Es geht um eine angebliche Forderung in Höhe von 148, 45 Euro. Diese soll man an die FSC Factoring überweisen. Ein vorausgefüllter Überweisungsträger mit bulgarischer IBAN-Nummer ist beigefügt. Das Geld werde fällig für die telefonische Anmeldung bei einem Gewinnspieldienstleister namens „Eurowin24“, der die „FSC“ bevollmächtigt habe, die offenen Forderungen einzuziehen. Bei Zahlungsverweigerung wird mit der Pfändung gedroht. Verbraucherzentralen und Polizei raten allen Betroffenen, die sich sicher sind, keine Gewinnspieldienstleistungen in Anspruch genommen haben, den Forderungen nicht nachzukommen.
Kommentar hinterlassen