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FUNVESTMENT Limited: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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FUNVESTMENT Limited: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Datum: 24.11.2017, geändert am: 14.11.2018

Die BaFin hat der FUNVESTMENT Limited, Karlsruhe, mit Bescheid vom 13. November 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Gesellschaft schloss mit Kapitalgebern so bezeichnete Verträge über Nachrangdarlehen. Die Vertragsbedingungen sehen jedoch vor, dass die Gelder unbedingt an die Kapitalgeber zurückzuzahlen sind. Hierdurch betreibt die FUNVESTMENT Limited das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (14. November 2018):

Der Bescheid vom 13. November 2017 ist bestandskräftig.

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