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Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA – Bilanz

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Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020

BILANZ zum 30. Juni 2020

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.369.119,00 12.148.661,00
2. Geleistete Anzahlungen 7.000.000,00 11.700.000,00
35.369.119,00 23.848.661,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.609.788,00 5.298.170,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.053.741,00 1.943.933,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 491.106,04 800.967,88
9.154.635,04 8.043.070,88
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 16.701.639,71 16.679.296,88
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.784.238,33 10.492.066,58
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 12.063,20 (EUR 0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 98.708,12 196.476,29
3. sonstige Vermögensgegenstände 404.361,78 233.505,99
11.287.308,23 10.922.048,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.014.749,56 51.195.727,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 138.966,17 1.046.700,12
112.666.417,71 111.735.505,67

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.250.000,00 8.250.000,00
II. Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 825.000,00 825.000,00
IV. Bilanzgewinn 43.840.496,37 42.907.384,67
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 3.980.678,18 4.827.305,97
2. sonstige Rückstellungen 12.728.277,57 2.210.973,00
16.708.955,75 7.038.278,97
C. Verbindlichkeiten
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 26.442,57 18.361,51
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 26.442,57 (EUR 18.361,51)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.232.457,24 18.516.821,55
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 15.772.457,24 (EUR 17.069.821,55)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 4.460.000,00 (EUR 1.447.000,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 121.372,43 2.171.128,39
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 121.372,43 (EUR 2.171.128,39)
4. sonstige Verbindlichkeiten 9.611.951,87 11.174.394,62
29.992.224,11 31.880.706,07
– davon aus Steuern EUR 3.924.188,50 (EUR 4.865.813,32)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 93.317,73 (EUR 71.530,54)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 7.944.451,87 (EUR 10.098.751,74)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.667.500,00 (EUR 1.075.642,88)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 11.549.741,48 19.334.135,96
112.666.417,71 111.735.505,67

Handelsrecht

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

Fußball-Club Augsburg 1907 KGaA

Augsburg

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 96.836.549,63 93.597.793,20
2. sonstige betriebliche Erträge 1.711.827,79 1.153.835,48
– davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 489,33 (EUR 0,00)
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 9.728.634,89 6.594.272,26
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.556.866,38 12.285.501,27 5.422.695,65
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 43.810.924,00 35.565.248,22
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.712.519,66 47.523.443,66 2.722.928,29
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.706.296,93 6.900.108,78
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 25.512.009,14 21.151.341,43
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.109,71 124.115,71
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13.000,22 0,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 573.116,21 6.899.512,13
10. Ergebnis nach Steuern 944.119,70 9.619.637,63
11. sonstige Steuern 11.008,00 7.269,00
12. Jahresüberschuss 933.111,70 9.612.368,63
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 42.907.384,67 33.295.016,04
14. Bilanzgewinn 43.840.496,37 42.907.384,67

Handelsrecht

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis 30.06.2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss 2019/​2020 zum 30.06.2020 der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA (FCA KGaA) wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) der §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzbuches (AktG) aufgestellt. Die Vorschriften der Satzung vom 27.07.2016/​19.12.2017 wurden beachtet.

Die FCA KGaA hat ihren Sitz in 86199 Augsburg, Bürgermeister-Ulrich-Str. 90 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 21 812.

Die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, die Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die hier ausgewiesenen Spielerwerte wurden unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 26.08.1992, I R 24/​91 sowie vom 14.12.2011 I R 108/​10 zu Anschaffungskosten bewertet und linear, entsprechend der individuellen Vertragslaufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler, abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden im Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer entsprechend der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen bemessen.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kredit- und Zinsrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzung werden auf der Aktivseite solche Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Aktive latente Steuern

Es bestehen aktive latente Steuern auf die handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansätze bei den langfristigen Verbindlichkeiten.

Daraus resultierend, könnten aktive latente Steuern bilanziert werden. Die Gesellschaft macht jedoch nicht vom Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Hierbei werden die allgemeinen Vorschriften der §§ 249 und 253 Abs. 1 Satz 2 HGB beachtet und alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem 30.06.2020, die einen Ertrag für das zum 01.07.2020 beginnende Geschäftsjahre darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.

Die Finanzanlagen betreffen die Anteile an verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag folgende unmittelbare Beteiligung:

2019/​2020 Kapitalanteil 30.06.2020 Eigenkapital 2019/​2020 Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag
% TEUR TEUR
unmittelbare Beteiligungen:
F.C. Augsburg Arena Besitz und Betriebs GmbH, Augsburg Bürgermeister-Ulrich-Str. 90 91,7 38.037 288
FCA Lehmbau GmbH, Augsburg Bürgermeister-Ulrich-Str. 90 51,0 95 -5

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sie betreffen Liefer- und Leistungsforderungen (TEUR 10.784), insbesondere aus Werbeverträgen, Endabrechnung TV-Geld Saison 19/​20, Handel und Merchandising und Transfererlösen aus Spielerverkauf.

Ausgewiesene Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 99) betreffen mit TEUR 52 den FCA e.V., mit TEUR 43 die FCA Lehmbau GmbH und mit TEUR 4 die FCA Beteiligungs-GmbH.

Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 404) beinhalten vor allem Körperschaftsteuerrückforderungen, Steuererstattungsansprüche aus Umsatzsteuer sowie Forderungen aus Verbrauchssteuern.

Von den ausgewiesenen gesamten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von TEUR 11.287 sind TEUR 11.275 innerhalb eines Jahres fällig.

Liquide Mittel

Sie belaufen sich auf insgesamt TEUR 40.015 und entfallen mit TEUR 32 auf Kassenbestände und mit TEUR 39.983 auf Bankguthaben.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Sie betreffen vor allem Ausgaben für Scouting-Software sowie Versicherungsbeiträge, die periodengerecht abzugrenzen waren.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft von TEUR 8.250 ist zerlegt in 8.250.000 auf den Namen lautende Stück-Aktien zu einem Nennwert von EUR 1 je Aktie. Daneben wird eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.500 ausgewiesen, die durch Zuzahlungen von Seiten der Gesellschafter Ende Juni 2010 in das Eigenkapital erfolgte.

Nach § 150 Abs. 2 AktG wird eine gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 825 ausgewiesen. Die gesetzliche Rücklage erfüllt somit die geforderte gesetzliche Grenze von 10% vom Grundkapitel (=TEUR 8.250).

