Wer seine Fahrprüfung mit einem E-Auto absolviert, der macht seine Fahrprüfung auf einem Auto mit Automatikausstattung.
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Mit einem so genannten Automatik–Führerschein darf der Inhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren (Schlüsselzahl 78 im Führerschein). Das heißt, der Fahrschüler hat die praktische Prüfung ausschließlich mit einem Automatik–Fahrzeug abgelegt.
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Das heißt aber auch, im täglichen Straßenverkehr darf er dann auch eben nur Automatikfahrzeuge bewegen im Straßenverkehr. Will er dann aber einen Schaltwagen fahren, dann muss er nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug gemacht haben. Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Teurer Führerschein!
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