Im Verfahren der Future Business KGaA (FuBus) als zentraler Gesellschaft im Infinus-Insolvenzkomplex geht es erst Ende November weiter. Das Amtsgericht Dresden kündigte an, dass bis zum Herbst ein Marathon von 4.852 Gläubigerversammlungen stattfindet. Auf jeder einzelnen Versammlung soll gesondert darüber abgestimmt werden, ob und durch wen die Gläubiger gemeinsam vertreten werden.
Hat sich eigentlich jemand mal das Gutachten, das Dr. Kübler bei einem Tübinger Professor (Professor Dr. Thole) über die Einberufung der Gläubigerversammlung(en) vom 13.5.2014 hat anfertigen lassen, näher angesehen?
http://www.fubus.de/fileadmin/download/Gutachten_Prof._Dr._Thole.pdf
Hier vor allem die Anhänge, die auf ein Anpassen Gutachtens abzielen und zeigen, wann es dem Gericht und dem Insolvenzverwalter anscheinend begonnen hat, ungemütlich zu werden?
Eine Erkenntnis aus der Lektüre (schrecklich zu lesen, ich verlange Schmerzensgeld):
1.) Das Insolvenzgericht wollte wissen, ob es auch eine „Wahlurne“ mit der Aufschrift „ich möchte gar keinen Gesamtgläubigervertreter“ geben könne und wie das rechtlich ausgestaltet sein muss? Antwort Dr. Thole: ja, das geht, es muss aber nicht auf der Einladung vermerkt werden – das gäbe keinen Anfechtungstatbestand.
2.) Dann wird angefragt, wer welche Stimmrechte bekommen soll und was das Gesetz vorsieht:
Antwort Professor Dr. Thole: Es gilt der § 76 Abs. 2 InsO und die absolute Summenmehrheit aller ANWESENDEN Summen. D.h. wer mit NEIN stimmt erhöht die anwesenden Summe und erniedrigt diejenige der JA Stimmen, die dann mehr als die Hälfte der ANWESENDEN Summen ausmachen muss.
Was bedeuten würde, dass alle Anlegeranwälte, die gegen den RA Gloeckner stimmen, automatisch die Gesamt-Summe erhöhen, die RA Gloeckner hätte erreichen müssen, um die absolute Mehrheit zu erlangen: was er auch bei sehr optimistischer Schätzung der auf ihn versammelten Summen nie hätte erreichen können.
Nicht, wenn man sich an Recht und Gesetz von § 76 Abs. 2 InsO halten müsste.
3.) Am 9. Mai 2014 sollte der Gutachter prüfen, ob die Gläubigerversammlung angefochten werden kann, wenn man auf die Option „ich möchte gar keinen gemeinsamen Gläubigervertreter“ verzichtet und nur den einen Vorschlag macht, der dann ja auch gemacht worden ist. Antwort Prof. Dr. Thole: Viel InsO hier und viel Schuldverschreibungesetz dort und grundsätzlich könne man dem IV Kübler und dem Gericht keinen Strick daraus drehen.
4.) Die Rede-, Frage- und Informationsrechte der Gläubiger nehmen breiten Raum ein: wie man sie einschränken kann, welche Gesetze da greifen und wie man trotzdem unter dem gesetzgeberischen Radar so durchfliegt, dass es zu keinem Super-GAU kommt an Anfechtsungstatbeständen.
Antwort Professor Dr. Thole: exakte Handlungsanweisung wie man einerseits Rede- und Informationsrecht bedienen und gleichzeitig eine Versammlung zügig durchziehen kann. Das Skript für den 13.5.20014.
Interessant wird es dann aber erst richtig in den Anhängen, die aufzeigen, dass weder das Insolvenzgericht noch Dr. Kübler zufrieden waren mit den gegebenen Informationen und nochmal nachgebessert haben wollten. Hier insbesondere wie die vom Gesetz vorgeschriebene NEIN-Option für die absolute Gesamtsummen-Mehrheit rechtlich unanfechtbar ausgehebelt werden könnte (siehe Nr. 2):
Zuerst nocheinmal der exakte Wortlaut aus dem Gutachten Seite 42 des Gutachtens von Professor Dr. Thole, Tübingen – vor der Nachbesserung:
„…von einer absoluten Mehrheit wird dann ausgegangen, wenn jeweils die Summenmehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht wird. Stimmenthaltungen bzw. das Nicht-Stimmen sind nicht zu berücksichtigen und es ist mithin so zu tun, als wäre der jeweilige Gläubiger nicht anwesend.
Dagegen fließen Nein-Stimmen bei § 76 Abs. 2 InsO insoweit bei der Berechnung der absoluten Mehrheit ein, als sie in die Summe der Forderungsbeträge der insgesamt abstimmenden Gläubiger eingehen, also die Abstimmungssumme erhöhen“.
