Fuerstkontor, Karlsruhe, bzw. Euro Gic Investing, München: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die Fuerstkontor bzw. Euro Gic Investing bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern Anlagegeschäfte an. Dabei soll vorgeblich ein Festgeldkonto bei der Commerzbank in AG München eingerichtet werden. Die einzuzahlenden Gelder sind zunächst auf ein Konto der Euro Gic Investing einzuzahlen. Tatsächlich ist keine Anlage der Gelder feststellbar. Die Inhalte auf den Websites fuerstkontor.de und eurogic.de rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Die Verantwortlichen behaupten, unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank, der Finanzmarktaufsicht (FMA), Wien, sowie der BaFin zu stehen und über eine Konzession der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften zu verfügen. Dies trifft nicht zu.
Die Fuerstkontor und die Euro Gic Investing haben keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
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