Alleinige und geschäftsführende Komplementärin der Gesellschaft ist die FCA Beteiligungs GmbH mit Sitz in Augsburg, die am Kapital der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA nicht beteiligt ist. Die FCA Beteiligungs GmbH weist zum 30.06.2020 ein Eigenkapital von TEUR 21 sowie ein Jahresfehlbetrag von TEUR -2,1 aus.

Rückstellungen

Die Rückstellungen von insgesamt TEUR 16.709 entfallen mit TEUR 3.981 auf Ertragssteuern und Risikovorsorge für Betriebsprüfungen und mit TEUR 12.728 auf sonstige Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen mit TEUR 12.728 entfallen im Wesentlichen auf Personalkosten i.H.v. TEUR 4.333, Rückabwicklung Spielausfall-Corona i.H.v. TEUR 4.147, ausstehende Rechnungen i.H.v. TEUR 1.218, Berufsgenossenschaftsbeiträge i.H.v. TEUR 575, Provisionszahlungen Vermarkter i.H.v. TEUR 340, Beraterkosten i.H.v. TEUR 234, , Transfers TEUR 216 sowie Übrige i.H.v. TEUR 1.665.

Verbindlichkeiten

Die erhaltenen Anzahlungen (TEUR 26) betreffen Vorauszahlungen auf Ticketbestellungen.

Die Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten (TEUR 20.232) beinhalten insbesondere Verpflichtungen aus Transferverträgen (TEUR 14.714), Provisionszahlungen aus der Vermarktung stadiongebundener und clubgebundener Rechte (TEUR 1.666), abgezinste Verbindlichkeiten aus dem Cateringvertrag gegenüber LEW (TEUR 947) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Sportfive (Mobile App, Virtual Advertising und Sonderprovision wg. Corona i.H.v. TEUR 802).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 121) entfallen ausschließlich auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 9.612) entfallen im Wesentlichen auf den wiederaufgelebten Forderungsverzicht (TEUR 3.325), Kaufpreisverpflichtungen aus dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der F.C. Augsburg Arena Besitz- und Betriebs GmbH (TEUR 937), Lohn-, Kirchen- und Umsatzsteuer (TEUR 3.924), deren Bezahlung bei Fälligkeit erfolgte, sowie Verbindlichkeiten aus Kartenguthaben des Bezahlsystems in der Arena (TEUR 831).

Von Seiten der Gesellschafter wurde zum 30.06.2011 ein Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von TEUR 3.325 erklärt. Im Geschäftsjahr ist der Besserungsfall eingetreten und die Forderungen in kompletter Höhe wiederaufgelebt. Die Rückzahlung erfolgt in 2 Raten im Geschäftsjahr sowie dem Folgejahr.

Von den gesamten Verbindlichkeiten sind folgende Fälligkeiten gegeben:

Art der Verbindlichkeit Gesamt 2019/​2020 Restlaufzeit bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Gesamt 2018/​2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 26 26 0 0 18
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.232 15.772 4.460 0 18.517
3. Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen 121 121 0 0 2.171
4. sonstige Verbindlichkeiten 9.612 7.944 1.668 0 11.174
29.991 23.863 6.128 0 31.881

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Darüber hinaus ist ein langfristiger Werbevertrag über das Namensrecht der WWK ARENA bis 30.06.2025 und der Cateringvertrag mit LEW bis 30.06.2024 abgeschlossen worden. Des Weiteren wird der langfristig abgeschlossene Mietvertrag mit dem Bayerischen Fussballverband mit einer Laufzeit bis zum 28.02.2043 ausgewiesen. Die vereinnahmten Beträge sind entsprechend der Vertragsdauern periodengerecht abzugrenzen. Die Auflösung erfolgt zeitanteilig in den Folgejahren.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung war ab Mitte März 2020 wesentlich durch die Folgen der weltweiten Covid-19-Pandemie und des daraus resultierenden Einschränkungen auf das öffentliche Leben und massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Bereich des Profifußballs, geprägt. Fünf der letzten 17 Bundesliga-Heimspiele der Saison mussten ohne Zuschauer ausgetragen werden. Dies äußert sich durch Mindereinnahmen im Sponsoring und bei den TV-Erlösen sowie insbesondere bei den Transfererlösen.

Die Umsatzerlöse (TEUR 96.837) betreffen das Tätigkeitsfeld Lizenzfußballspielbetrieb mit Erlösen aus TV-Vermarktung, Werbung, Spielertransfers, Eintrittsgelder Merchandising und Catering.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 1.712) sind weitgehend Kostenweiterberechnungen an verbundene Unternehmen, Entschädigungen der FIFA für bei Länderspielen verletzte Spieler, Sachbezugswerte für die Lohnbesteuerung und Auflösung von Rückstellungen bzw. Abgrenzungen enthalten.

Bei den Materialaufwendungen (TEUR 12.286) handelt es sich überwiegend um Kosten für Vermarktung, Transferaufwendungen und UEFA-Solidaritätsbeiträge, Buchwertabgänge aus Spielerabgängen, Kosten für Cateringleistungen, Spielerausstattung und medizinische Betreuung.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 25.512) beinhalten vor allem Stadionmiete und -betrieb, Beiträge und Verbandsabgaben, die Jugendförderung sowie Kosten für Spielerberater. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.325 enthalten, die aus dem Wiederaufleben des Forderungsverzichts stammen.

Das in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasste Honorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr beträgt für a) Abschlussprüfungsleistungen TEUR 35 und b) für sonstige Bestätigungsleistungen TEUR 15.

Aus der Aufzinsung von Verbindlichkeiten resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 13.

Bei einem Jahresüberschuss von TEUR 933 und einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von TEUR 42.907 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 43.840 ausgewiesen.

Mit dem gezeichneten Kapital i.H.v. TEUR 8.250, der Kapitalrücklage i.H.v. TEUR 1.500, der Gewinnrücklage von TEUR 825 und dem Bilanzgewinn i.H.v. TEUR 43.840 errechnet sich ein buchmäßiges Eigenkapital i.H.v. TEUR 54.415.

V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen gegenüber Dritten in Höhe von rd. TEUR 2.808. Sie betreffen hauptsächlich Mietverbindlichkeiten sowie Verpflichtungen aus Wartungsverträgen, Versicherungen und Kommunikation.