Jetzt der Nachschlag, vom Tenor des Gutachtenerstellers erkenntlich weniger ambitioniert als die o.a. Ausführungen, leicht widerwillig wegen des erkennbar unsittlichen Antrages:
Antwort Professor Dr. Thole auf das Ansinnen, die NEIN-Stimmen rechtlich unangreifbar auszuschalten:
„Zum 7.5.2014 ist mir mitgeteilt worden, dass vom Insolvenzgericht eine andere als die eben beschriebene Vorgehensweise gewünscht ist (!)“.
Nämlich:
„…Ich bin beauftragt worden, auch zu diesem Abstimmungsmodus gutachterlich Stellung zu nehmen. Nach dem vorgesehenen Verfahren soll auf eine Vorfrage verzichtet werden. Stattdessen wird für jeden Kandidaten eine Wahlurne aufgestellt und es wird ferner die Möglichkeit eröffnet, für die Variante „kein Vertreter soll gewählt werden“ zu stimmen“.
Und jetzt kommt es (dick):
„Der Abstimmungsgang soll in technischer Hinsicht so erfolgen, dass die Gläubiger eine Stimmkarte mit einem mehrfach verwendbaren „Ja“ und „Nein“-
Barcode erhalten. Es wird von der Versammlungsleitung sodann vor der Abstimmung festgelegt, dass bei der Abstimmung jeder Gläubiger mit seinem entsprechenden Stimmgewicht eine Stimme hat, die er durch Nutzung des Barcodes mit „Ja“ ausüben kann“.
Das geht ja noch, aber dann:
„Demnach gibt es in diesem Stadium keine Nein-Stimmen (selbst wenn Nein als Variante auf der Stimmkarte noch abgedruckt ist). Der Gläubiger kann seine Ja-Stimme in eine der virtuellen „Wahlurnen“ werfen, also entweder für einen der Kandidaten stimmen oder für die Variante „kein Vertreter soll gewählt werden“.
Mit anderen Worten: die Erhöhung der ANWESENDEN Summen (gesetzliche Vorschrift des § 76 Abs. 2 InsO), die nur durch eine absolute Mehrheit der abgegebenen JA-Stimmen gegenüber den abgegebenen NEIN-Stimmen für die Wahl eines bestimmten Kandidaten erreicht werden kann, wird damit um all diejenigen Stimmen „kastriert“, die aller Voraussicht nach gegen den RA Gloeckner gestimmt hätten.
Es ist ein Rechtsgutachten für eine unverblümt in Auftrag gegebene Wahl- und Stimmrechtemanipulation mit dem Ziel einen bestimmten gemeinsamen Gläubigervertreter unter keinen Umständen abblitzen zu lassen. Bezahlt aus der Insolvenzmasse.
Auch diesen Namen sollte man sich deshalb gut merken:
Professor Dr. Thole aus Tübingen, zu finden im o.a. link auf der Seite von Kübler/FuBus.
Dreist ist, so etwas auf die FuBus Homepage zu stellen und davon auszugehen, dass Gläubiger zu blöde, zu tump, zu nachlässig, zu faul oder auch nur zu doof wären, das zu lesen und dann auch richtig zu deuten.
Hier noch der Lebenslauf und die Referenzen von Professor Dr. Thole von der Homepage der FuBus
http://www.fubus.de/gemeinsamer-vertreter-osv-versammlungen/gutachten-zu-osv-versammlungen/
Man sollte das Gutachten hier sichern, es wird früher oder später von der Homepage von Kübler verschwinden.
Das sind wirklich schöne Fährten, die da gelegt worden sind bei JUVE:
Zitat:
2 Jahre nach der Insolvenzrechtsreform stecken die Insolvenzgerichte mitten im Umbruch. Der Fachverlag JUVE hat die Szene der Insolvenzrichter durchleuchtet und in einer umfassenden Umfrage bei auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien die Top-10 identifiziert. Die Liste enthält bekannte und weniger bekannte Namen.
Richter Amtsgericht
Dr. Martin Gerlach Esslingen
Erwin Gerster Dresden
Martin Horstkotte Berlin-Charlottenburg
Stefanie John Berlin-Charlottenburg
Ulfert Kamp Mönchengladbach
Frank Pollmächer Düsseldorf
Markus Rauscher Ludwigsburg
Rebecca Rosenthal Darmstadt
Dr. Andreas Schmidt Hamburg
Prof. Dr. Heinz Vallender Köln
Auswahl in alphabetischer Reihenfolge. Quelle: JUVE-Umfrage unter ca. 150 auf Insolvenzverwaltung und Restrukturierung spezialisierten Kanzleien.
Die Umfrage ergab zudem, dass viele große Insolvenzgerichte und deren Richter nicht empfohlen werden. Die Kanzleien bemängeln Ansprechbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit“.
