Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, unter Vorsitz von Richter Breiler, hat in einem Eilverfahren am heutigen Tage die Berufung der FIFA und des DFB gegen eine vorläufige Verfügung zurückgewiesen. Diese Verfügung hatte die Anwendung bestimmter FIFA-Regelungen für Spielervermittler, die im Dezember 2022 eingeführt wurden, vorübergehend untersagt. Die strittigen Regelungen beinhalten unter anderem eine Obergrenze für die Provisionen von Spielervermittlern.
Das Landgericht Dortmund hatte auf Antrag von drei Spielervermittlern am 24. Mai 2023 eine einstweilige Verfügung erlassen, die sowohl der FIFA als auch dem DFB vorläufig untersagte, die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden bzw. umzusetzen. Gegen diese Entscheidung legten FIFA und DFB Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte mit seiner Entscheidung die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen die in der Schweiz ansässige FIFA und bejahte die Anwendbarkeit des deutschen und EU-Kartellrechts. Nach Auffassung des Senats verstoßen die von der FIFA eingeführten Regelungen gegen das Kartellverbot, da sie das Marktverhalten von Spielern und Vereinen regulieren und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit von Spielervermittlern einschränken würden.
Der Senat verneinte zudem, dass die wettbewerbsbeschränkenden Effekte der Regelungen durch legitime Ziele der FIFA gerechtfertigt seien. Insbesondere wurde die Deckelung der Service-Gebühren als ungeeignet angesehen, die von der FIFA angestrebten Ziele zu erreichen.
Die Entscheidung des 1. Kartellsenats ist endgültig und wird demnächst in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.
**Aktenzeichen: VI U 2/23 (Kart)**
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