Mit Vertrag vom 09.09. /​ 16.09.2005 und Änderungs- und Ergänzungsvereinbarungen vom 16.04.2008 und 03.08.2009 wurde mit der Lagardere Sports Germany GmbH (vormals Sportfive GmbH & Co. KG) eine Vereinbarung über die exklusive Vermarktung der stadiongebundenen Rechte getroffen. Hierfür sind pro Spielsaison (01.07. bis 30.06.) umsatzabhängige Vergütungen zu bedienen. Die Vermarktung in der neuen WWK ARENA ab der Saison 2009/​2010 und in den Folgejahren, sieht entsprechend nach Vermarktungsvolumen gestaffelte Umsatzvergütungen vor. Der Agenturvertrag hat eine Laufzeit bis 30.06.2024.

VI. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 331 (i.Vj. 340) Mitarbeiter beschäftigt, davon im Spielbetrieb 37 Spieler, 29 Mitarbeiter im Bereich Trainer- und Funktionsteam und 45 Mitarbeiter im Bereich Verwaltung. Im Stadionbetrieb sind 97 Mitarbeiter angestellt. Hiervon entfallen 76 Mitarbeiter auf Hostessen und Aushilfskräfte, die nur am Spieltag tätig sind.

Die Jugendmannschaften U17 bis U23 sind ab dem 01.07.2015 vom Fußball-Club Augsburg 1907 e.V. in die FCA KGaA ausgegliedert worden.

Insgesamt sind in diesem Jugendbereich 123 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind dem Spielbetrieb 86 Spieler und 17 dem Trainer- und Funktionsteam sowie der kaufmännischen Abteilung 20 Mitarbeiter zugeordnet.

VII. Konzern

Die Gesellschaft hält zum Stichtag 30.06.2020 91,7% des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte an der FCA Arena GmbH. Die FCA KGaA übt damit gem. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen aus. Die Arena GmbH mit Sitz in Augsburg weist zum 30.06.2020 ein Eigenkapital von TEUR 38.037 und einen Jahresüberschuss von TEUR 288 aus.

Des Weiteren hält die Gesellschaft zum Stichtag 30.06.2020 51,0% des gezeichneten Kapitals und der Stimmrechte an der FCA Lehmbau GmbH. Die FCA KGaA übt damit gem. § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen aus. Die Beteiligung an der FCA Lehmbau ist für die Aussagekraft der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Auf eine Konsolidierung wurde gem. §296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die FCA KGaA mit Sitz in Augsburg hat als Mutterunternehmen gem. § 290 Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss zum 30.06.2020 aufzustellen.

VIII. Organe

Geschäftsführung

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die FCA Beteiligungs GmbH, die am Kapital der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA nicht beteiligt ist. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg erfolgte unter HRB 21446 mit Datum vom 23.09.2005. Ihr obliegt die Geschäftsführung der KGaA unabhängig einer Kapitalbeteiligung, was den Anforderungen des DFB/​DFL entspricht. Die FCA Beteiligungs GmbH ist eine 100%-ige Tochter des FC Augsburg 1907 e.V. Das Stammkapital beträgt zum Bilanzstichtag 30.06.2020 TEUR 25.

Die FCA Beteiligungs GmbH ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer dieser Gesellschaft waren während des gesamten Wirtschaftsjahres 2019/​2020:

1.

Herr Klaus Hofmann, Kaufmann, (Geschäftsführer, ehrenamtlich)

2.

Herr Stefan Reuter, (Geschäftsführer Sport, sportliche Leitung)

3.

Herr Michael Ströll, (kaufmännischer Geschäftsführer)

4.

Herr Dipl. oec. Jakob Geyer, (Controlling und Finanzen, ehrenamtlich, bis 23.07.2019)

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Aufsichtsrat

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren durch die Hauptversammlung am 26.02.2016 bestellt:

1.

Herr Stefan Frederking, Bankkaufmann

2.

Herr Detlef Dinsel, Geschäftsführer

3.

Herr Markus Höfl, Kommunikationswirt

4.

Herr Thilo Sautter, Diplom-Kaufmann

5.

Herr Jan-Ingwer Callsen-Bracker, Angestellter (seit 17.02.2020)

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Herr Stefan Frederking, zu seinem Stellvertreter Herr Detlef Dinsel gewählt.

Die Amtszeit des Aufsichtsrats dauert bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 01.07.2022-30.06.2023 beschließt.

IX. Vergütung der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte

Zwei Hauptgeschäftsführer beziehen feste Vergütungen, die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung und die Aufsichtsräte sind ehrenamtlich tätig.

Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel nach § 286 (4) HGB Gebrauch.

X. Nachtragsbericht

In Bayern wurde am 16.03.2020 der Katastrophenfall ausgerufen. Die daraufhin vom Gesetzgeber verabschiedeten Regelungen, beeinflussten den Spielbetrieb in der Fußball- Bundesliga maßgeblich.

Die Gesundheitsminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz am 10.08.2020 darauf geeinigt, dass eine Öffnung der Stadien für die Fans bis zum 31. Oktober angesichts der momentanen Corona-Situation nicht zu befürworten ist.

Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheit sind Einschätzungen zur wirtschaftlichen Entwicklung für das kommende Geschäftsjahr schwierig. Die Erfahrungen der letzten Wochen machen jedoch deutlich, dass der FCA in enger Zusammenarbeit mit der DFL und den anderen Clubs der Fußball-Bundesliga in der Lage ist, sich schnell und effizient auf neue Situationen einzustellen um auch schwierige Situationen angemessen zu bewältigen. Wir blicken mit Sorge auf die kommenden Monate. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir mit Unterstützung unserer Mitarbeiter, unserer Fans und unserer Spieler die bevorstehenden Herausforderungen gut bewältigen werden.

XI. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt dem Aufsichtsrat bzw. der Hauptversammlung vor, ihren ausgewiesenen Bilanzgewinn von TEUR 43.840 auf neue Rechnung vorzutragen.

XII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2020 durch die persönlich haftende Gesellschafterin der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg.

Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die FCA Beteiligungs GmbH, Augsburg, diese vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herr Klaus Hofmann, Herr Stefan Reuter und Herr Michael Ströll.