Zitat Ende.
„Ca. 150“ ist eine verdächtig schwammige Aussage (kann manbei JUVE nicht exakt bis 150 zählen?) und Kübler alleine schon 23 „auf Insovenzrecht spezialisierte“ Kanzleistandorte in Deutschland unterhält. Darüberhinaus: muss ein Richter „ansprechbar“ sein? Und was hat es mit der Reaktionsgeschwindigkeit auf sich?
Fragen über Fragen:
wer fordert jetzt die JUVE zur Offenlegung der Empfehlungen für den Richter Gerster auf? Oder die „grossangelegte Untersuchung“ direkt beim Vertrieb von JUVE an?
Die Überschrift über der JUVE-Verlinkung ist ja lustig:
„Nur wenige Insolvenzrichter sind empfehlenswert“
Die Besten, der Besten, Sir! – würde fefe sagen.
Danke weissnix für das Recherchieren und die Analyse:
dass es ein Ranking der BESTEN Insolvenzrichter gibt, das war mir neu. Haben denn die Steuerfahnder und Buchprüfer auch so ein Ranking?
Das wäre mal ein heisses Eisen.
Oder wie würde man es nennen, wenn ein Steuerfahnderteam immer wieder vom selben Unternehmer vorgeschlagen würde mit der Begründung, man kenne sich zwar überhaupt nicht, sondern nur aus zwei Buchprüfungen und habe sich dabei aber als besonders fachkundig und kompetent kennen- und schätzengelernt. Und würde das Finanzamt dann solchen Wünschen selbstverständlich nachkommen? Auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht wüsste, dass man dem Steuerfahnderteam sehr hohe Pauschalhonorare bezahlt für ihre Tätigkeit: so in etwa 178.520 EUR für 14 Sitzungen und 4 Telefonkonferenzen?
Bei einem normalen Unternehmer? Und einem normalen Steuerfahnder- und Buchprüfungsteam? Nicht zu vergessen, die Rückerstattung vom Finanzamt, unterzeichnet vom Steuerfahnder persönlich – denn die Rückerstattung liegt ja direkt nach der Anweisung der Pauschalhonorare für die Buchprüfung: eine Rückerstattung von 32,32 Mio. EUR beispielsweise, um mal eine Zahl zu nennen, die die gute Zusammenarbeit dokumentiert.
Wie lange wäre so ein Steuerfahnderteam bei einem normalen Unternehmen noch im Einsatz?
Hinkt etwas zugegeben, aber Dr. Bruno Kübler ist nunmal Fachanwalt für Steuerrecht und hat in diesem Fachgebiet mit 22 Jahren seine Doktorarbeit gemacht – da nimmt man dann auch hinkende Vergleiche, Hauptsache, die Botschaft kommt an.
JUVE ist ein Organ für Wirtschaftsanwälte, darunter auch die Insolvenzverwalter, in dem sich vor allem große und bedeutende Anwaltspraxen und solche, die sich dafür halten, wiederfinden. Peinlich sind oft die selbst formulierten Eigendarstellungen (Porträts). Vielen dieser Anwälte erscheint es wichtig, bei JUVE überhaupt erwähnt zu werden, noch besser: im Ranking zu den verschiedenen Fachgebieten unter den angeblich ersten zehn Besten aufgeführt zu werden. Keine Ahnung, ob das was kostet und ggf. wie viel?
WIE DER REINE ZUFALL es will, veröffentlichte JUVE im März 2014
die BESTEN INSOLVENZ-RICHTER DEUTSCHLANDS,
und siehe da: darunter auch der RICHTER ERWIN GERSTER, vom Amtsgericht Dresden, der am 13.5.14 die OSV-Gläubigerversammlung der Future Business KG (INSOLVENZVERWALTER DR. KÜBLER) abbrach.
Es ist in Dresden nicht bekannt, ob und wie sich dieser Richter im Insolvenrecht hervorgetan haben soll. Juristische Veröffentlichungen habe ich nicht gefunden. Möglicherweise hat dieser Richter bislang nur seine Pflicht getan, was evtl. bei JUVE für eine solche Auszeichnung reichte.
Ein Schelm, der da an ein „Dankeschön“ – wofür denn eigentlich? – denken könnte.
Nein, nein, das wird – wie überhaupt alles und jedes – sofort und hiermit dementiert!
http://www.insolvenzrecht.jurion.de/news/nachrichten/tagespresse/nur-wenige-insolvenzrichter-sind-empfehlenswert/
Jetzt bringt Kübler die Standespresse in Stellung:
und da sollte man sich keinen Illusionen hingeben. KEIN Anwalt wünscht sich zu viele zu gut informierte Mandanten – das ist die Branche, die sich hier auf die Füsse getreten fühlt und nicht die vierte Gewalt, die sich für Anleger einsetzt oder gar interessiert.
