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Fünfte Änderung der Zweiten Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Fünfte Änderung
der Zweiten Bekanntmachung der Richtlinie
über die Förderung von Anerkennungsinteressierten
mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Vom 1. Juli 2024

Die Zweite Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung von Anerkennungsinteressierten mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vom 2. September 2019 (BAnz AT 17.09.2019 B6), die zuletzt mit Bekanntmachung vom 19. Juni 2023 (BAnz AT 30.06.2023 B7) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nummer 7 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Ein Antrag auf Aufnahme in die Förderung nach dieser Richtlinie kann letztmalig am 31. Dezember 2024 gestellt werden.“

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft.

Bonn, den 1. Juli 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Adler

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