 

Augsburg, im August 2020

gezeichnet:

Herr Klaus Hofmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer

Herr Stefan Reuter, Geschäftsführer

Herr Michael Ströll, Geschäftsführer

Brutto-Anlagenspiegel zum 30.06.2020 – Handelsrecht

Fußball-Club Augsburg 1907 KGaA

Augsburg

Anschaffungs-Herstellungskosten 01.07.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-Herstellungskosten 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.172.241,62 16.320.000,00 16.211.050,00 11.700.000,00 51.981.191,62
2. geleistete Anzahlungen 11.700.000,00 7.000.000,00 11.700.000,00- 7.000.000,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 51.872.241,62 23.320.000,00 16.211.050,00 58.981.191,62
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.581.292,54 521.888,82 6.103.181,36
2. technische Anlagen und Maschinen 3.511,77 3.511,77
3. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 4.178.903,30 1.057.066,15 732.402,27 1.423.199,96 5.926.767,14
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 800.967,88 1.635.226,94 1.945.088,78- 491.106,04
Sachanlagen 10.564.675,49 2.692.293,09 732.402,27 12.524.566,31
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 16.679.296,88 22.342,83 16.701.639,71
Finanzanlagen 16.679.296,88 22.342,83 16.701.639,71
79.116.213,99 26.034.635,92 16.943.452,27 88.207.397,64
kumulierte Abschreibungen 01.07.2019 Abschreibungen Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibungen 30.06.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.023.580,62 10.188.965,00 14.600.473,00 23.612.072,62
2. geleistete Anzahlungen
Immaterielle Vermögensgegenstände 28.023.580,62 10.188.965,00 14.600.473,00 23.612.072,62
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 283.122,54 210.270,82 493.393,36
2. technische Anlagen und Maschinen 3.511,77 3.511,77
3. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 2.234.970,30 1.307.061,11 669.005,27 2.873.026,14
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Sachanlagen 2.521.604,61 1,517,331,93 669.005,27 3.369.931,27
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Finanzanlagen
30.545.185,23 11.706.296,93 15.269.478,27 26.982.003,89
Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwert 30.06.2020
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 28.369.119,00
2. geleistete Anzahlungen 7.000.000,00
Immaterielle Vermögensgegenstände 35.369.119,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.609.788,00
2. technische Anlagen und Maschinen
3. andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 3.053.741,00
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 491.106,04
Sachanlagen 9.154.635,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 16.701.639,71
Finanzanlagen 16.701.639,71
61.225.393,75

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/​2020

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA (auch kurz „FCA KGaA“ oder „FCA“ genannt) entstand in 2005/​2006 durch Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der 1. Fußballmannschaft aus dem Fußball-Club Augsburg 1907 e. V. (kurz FCA e.V.). Die Eintragung der FCA KGaA ins Handelsregister Augsburg erfolgte am 07.04.2006 unter HRB 21 812.

Die Kapitalgesellschaft wurde gegründet, um den FCA zukunftsfähig zu strukturieren. Neben Haftungsbeschränkungen für den Verein standen die weitere Professionalisierung der Führungsstrukturen und die Erschließung neuer Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung im Vordergrund.

Die frühere Spielstätte, das über 50 Jahre alte Rosenaustadion, wurde ab der Spielsaison 2009/​2010 durch die Mitte 2009 fertig gestellte „WWK ARENA“ mit einer Zuschauerkapazität von 30.660 ersetzt. Das Namensrecht für das Stadion wurde an den Hauptsponsor WWK bis zum 30.06.2030 vermarktet.

Die Gesellschaft hält mit 91,7% die absolute Mehrheit der Anteile der FCA Arena GmbH. Die FCA KGaA übt damit einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen aus und hat als Mutterunternehmen gem. § 290 Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen.

Im Geschäftsjahr 2019/​2020 wurde zusammen mit der Augsburger Lehmbaugruppe GmbH die FCA Lehmbau GmbH gegründet. Geplant ist im ersten Schritt die Errichtung einer Kindertagesstätte in Stadionnähe. Die FCA KGaA hält mit 51% die Mehrheit der Anteile und übt damit einen beherrschenden Einfluss auf die neu gegründete Gesellschaft aus.

Der FCA hat seinen Sitz in der Bürgermeister-Ulrich-Str. 90 in Augsburg. Die Geschäftsstelle des FCA ist im neuen Verwaltungsgebäude in unmittelbarer Nähe zur WWK ARENA untergebracht.

2. Zweigniederlassungen

Der FCA unterhält keine Zweigniederlassungen.

3. Forschung und Entwicklung

Als entsprechender Bereich zur Forschung und Entwicklung ist im bezahlten Fußball die Nachwuchsarbeit und Talentförderung zu sehen. Hier engagiert sich der FCA seit Jahren um den weiteren Aus- und Aufbau des bestehenden Nachwuchsleistungszentrums, insbesondere für die Region Schwaben.

Im Nachwuchsleistungszentrum in Augsburg, Donauwörther Str. 170. findet die sportliche Ausbildung der Nachwuchsmannschaften U 9 bis U23 mit rd. 220 Sportlern statt. Der Fußball-Club Augsburg 1907 e.V. fördert hierbei die Nachwuchsarbeit der Mannschaften U9 bis U16. Die Mannschaften der U17 bis U23 sind nach der Ausgliederung im Sommer 2015 wirtschaftlich der FCA KGaA zugeordnet.

In 2019/​2020 konnte das Trainingsgelände des Nachwuchsleistungszentrums durch die Hinzunahme des ehemaligen „DJK-West-Platzes“ um ein zusätzliches Spielfeld in direkter angrenzender Nachbarschaft des Nachwuchsleistungszentrums erweitert werden. Dies führt zu einer weiteren wesentlichen Verbesserung der Trainingsbedingungen am Nachwuchsleistungszentrum.

Durch die durchgeführten Maßnahmen der letzten Jahre wurde ein essentieller Grundstein in der Nachwuchsarbeit gelegt, um den sportlichen Anforderungen an ein Bundesliga- Nachwuchsleistungszentrum gerecht zu werden und um optimale Bedingungen für die Talente des FCA zu schaffen. Mit dem Baubeginn des geplanten Internats Ende des Jahres 2020 wird ein weiterer wichtiger Faktor, für nachhaltige und erfolgreiche Nachwuchsarbeit auf höchstem Niveau geschaffen.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nichts hat in den letzten Jahrzehnten den deutschen Fußball so beeinflusst wie die Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie. Die zur Bekämpfung der Pandemie geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft belasten den deutschen Profifußball in allen Bereichen. Die gute Entwicklung der Ertragslage in den ersten neun Monaten konnte durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht weitergeführt werden. Im Vergleich haben die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga deutlich mehr unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gelitten als DAX-Konzerne, die in diesem vierten Quartal Einbrüche von durchschnittlich 13% hatten.