Der Vorbote waren die beiden Postings im Rechtspflegerforum, die Juristenblätter werden einer nach dem anderen folgen, da sind die Reihen fest geschlossen. Dr. Bruno Kübler ist ja nicht umsonst Herausgeber der wesentlichen Kommentare zum Insolvenzrecht, sondern auch in allen politischen Gremien und Zirkeln, die ja erst diese wunderbaren Konstellationen (Gläubigerausschuss kontrolliert Honorarrechnung des Verwalters, der Verwalter schlägt die Vergütung für den Gläubigerausschuss vor etc.) geschaffen haben.
Die dem erstaunten Publikum nun vorführt, was mit diesem in sich geschlossenen System alles möglich ist.
Zitat Handelsblatt unter dem Titel „Überflieger in rettender Mission“*:
„Denn Kübler sieht seinerzeit nicht ein, warum er seine Praxis begrenzen soll – schon gar nicht, als sich eine historische Chance auftut. Als einer der Ersten erkennt Kübler, dass mit dem Fall der Mauer eine Auftragslawine für Insolvenzverwalter losgebrochen ist. Schon 1990 eröffnet er ein Büro am Alexanderplatz in Berlin, 1991 eines in Dresden. Während Kübler riesige Sanierungen von ehemaligen Ostbetrieben durchführt, expandiert seine Kanzlei immer schneller“.
„Expandiert seine Kanzlei immer schneller“ ist ein Euphemismus: in Wirklichkeit hat sie mit der Treuhand erst begonnen. Mit anderen Worten die Grosskanzlei Kübler wie sie sich heute darstellt und wie sie heute auftritt, hat ihren Ursprung in der „historisch einmaligen Chance“, nämlich der Abwicklung einer ganzen Generation, eines ganzen Landes und einer ganzen Volkswirtschaft. Wenn man Selbstverständnis der Parteien im Fall FuBus verstehen will, muss man zu diesen Anfängen zurückgehen – die so weit gar nicht zurückliegen.
Nun hat man sich also den Begriff „historische Chance“ eingeprägt und ist nun eingestimmt auf den Absatz der dann folgt:
„Es ist die Zeit, in der Kübler seinen Status der Allgegenwärtigkeit erreicht. Er wird Präsident des Europäischen Branchenverbands, wirkt als Sachverständiger an der Reform des Insolvenzrechts im Deutschen Bundestag mit, und jedem Juristen sind sein Fachverlag RWS und besonders seine „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)“ vom ersten Semester an ein Begriff. Seine wirtschaftliche Bilanz nach 36 Jahren als Kanzleichef sucht ihresgleichen“.
Der Mauerfall liegt keine 36 Jahre zurück, es wäre hier also eine kleine Korrektur von 10 Jahren anzubringen:
„der steile wirtschaftliche Aufstieg der Kanzlei Kübler begann erst mit der Treuhand und dem Mauerfall – unbestritten ist jedoch, dass sie ihresgleichen sucht“.
Zitat aus „Goldrausch – Die Geschichte der Treuhand“* – bei dem auf den ersten Bildern Dr. Bruno Kübler auf den Fluren der Treuhand zu sehen ist:
„Mit enormem Tempo veräußert die Treuhand Firmen, Fabriken und Immobilien – eine Kontrollinstanz, parlamentarische Kontrolle und Innenrevision sind nicht vorgesehen. Die ostdeutschen Firmen werden fast ausnahmslos an westdeutsche Unternehmen verkauft. Die Wirtschaft eines ganzen Landes wird auf einen Schlag in die Marktwirtschaft überführt“.
http://www.realfictionfilme.de/filme/goldrausch/
Und weiter:
„Doch die Ereignisse überschlagen sich, die Menschen werden mitgerissen, manche von ihnen verfallen dem Rausch der absoluten Macht über das Eigentum eines fremden Landes. Sie verlieren ihr Gefühl dafür, was richtig und was falsch, was Recht und was Unrecht ist: „Hier wird das große Geld verteilt, hier muss ich einfach nur meine Hand in den warmen Strom halten, dann werde ich reich.“
Eine historisch einmalige Chance.
Zitat aus dem o.a. Pressebericht:
„Der Berichtstermin des Insolvenzverwalters Dr. Bruno Kübler folgt damit erst ein Jahr nach dem Insolvenzantrag“.
Es gilt das Heft des Handelns zurückzuerobern und zu erkennen, was die Stunde geschlagen hat und nicht darauf zu vertrauen, dass sich schon alles irgendwie zurechtrütteln wird.
Das wird es definitiv nicht.
* Handelsblatt „Überflieger in rettender Mission“: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/insolvenzanwalt-bruno-kuebler-ueberflieger-in-rettender-mission-seite-4/3552806-4.html