FTI keine Rückholaktion in großem Umfang geplant

Published On: Montag, 03.06.2024By Tags:

Nach der Insolvenz des Reisekonzerns FTI rechnet die Bundesregierung derzeit nicht mit einer umfangreichen staatlichen Rückholaktion für deutsche Touristen. Diese Information wurde der Deutschen Presse-Agentur nach einer Sitzung des Krisenstabs im Auswärtigen Amt mitgeteilt.

FTI, einer der größten deutschen Reiseveranstalter, hatte am 23. Juni 2024 Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen mit Sitz in München war durch die anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sowie die jüngsten geopolitischen Entwicklungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts wurde darauf hingewiesen, dass FTI über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist. Dies bedeutet, dass geleistete Zahlungen – sowohl der gesamte Reisepreis als auch Anzahlungen – im Falle einer Insolvenz abgesichert sind. Somit können Kunden, die bereits für ihre Reise bezahlt haben, mit einer Rückerstattung rechnen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die meisten Touristen, die derzeit mit FTI unterwegs sind, ihre Reise wie geplant fortsetzen können. Hotels und andere Leistungsträger sind vertraglich verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, solange sie dafür bezahlt werden. Der Reisesicherungsfonds übernimmt in solchen Fällen die Zahlungen an die Leistungsträger.

Für Reisende, deren gebuchte Reise noch nicht angetreten wurde, wird es voraussichtlich Änderungen geben. Sie sollten sich direkt an FTI oder ihr Reisebüro wenden, um Informationen über mögliche Umbuchungen oder Stornierungen zu erhalten.

Insgesamt zeigt sich die Bundesregierung zuversichtlich, dass die Auswirkungen der FTI-Insolvenz auf deutsche Touristen begrenzt bleiben werden. Dennoch wird die Situation weiterhin beobachtet, um bei Bedarf schnell reagieren zu können. Betroffene Reisende sollten sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen informieren und bei Fragen Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder dem Auswärtigen Amt aufnehmen.

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