Bedingt durch Erlöse aus aktuellen Verträgen zur Vermarktung der nationalen Medienrechte, überspringen die 18 Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga in der Saison 2018/​2019 erstmalig die 4 Milliarden-Grenze gem. Wirtschaftsreport 2020 der DFL. Mit einer Umsatzsteigerung auf EUR 4,02 Milliarden steigerte sich der Wert um etwa 5,4% zum Vorjahr. Insgesamt stieg der Gesamtumsatz von Bundesliga und 2. Bundesliga auf den historischen Höchstwert von 4,8 Milliarden.

Die 18 Clubs der Bundesliga schafften zum wiederholten Male mit einem kumulierten Jahresergebnis von über EUR 0,1 Mrd., ein positives Ergebnis. Das kumulierte Eigenkapital stieg auf ein Rekordhoch von insgesamt EUR 1,8 Mrd.

In der Saison 2018/​2019 hat die Anzahl der direkt oder indirekt Beschäftigten zum wiederholten Male die Marke von 50.000 Stellen überschritten. Insgesamt waren in 2018/​2019 in der Bundesliga und in der 2. Bundesliga durchschnittlich 56.081 Menschen (i.Vj. 55.142) beschäftigt. Zusammengenommen mit Steuern und Abgaben von rund EUR 1,4 Mrd. stellt der Profifußball in Deutschland einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor dar.

Durch die nationalen Medienverträge für den Zeitraum der Spielzeiten 2017/​2018 bis 2020/​2021 konnten die geplanten Einnahmen aus medialer Verwertung – bei steigenden Jahresraten – auf geplante EUR 4,6 Mrd. (zuvor 2,57 Mrd.) erhöht werden. Im dritten Jahr 2019/​2020 des vorgenannten Vertrages konnte aufgrund von CORONA die geplante Steigerung auf 1,2 Mrd. EUR nicht erreicht werden. Von geplanten nationalen und internationalen Erlösen (nach Abzug der Abgaben) in einer Gesamthöhe von 1,4 Mrd. EUR konnten bis dato nur rund 1,3 Mrd. EUR realisiert werden. Für das vierte Jahr waren von der DFL ursprünglich auskehrungsfähige Gesamteinnahmen von 1,6 Mrd. EUR geplant. Nach Ausbruch der Pandemie mit Ihren weltweiten Auswirkungen prognostiziert die DFL einen Umsatzrückgang um 14% auf nunmehr 1,4 Mrd. Ursächlich hierfür sind Sonderkündigungsrechte der Medienpartner bedingt durch die Pandemie.

Gerade im Hinblick auf den Anteil der Medienerlöse an den Gesamterlösen stellt dieser Umsatzrückgang eine gravierende Belastung für die Planungssicherheit 2020/​2021 für die Bundesligavereine dar.

2. Geschäftsverlauf

Der Ablauf der Saison 2019/​2020 ist im Wesentlichen durch den Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie geprägt. Die spürbaren Auswirkungen im letzten Quartal des Geschäftsjahres konterkarieren die durchaus gute Entwicklung der ersten 9 Monate. So mussten die letzten 5 Heimspiele ohne Zuschauer als sog. „Geisterspiele“ ausgetragen werden.

Die Mannschaft hat die Hinrunde der Saison 2019/​2020 mit 23 Punkten abgeschlossen und ist auf dem 10. Tabellenplatz liegend in die Winterpause gegangen. Nach einer mäßigen Rückrunde konnte man die Saison 2019/​2020 mit 36 Punkten auf dem 15. Tabellenplatz abschließen.

Durch das Erreichen des 15. Tabellenplatzes in der Bundesliga 2019/​2020 zum Saisonende konnte das Ziel Klassenerhalt zum neunten Mal in Folge erreicht werden.

Im DFB Pokal 2019/​2020 ist die Mannschaft in der ersten Runde gegen SC Verl ausgeschieden.

Das Zuschauerinteresse ist bedingt durch die fünf Geisterspiele an den letzten Heimspieltagen nur eingeschränkt zum Vorjahr vergleichbar. In den zwölf Heimspielen der Saison 2019/​2020 haben durchschnittlich 26.349 Zuschauer (i.Vj. 26.535 Zuschauer) die Spiele besucht. Somit haben insgesamt 316.182 Zuschauer (i.Vj. 451.091 Zuschauer) die „WWK ARENA“ in der Saison 2019/​2020 besucht.

Die Vermarktung erfolgt durch den Dienstleister SPORTFIVE Germany GmbH, Hamburg, (bis 04/​2020 Lagardere Sports Germany GmbH) mit dem ein langfristiger Agenturvertrag zur Ausübung von Vermarktungsrechten ab der Spielsaison 2006/​2007 geschlossen worden ist.

Bedingt durch das Austragen der letzten fünf Heimspiele als Geisterspiele, sind Ansprüche Dritter aus Dauerkarten, Hospitality- und Werbeleistungen sowie Einzeltickets entstanden. Hier ist die komplette Rückabwicklung der Geschäftsvorfälle, die bereits zum Geschäftsjahresende begonnen hat und immer noch andauert, geplant.

Durch den DFL e.V. wurde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für ein weiteres Jahr im Rahmen der Lizenzierung für 2020/​2021 bestätigt.

Um die Vermarktungsmöglichkeiten im Hospitalitybereich der ARENA zu verbessern und nachhaltig zu sichern, wurde zu Beginn der Saison 2019/​2020 die Erweiterung und Modernisierung des Business Clubs fertiggestellt.

3. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage: Darstellung, Analyse, Beurteilung

3.1. Ertragslage

Die Ertragslage der KGaA war ab Mitte März 2020 wesentlich durch die in Folge der weltweiten Covid-19-Pandemie geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und den damit einhergehenden massiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf den Bereich des Profifußballs, geprägt.

Die letzten fünf der siebzehn Bundesliga-Heimspiele der Saison 2019/​2020 mussten ohne Zuschauer ab Mitte Mai 2020 ausgetragen werden. Die Unterbrechung des Ligabetriebes sowie die Durchführung von Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verbunden mit strengen Hygieneregeln führten zu Mindereinnahmen im Sponsoring/​Hospitality, bei den TV-Erlösen sowie bei den Erlösen aus Spielbetrieb. Ein Vorjahresvergleich ist dementsprechend nur eingeschränkt möglich.

