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FuPruConsort UG – was für ein Blödsinn?

RyanMcGuire (CC0), Pixabay
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Das war unser erster Gedanke in der Redaktion, als wir von der neuen „ich sammle Mandanten ein Aktion „erfahren haben. Was soll das meine Herren?

Fangen wir doch mal an: Also das sie damit Geld verdienen wollen, dürfte außerhalb jeder Diskussion stehen. Völlig in Ordnung, wenn sie dann auch erfolgreich sind. Liest man aber den Text auf Ihrer Internetseite, dann fangen sich meiner „Fussnägel an zu kräuseln“.

Hier heißt es zum Beispiel bei Ihnen:

Die UNIQA hat sich mutmaßlich wissentlich und willentlich an der Schädigung der Anleger der Infinus-Gruppe beteiligt. Deshalb dürfte sie den geschädigten Anlegern gemäß §§ 826, 830 BGB auf Schadensersatz haften.

Diese Schadenersatzansprüche können sinnvollerweise nur gebündelt geltend gemacht und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden. Damit die geschädigten Anleger die damit zusammenhängenden Kosten(risiken) nicht tragen müssen, hat die FuProConsort UG mit dem Prozessfinanzierer Nivalion einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Danach übernimmt Nivalion gegen Gewährung einer Erfolgsbeteiligung sämtliche Kosten der Anspruchsdurchsetzung.

Zitat Ende

Was aber bedeutet der Begriff „mutmaßlich“ dann eigentlich? Das heisst, dass jemand verdächtigt wird, aber noch nicht der Tat überführt ist bzw. verurteilt wurde. Um das mal auf einen Nenner zu bringen.

Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass sie hier möglicherweise nur Anleger aufgrund Ihres Verdachts bzw. Ihrer Vermutung einsammeln. Ein konkretes Urteil dazu, dass ihre Annahme richtig ist, gibt es dann vermutlich noch nicht.

Gehen wir weiter zu Ihrer gegründeten UG. Dazu heißt es im Unternehmensregister:

Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRB 25163 Bekannt gemacht am: 03.07.2020 20:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
03.07.2020
HRB 25163: FuProConsort Prozessführungs UG (haftungsbeschränkt), Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiter wurde eine Änderung in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 4 (Dauer der Gesellschaft) Abs. 1 beschlossen. Neue Firma: FuProConsort UG (haftungsbeschränkt).

Neuer Unternehmensgegenstand: die Einziehung von Forderungen zunächst durch vorgerichtliche Geltendmachung und Verhandlungsaufforderung, falls erforderlich aber auch mit Hilfe der zuständigen Gerichte, insbesondere durch Beauftragung von bevollmächtigten Rechtsanwälten mit Klageerhebung.

Eingezogen werden dürfen nur Forderungen geschädigter Anleger (nachstehend gemäß § 7 dieser Satzung auch als „Qualifizierte Gesellschafter“ bezeichnet) im Zusammenhang mit der Insolvenz der zur Infinus Gruppe gehörenden Gesellschaften Future Business KGaA, Prosavus AG und EcoConsort AG, gegen die Schadensverursacher, welche die Qualifizierten Gesellschafter in die Alleingesellschafterin der Gesellschaft gesellschaftsvertraglich eingelegt haben und welche die Alleingesellschafterin wiederrum in die Gesellschaft eingelegt hat.

Die Gesellschaft ist nicht geschäftsmäßig tätit und darf von ihren Gesellschaften keine Entgelte oder Umlagen, sondern nur Ersatz ihrer Aufwendungen fordern. Sie dient allein der einheitlichen Geltendmachung von Ansprüchen im Sinne des Abs. 1 Jede eigennützige wirtschaftliche Tätigkeit ist ihr ausdrücklich untersagt. Die Gesellschaft steht allein „Qualifizierten Gesellschaftern“ im Sinne des § 7, abaer auch nur diesen, zum (mittelbaren) Beitritt offen.

Wie verträgt sich das dann wiederum mit den Aussagen auf ihrer Webseite:

Die UNIQA hat sich mutmaßlich wissentlich und willentlich an der Schädigung der Anleger der Infinus-Gruppe beteiligt. Deshalb dürfte sie den geschädigten Anlegern gemäß §§ 826, 830 BGB auf Schadensersatz haften.

Diese Schadenersatzansprüche können sinnvollerweise nur gebündelt geltend gemacht und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden.

Damit die geschädigten Anleger die damit zusammenhängenden Kosten(risiken) nicht tragen müssen, hat die FuProConsort UG mit dem Prozessfinanzierer Nivalion einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Danach übernimmt Nivalion gegen Gewährung einer Erfolgsbeteiligung sämtliche Kosten der Anspruchsdurchsetzung.

Die risikolose Anspruchsdurchsetzung soll in fünf Schritten erfolgen:

  • Schritt 1: Der geschädigte Infinus-Anleger tritt der FuProConsort Beteiligungs GbR bei und bringt seine Schadenersatzforderung als Sacheinlage ein.
  • Schritt 2: Die Beteiligungsgesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der FuProConsort UG. Die Beteiligungsgesellschaft bringt die an sie übertragenen Schadenersatzansprüche wiederum als Sacheinlage in die FuProConsort UG ein. Die Schadenersatzansprüche gehören damit der FuProConsort UG.
  • Schritt 3: Die FuProConsort UG macht diese Schadenersatzansprüche dann im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegen die UNIQA geltend.
  • Schritt 4: Im Erfolgsfalle leistet die UNIQA eine Schadenersatzzahlung an die FuProConsort UG. Diese Zahlung leitet die FuProConsort UG nach Abzug der Auslagen und der Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers an die Beteiligungsgesellschaft bzw. die geschädigten Anleger weiter. Jeder geschädigte Anleger erhält entsprechend der Höhe seiner abgetretenen Schadenersatzansprüche im Verhältnis zum Gesamtschaden einen Anteil an der Schadenersatzzahlung.
  • Schritt 5: Mit Auszahlung des dem geschädigten Anleger zustehenden Anteils scheidet er automatisch aus der Beteiligungsgesellschaft aus.

Vielleicht klärt der GF der UG dies ja dann mal so auf, wie es gemeint ist.

Man muss doch auch einmal die Frage stellen, warum man mit diesem Vorschlag jetzt nach fast 7 Jahren auf einmal kommt.

Noch mehr nachdenklich macht uns allerdings, dass man hier mit Axel Nagel von der IG Infinus zusammenarbeitet. Das ist für uns kein gutes Zeichen. Fragen Sie Herrn Nagel doch mal, wie viel Geld er bis heute von der IG Infinus bekommen hat und was er dafür getan und noch wichtiger was er für die Anleger erreicht hat. Axel Nagel betreibt aus unserer Sicht „ein Anwaltshopping“ und möglicherweise auch um die Mitglieder der IG bei Laune zu halten.

Unsere Meinung:

Jeder der dieses Angebot auf den Tisch bekommt, sollte sich alle Vertragsunterlagen genau ansehen, auch das Kleingedruckte. Das könnte hier besonders wichtig sein. Unser Fazit, da kommt einer aus dem Busch und versucht hier auf ihre Kosten möglicherweise das große Geld zu machen. Fragen sie sich bitte auch, warum diese Idee jetzt erst nach 7 Jahren so plötzlich auftaucht.

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