?

Das Stromkabel EstLink 2 zwischen Estland und Finnland hat sich offenbar entschieden,...

Allgemeines

Bericht: Genossenschaften und die Rolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände

Die Aufgaben genossenschaftlicher Prüfungsverbände Genossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied in einem Prüfungsverband...

Allgemeines

Mega-Millionen-Jackpot steigt auf geschätzte 1,15 Milliarden Dollar – Der Weihnachtswahnsinn ohne Gewinner

Es war eine stille Nacht, heilige Nacht – aber nicht für die...