Trotz der gravierenden Einbußen bei den Erlösen konnte durch verantwortungsvolles Wirtschaften und konsequentes Kostenmanagement eine positive Ertragslage erzielt werden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der abgelaufenen Saison 2019/​2020 konnten gegenüber dem Vorjahr um 3,5% gesteigert werden. Insgesamt verbesserten sie sich von TEUR 93.598 auf TEUR 96.837.

Im Wesentlichen beinhalten diese die Bereiche Spielbetrieb, Werbung, Transfers und mediale Verwertungsrechte (TV-Vermarktung).

Der größte Anteil am Gesamtumsatz entfällt wie auch in Vorjahren auf die Erlöse aus der nationalen und internationalen TV Vermarktung. Hier sind die Umsätze aufgrund der Pandemie und aufgrund des frühen Ausscheidens im Pokal um 10,4% gesunken. Auch der Bereich Spielbetrieb verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr um 26,1%. Die Transfererlöse entwickelten sich gegenüber dem Vorjahr positiv und schafften es den generellen Rückgang im Spielbetrieb, in der Werbung und in der TV-Vermarktung zu kompensieren.

Nach Berücksichtigung der umsatzbezogenen Materialaufwendungen von TEUR 12.286 (i.Vj. TEUR 12.017) wird ein gegenüber dem Vorjahr gestiegenes Rohergebnis von TEUR 84.551 (TEUR 2.970; +3,6%) ausgewiesen. Die umsatzbezogenen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich nahezu unverändert und betreffen u.a. Transferaufwendungen für Spielerzugänge, Buchwertabgänge aus Spielerabgängen, die Verkaufsprovision des Vermarkters, sowie Kosten für den Bereich Catering und Spielerausstattung.

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 1.712; i.Vj. TEUR 1.154) sind weitgehend Kostenweiterberrechnungen an verbundene Unternehmen, Entschädigungen der FIFA für bei Länderspielen verletzte Spieler, Sachbezugswerte für die Lohnbesteuerung und Auflösung von Rückstellungen bzw. Abgrenzungen enthalten.

3. Personalaufwand

Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR 38.288 auf TEUR 47.523 (24,1%) gestiegen. Der Anstieg resultiert weitgehend aus gestiegenen Kosten des Lizenzspielerkaders.

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen belaufen sich in der Saison 2019/​2020 auf TEUR 11.706 (i.Vj. TEUR 6.900).

Der Anstieg betrifft im Wesentlichen die Abschreibungen auf die aktivierten Transferverträge des Lizenzspielerkaders um TEUR 4.163 auf TEUR 10.173.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sie beinhalten im Wesentlichen Mieten und Pachtzahlungen, insbesondere für die Stadionnutzung der VWVK ARENA und der Geschäftsräume, Spielervermittlungsgebühren, Beiträge und Verbandsabgaben sowie allgemeine Verwaltungskosten.

Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich diese Aufwendungen von TEUR 21.151 um TEUR 4.361 auf TEUR 25.512.

6. Finanzergebnis

Betrifft ausschließlich die Aufzinsung einer längerfristigen Verbindlichkeit.

7. Jahresergebnis

Die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA weist für das Wirtschaftsjahr 2019/​2020 nach Berücksichtigung der Ertragssteuern von TEUR 573 und sonstige Steuern von TEUR 11 ein Jahresüberschuss zum 30.06.2020 von TEUR 933 (i.Vj. TEUR 9.612) aus.

Nach Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von TEUR 42.907 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 43.840 ausgewiesen.

3.2. Finanzlage

Die weltweite COVID-19-Pandemie hat auch einen entscheidenden Einfluss auf die Finanzlage der KGaA zum Stichtag. Insbesondere die Liquidität 2. Grades ist durch fehlende Forderungen aus Werbeverträgen und Dauerkarten Verkäufen für die Spielzeit 2020/​202sowie Rückstellungen für Rückabwicklung der Spiele ohne Zuschauer belastet.

Aus laufender Geschäftstätigkeit wurde ein negativer Cashflow von TEUR -1.732 erwirtschaftet. Nach Berücksichtigung des Cashflows aus Investitionstätigkeit mit TEUR -5.633 und einem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von TEUR -3.816 verringerte sich im Saldo der zahlungswirksame Finanzmittelfonds zum 30.06.2020 um TEUR 11.181 auf TEUR 40.015.

Neben den liquiden Mitteln von TEUR 40.015 verfügt die Gesellschaft über kurzfristige Forderungen von TEUR 11.274, somit insgesamt TEUR 51.289 zur Deckung kurz- und mittelfristiger Verbindlichkeiten inklusive Rückstellungen von TEUR 46.701 Insoweit ist die Liquidität 2. Grades zum Bilanzstichtag positiv.

Im Berichtsjahr sind aus Investitionstätigkeit im Anlagevermögen insgesamt TEUR 26.035 an Mittel abgeflossen. Sie betreffen vor allem Spielerlizenzen, Erweiterungsbau des Business Clubs, Bau eines Funktionsgebäudes sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der FCA ist seinen Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht und grundsätzlich unter Skontoabzug nachgekommen, sofern möglich.

3.3. Vermögenslage

Durch den Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie und den geltenden starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens ist auch die Vermögenlage der KGaA stark belastet. Insbesondere das Austragen der Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat einen Einfluss auf den Stand der Forderungen, Flüssigen Mittel, Rückstellungen und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Stichtag.

Die Bilanzsumme der FCA KGaA hat sich im Berichtsjahr um TEUR 930 (+0,8%) von TEUR 111.736 auf TEUR 112.666 erhöht. Die leichte Veränderung zum Bilanzstichtag 30.06.2020 ist im Wesentliche ein gestiegenes Anlagevermögen bei den immateriellen Vermögensgegenständen (+TEUR 11.520) zurückzuführen. Dem entgegenstehen gesunkene Flüssige Mittel (-TEUR 11.181).

Die ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen unter den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen Transfervereinbarungen die vor dem 01.07.2020 für die neue Saison abgeschlossen wurden.

Auf der Passivseite verringerten sich die Verbindlichkeiten, vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-TEUR 2.050), sowie die sonstigen Verbindlichkeiten (-TEUR 1.562). Dem stehen gestiegene Verbindlichkeiten aus Transfers (+TEUR 1.319) entgegen.

