Startseite Allgemeines Für einen Rechtsanwalt ist ein Kostenrisiko immer „tragbar“, denn er trägt es nicht und verdient ja daran- JUSTUS Rechtsanwälte Berlin
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Für einen Rechtsanwalt ist ein Kostenrisiko immer „tragbar“, denn er trägt es nicht und verdient ja daran- JUSTUS Rechtsanwälte Berlin

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Der Artikel, den man uns zur Verfügung gestellt hat, ist zumindest einmal nicht so reißerisch, wie die, die wir sonst von Rechtsanwälten kennen. Oftmals suggerieren diese so manchem Anleger: „Wir sorgen dafür, dass Du Dein Geld wiederbekommst“. Außer diesem „Suggerieren und Kosten für den Anleger“ ist nichts übrig geblieben. Hier sollte man dem Rechtsanwalt die Frage stellen, wie viele Prozesse er erfolgreich geführt hat und wie viel Vermögen noch vorhanden ist, in das man pfänden könnte. Oft ist es dann so, das dass ein Windhundrennen zu sein scheint. So spät, wie die Kanzlei das nun öffentlich darstellt, könnte es für einen Erfolg zu spät sein. Hier der Artikel der Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte aus Berlin:

Das Landgericht Würzburg stellte bereits mit seinem Urteil vom 21.01.2016 fest, dass der Angeklagte Stephan K. wegen Betrugs in besonders schweren Fall in drei Fällen (§ 263 I, III StGB) zum Nachteil der Anleger und wegen Untreue in besonders schweren Fall gegenüber der Deltoton GmbH (§ 266 I, II StGB) bestraft wird (vgl. Az. 5KLs 721 Js 453/16).

Überdies ergingen noch zwei weitere Urteile des Landgerichts Würzburg (vgl. Urteil vom 26.04.2016 – Az. 5 KLs 721 Js 5413/16 und Urteil vom 5 KLs 721 Js 11479/13 – beide Urteile noch nicht rechtskräftig) gegen die weiteren vier Angeklagten.

Diese Urteile des Landgerichts Würzburg eröffnen nun die Möglichkeit für betrogene Anleger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Erste Anlegerklagen gegen die Hintermänner und GF der CSA/Deltoton

Wir haben nun Zusagen von Rechtsschutzversicherungen und reichen erste Schadenersatzklagen ein.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte bereits Ende letzten Jahres Anklage gegen fünf Hintermänner der CSA/Deltoton erhoben. Die Angeklagten wurden nunmehr verurteilt.

Für die Anleger der Capital Sachwert Alliance, Frankonia Sachwert und Deltoton bedeutet dies, dass die Chancen einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme der Hintermänner erheblich gestiegen sind. Gegen die Beklagten der CSA/Deltoton stehen den Anlegern nach einer rechtskräftigen Verurteilung deliktische Schadensersatzansprüche zu. Nach unserer Auffassung sind diese Ansprüche noch nicht verjährt und versprechen – abhängig von der Vermögenslage der Hintermänner – Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat erhebliche Vermögen der Angeklagten und Gesellschaften arrestiert.

Verjährung der Schadenersatzansprüche CSA/Deltoton aus Delikt

Der für den Verjährungsbeginn maßgebliche Eintritt eines Schadens ist regelmäßig erst dann anzunehmen, wenn es zu einer konkreten Verschlechterung der Vermögenslage des Gläubigers gekommen ist (das ist bei den CSA Beteiligungen unzweifelhaft der Fall). Der Eintritt einer risikobehafteten Situation reicht dafür regelmäßig nicht.

Der für den Verjährungsbeginn maßgebliche Schaden beruht nach unserer Auffassung nicht auf dem Erwerb der Anlage selbst, sondern auf den deliktischen Handlungen der Verantwortlichen. Als Zeitpunkt des Schadenseintritts können ausweislich der Feststellungen durch das Landgericht Würzburg (Urteil vom 21.01.2016 – 5 KLs 721 Js 453/16) die Geschäftstätigkeiten aus dem Jahr 2009/2010 herangezogen werden, so das eine absolute zehnjährige Verjährung wohl in keinem Fall eingetreten sein dürfte. Aus Sicherheitsgründen sollte für eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährung jedoch auf die Presseerklärung der StA vom 23.12.2014 abgestellt werden und von einer Verjährung der deliktischen Schadensansprüche zum 31.12.2017 ausgegangen werden.

Interessensgemeinschaft CSA/Deltoton

Die Anlegerschutzkanzlei JUSTUS Rechtsanwälte hat wohl als eine der ersten Kanzleien schon 2005 CSA – Anleger bundesweit erfolgreich vertreten und vertritt derzeit die Interessen von über 600 CSA/FrankoniaSachwert/Deltoton Anlegern. Wir kennen die Verträge, die Hintergründe, Rechtsprechung und wirtschaftlichen Entwicklungen der CSA-Kapitalkonten über die Jahre gut.

Nach Prüfung der Ansprüche und der ergangenen Urteile, reichen wir nunmehr Schadenersatzklagen ein, da wir auch aufgrund des durch die Staatsanwaltschaft arrestierten Vermögens gute Chancen sehen, dass betrogene Anleger zumindest einen Teil des erlittenen Totalschadens zurück erhalten können. Selbstverständlich gibt es bei jeder Klage auch ein Kostenrisiko, dass wir aber aus oben genannten Gründen für vertretbar halten.

Derzeit prüfen wir auch die Möglichkeit einer Sammelklage, also einer gemeinsamen Klage mehrerer Anleger, zur Verringerung des jeweiligen Kostenrisikos.

Die Erstberatung und die Anfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung sind kostenfrei.

Unseren 5. Newsletter, der sich mit den aktuellen Strafurteilen und Klageaussichten in Sachen CSA/Frankonia Sachwert und Deltoton eingehend beschäftigt, finden Sie auf unserer Homepage.

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