Aus Sicht von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen haben betroffene Verbraucher nach der Insolvenz und Stornierung aller Reisen durch den Reisekonzern FTI Touristik folgende Möglichkeiten:
1. Erstattungsanspruch geltend machen: Pauschalreisende haben einen Anspruch auf vollständige Erstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen. Dafür sollten sie sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter Bierbach wenden und ihre Forderungen anmelden. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise beizufügen.
2. Reisepreissicherungsschein prüfen: Bei Buchung einer Pauschalreise erhält jeder Reisende einen Sicherungsschein. Dieser garantiert die Erstattung des gezahlten Reisepreises im Falle einer Insolvenz des Veranstalters. Betroffene sollten prüfen, ob sie einen solchen Schein erhalten haben und sich mit diesem ebenfalls an den Insolvenzverwalter wenden.
3. Frist beachten: Für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gilt eine Frist von einem Jahr. Diese beginnt mit dem vereinbarten Reiseende. Innerhalb dieser Frist sollten Betroffene ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
4. Alternativen prüfen: Da eine Übernahme der Pauschalreisen durch andere Veranstalter nicht zustande kam, müssen sich Betroffene selbst um alternative Reisemöglichkeiten kümmern. Hierbei sollten sie auf eine sorgfältige Auswahl und Prüfung der Anbieter achten, um nicht erneut von einer Insolvenz betroffen zu sein.
5. Rechtliche Beratung einholen: Für individuelle Fragen und Probleme bei der Durchsetzung der Ansprüche kann eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt sinnvoll sein. Dieser kann die Situation im Einzelfall bewerten und die bestmögliche Vorgehensweise empfehlen.
Wichtig ist, dass betroffene Verbraucher schnell handeln und ihre Ansprüche fristgerecht beim Insolvenzverwalter geltend machen. Eine gute Dokumentation aller Unterlagen und Nachweise erleichtert dabei die Durchsetzung der Forderungen.
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