Durch den erzielten Jahresüberschuss in 2019/​2020 von TEUR 933 und einen Gewinnvortrag von TEUR 42.907, somit insgesamt einen Bilanzgewinn von TEUR 43.840, konnte die Eigenkapitalquote von 47,9% auf 48,3% gesteigert werden. Dadurch wird ein Eigenkapital von TEUR 54.415 (i. Vj. TEUR 53.482) ausgewiesen und deckt mit 90% die Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens.

Die Rückstellungen sind im Vorjahresvergleich stark gestiegen (+TEUR 9.671). Der Anstieg ist vor allem auf gestiegene Rückstellungen für Personalmaßnahmen (+TEUR 4.333) sowie Rückstellungen für die Rückabwicklung der Spiele ohne Zuschauer (+TEUR 4.147) zurückzuführen.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist im Vorjahresvergleich stark gesunken (- TEUR 7.785). Dies ist auf die CORONA bedingte fehlende Abgrenzung der Einnahmen aus Werbeverträgen und Dauerkartenverkäufen für die Spielzeit 2020/​2021 zurückzuführen.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Um Leistung definieren zu können, werden verschiedene Indikatoren herangezogen. Diese sind in finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren unterteilt.

Unsere finanziellen Indikatoren beinhalten die Umsatzerlöse, den operativen Cashflow, das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) sowie das Jahresergebnis.

Bei gestiegenen Umsatzerlösen von TEUR 96.837 (i.Vj. TEUR 93.598) wird eine Umsatzrentabilität nach Steuern von 1,0% (i.Vj. 10,3%) erzielt.

Im Berichtszeitraum 2019/​2020 wird ein Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) von TEUR 1.508 (i.Vj. TEUR 16.395) ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss beläuft sich auf TEUR 933 (i.Vj. TEUR 9.612)

Der operative Cashflow beträgt TEUR -1.732(Vj. TEUR 27.842)

Das buchmäßige Eigenkapital beläuft sich auf TEUR 54.415. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 48,3%. Die Eigenkapital-Rentabilität beläuft sich auf rd. 2 %.

Der wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist primär die Marke „FC Augsburg“. Sie ist durch eine Vielzahl an Kennzahlen wahrnehmbar und messbar. Dazu gehören insbesondere die Zuschauerwahrnehmung sowie verkaufte Dauerkarten, Stadionauslastung, nationale Fernsehübertragungszeiten, Mitglieder, Fans, Aufrufe Homepage FCA, Facebook-Freunde etc.. Auch die Sponsoren, die ihre Produkte und ihr Image mit der Marke FC Augsburg verbinden, sind als weiche Indikatoren zu sehen.

Weitere wahrnehmbare nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sehen wir in der sportlichen Führungsverantwortung, die durch den 15. Tabellenplatz in 2019/​2020 weiter bekräftigt wurde und der sich zugleich im Zuschauerzuspruch, der Sponsorenaffinität und auch bei der Arbeitnehmerzufriedenheit äußert.

Darüber hinaus tragen Spieler und Trainerstab durch PR-Maßnahmen und vergleichbare Auftritte zum positiven Erscheinungsbild des FCA bei.

Zum Erhalt der Umwelt ist im Ticketpreis die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eingeschlossen. Aufgrund der nun mehrjährigen Zugehörigkeit zur Bundesliga steigt die öffentliche Wahrnehmung nicht nur des FCA, sondern auch von Stadt und Region.

Die Nachwuchsarbeit stellt zudem einen besonderen Eckpfeiler in der langfristig strategischen Ausrichtung durch Betreuung junger Nachwuchsspieler dar.

Gerade nach Ausbruch der weltweiten COVID-19-Pandemie hat sich der FCA gemeinsam mit seinen Fans in der Verantwortung gesehen und seine Solidarität gerade in dieser schwierigen Zeit unter Beweis gestellt. Unter dem Motto #augsburghältzusammen2020 wurden diverse Hilfsaktionen initiiert und unterstützt.

5. Gesamtaussage

Aufgrund der guten Liquiditäts- und Eigenkapitalstruktur aus Vorjahren konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19.Pandemie aufgefangen werden. Auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie z.Bsp. Kurzarbeit wurde verzichtet. Des Weiteren trug ein Gehalts verzieht des Lizenzspielerkaders und des Führungspersonals entscheidend dazu bei, dass es keine Pandemie bedingten Entlassungen gab.

Trotz der spürbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie konnte ein positives Ergebnis erzielt werden.

Die Umsatzerlöse sind 2019/​2020 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.239 auf TEUR 96.837 (i.Vj 93.598) gestiegen. Der Rohertrag erhöhte sich um TEUR 2.970 (+3,6 %) auf TEUR 84.551.

Der FCA schloss das Geschäftsjahr 2019/​2020 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 933 (i.Vj. TEUR 9.612) ab. Nach Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von TEUR 42.907 wird ein Bilanzgewinn von TEUR 43.840 ausgewiesen.

Die Eigenkapitalquote beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses rund 48,3%. Zum Bilanzstichtag 30.06.2020 verfügt die FCA KGaA über liquide Mittel von TEUR 40.015, welche keiner Verfügungsbeschränkung unterliegen.

Insgesamt nahm das Geschäftsjahr 2019/​2020 einen volatilen Verlauf, der sich sehr auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirkte. Dem positiven Trend der ersten neun Monate wirkten im letzten Quartal die wirtschaftlichen Belastungen der Pandemie entgegen und haben das vor der Saison geplante positive Ergebnis durch die negativen Auswirkungen stark belastet.

III. Prognosebericht

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie sind für die gesamte deutsche Volkswirtschaft nach wie vor deutlich spürbar. Nach der Lockerung von Infektionsschutzmaßnahmen im In- und Ausland hat zwar eine spürbare Erholung der deutschen Wirtschaft eingesetzt. Der Erholungsprozess steht gemäß BMWi aber erst am Anfang.

Im Bereich des Profifussballs haben die Gesundheitsminister der Länder in Ihrer Konferenz im August 2020 in Berlin eine Teilzulassung von Zuschauern zum Start der neuen Saison bis zum 31. Oktober 2020 ausgeschlossen. Gemäß Pressemitteilung der DFL vom 11. August 2020 steht für die DFL sowie die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga die Eindämmung der Pandemie an oberster Stelle. Das Ziel der Beteiligten ist es in der Zwischenzeit sich bestmöglich auf eine Rückkehr von Stadionbesuchern vorzubereiten.

