Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagen- und Depotgeschäfts an
Die BaFin hat der Funkenberg Investments Ltd./ FUNKENBERG-INVESTMENTS.COM mit Bescheid vom 16. April 2019 das Einlagen- und Depotgeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.
Die Funkenberg Investments Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.funkenberg-investments.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Des Weiteren verwaltet die Gesellschaft Aktien ihrer Kunden in bei ihr geführten Depots.
Damit betreibt die Funkenberg Investments Ltd. das Einlagen- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Sucht man nach dem Unternehmen in England als Ltd, dann findet man das Unternehmen nicht.
Auch das dürfte dann möglicherweise nochmals zusätzlich auf einen „dreisten Abzockversuch“ hindeuten. Gehen Sie bitte davon aus, dass es die auf der genannten Internetseite aufgeführten Personen nicht gibt. Für uns eine klassische Fakeseite.
FireShot Screen Capture #175 – ‚Funkenberg – Search – GOV_UK‘ – www_gov_uk
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