Auch wenn dies nach außen toll klinkt, es wird sich wenig verändern in der Kundenbeziehung eines Immoblienmaklers. Bereits heute teilen sich in mehr als 70% der Immobilienverkäufe, Käufer und Verkäufer die Provision für den Makler. Problematisch könnte das dann in den Fällen werden für den Makler, wenn es um „begehrte Immobilien“ geht, wo der Verkäufer einer Immobilie keinen Makler braucht. Da wird der Verkäufer der Immobilie dann kaum die Notwendigkeit sehen, dem Makler überhaupt eine Provision zu zahlen, denn das mit dem „Nachweismakler, wo nur der Käufer Provision bezahlt“, könnte sich dann sicherlich in vielen Fällen erledigt haben.
Insofern ist dies dann möglicherweise ein guter Schritt, um dem Käufer einer Immobilie finanziell zu entlasten. Ob der Markt dann aber nicht wieder „andere Regelungen“ finden wird, um diese gesetzliche Regelung zu umgehen, das wird man sicherlich abwarten müssen.
Letztlich ist eine solche Regelung durchaus begrüßenswert, aber auf den Gesamtpreis einer Immobilie bezogen, ist der Aufwand für den Makler ja nur ein Bruchteil. Preistreiber beim Hauskauf sind Notarkosten, Grunderwerbssteuer und andere Kosten, die sich oft auf über 10% des Kaufpreises beziehen.
Hier sollte der Gesetzgeber hergehen und gerade beim privaten Immobilienkauf zur Eigennutzung für den ersten Erwerb einer Immobilie zum Beispiel auf die Grunderwerbssteuer verzichten. Das wäre eine echte Entlastung für den Käufer.
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