Im sportlichen Bereich gilt der frühzeitige Klassenerhalt in der Bundesliga als grundlegende Zielsetzung. Die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA wird diesen Weg im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten und auch auf Basis einer Gesellschafterfinanzierung ohne finanzielle Risiken und bislang ohne nennenswerte Kreditverbindlichkeiten, weiterverfolgen.

Durch die vom DFL e.V. geforderte Planung ist für den FCA stets die kommende Saison erfolgs- und liquiditätsmäßig abgesichert.

Durch den sportlichen Erfolg mit dem Verbleib in der Bundesliga in der Saison 2019/​2020 hat der FCA seinen in Vorjahren erarbeiteten Sympathiewert nachhaltig gefestigt.

Unter dem Grundsatz eines konsequenten Kostenmanagements werden auch künftig nach Erholung der Auswirkungen der weltweiten Pandemie positive Jahresergebnisse erzielbar sein.

Für die laufende Saison 2020/​2021 wird aufgrund der Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pandemie mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag geplant.

Die Unternehmensfortführung ist aus heutiger Sicht unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie kurz- und mittelfristig jederzeit gesichert.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Branchenspezifische Risiken

Das Risikomanagement hat weiterhin höchste Priorität für den FC Augsburg. Ziel bleibt es dabei, jegliche Risiken zu vermeiden bzw. überschaubar und eingrenzbar zu halten und durch gezielte Steuerung und stetige Kontrolle diese jederzeit kalkulierbar zu machen.

Grundsätzlich stehen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kurz- und mittelfristig in direkter Abhängigkeit zum sportlichen Abschneiden der Lizenzspielermannschaft. Neben den Werbe- und Ticketing-Einnahmen, die indirekt mit dem Saisonverlauf zusammenhängen, sind die Einnahmen aus TV-Geldern der wichtigste Faktor, deren Höhe sich u. a. aufgrund der Ligazugehörigkeit bestimmt.

Der FCA benötigt zur Teilnahme seiner Mannschaft an Spielen der Bundesliga eine Lizenz, die von dem DFL e.V. (Deutsche Fußball Liga e.V.) erteilt wird. Folglich bestehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die sich auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken können. Hierzu gehören vor allem:

1.

Mangelnder sportlicher Erfolg wie Abstieg in die 2. Bundesliga oder weiterer Abstieg

2.

Einnahmen aus Medienrechten

3.

Künftige Entwicklung des Transfermarktes

4.

Langwierige Verletzungen und Sportinvalidität von Leistungsträgern

5.

Rechtliche, personelle und administrative Kriterien

6.

Fehlende Lizenzerteilung und Lizenzentzug

7.

Stadionbezogene negative Ereignisse

8.

Vorzeitiger Saisonabbruch wegen CORONA

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Fußballunternehmens ist abhängig vom sportlichen Erfolg, der aber nur bedingt planbar ist. Um solchen Unwägbarkeiten zu begegnen ist die Finanz- und Unternehmensplanung so auszurichten, dass auch kritische wirtschaftliche Entwicklungen kein existenzielles Risiko des Unternehmens darstellen. Hier sorgen langfristige Kooperationen und Partnerschaften für ein gewisses Maß an Planbarkeit, unabhängig vom sportlichen Erfolg.

Im Bereich der TV-Vermarktung ist auch gemäß Prognose der DFL in der Saison 2020/​2021 mit erheblichen Einbußen zu rechnen. Inwieweit die Pandemie die Neuverhandlung der Verträge zur TV-vermarktung ab der Saison 2021/​2022 belastet lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen.

Die künftige Entwicklung des Transfermarktes unter Einfluss der Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie wird zum einen durch den internationalen Wettbewerb und zum anderen durch die eigene sportliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und zugleich durch den Erfolg der eigenen Nachwuchsarbeit geprägt.

Die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen und Risiken werden dadurch hauptsächlich durch den sportlichen Erfolg beeinflusst.

2. Ertragsorientierte Risiken

Im Rahmen wirtschaftlicher und sportlicher Möglichkeiten wird alles unternommen, um dem obersten Ziel des Verbleibs in der Bundesliga Rechnung tragen zu können. Zugleich können im 10. Bundesligajahr sportliche und wirtschaftliche Erfahrungswerte und Zielsetzungen stabilisierend in vorsichtige wirtschaftliche Entscheidungsfindungen einfließen um den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen.

Im Falle eines Abstiegs in die 2. Bundesliga ab der Spielzeit 2021/​2022 wird grundsätzlich mit einem negativen Ergebnis geplant. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umsatzeinbußen wird dieses Ziel nur durch ein konsequentes Kostenmanagement über sämtliche Bereiche erzielt werden können.

Wird der geplante Verlust realisiert kann dieser grundsätzlich durch den Bilanzgewinn aufgefangen werden.

3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation die in den vorangegangenen Jahren geschaffen wurde, sieht sich die KGaA für künftige Liquiditätsrisiken gut gerüstet. Die Gesellschaft hat keine Kreditschulden.

Durch ein bestehendes Kontrollsystem und ein intensives Kostencontrolling, ist die Geschäftsleitung in der Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu überwachen und Maßnahmen einzuleiten, um betriebliche Aufwendungen adäquat zu minimieren und Sparpotentiale zu erkennen.

Durch das geplante negative Ergebnis für die Saison 2020/​2021 wird die gute Kapital- und Liquiditätsstruktur der FCA KGaA zwar belastet aber nicht gefährdet. Die Unternehmensfortführung ist jederzeit gewährleistet.

4. Chancenbericht

Die Möglichkeiten hinsichtlich der Zuschauereinnahmen, der Vermarktung von Logen, VIP- und Businesskarten sowie der Werbeeinnahmen hängen zwingend von der Zulassung bzw. Teilzulassung von Stadionbesuchern bei Heimspielen ab. Hierfür haben die 36 Profivereine ein einheitliches Vorgehen zur möglichen Rückkehr einiger Fans in die Stadien beschlossen. Dieses umfasst ein Alkoholverbot, die vorübergehende Streichung der Kartenkontingente für Auswärtsfans und Stehplätze sowie die Einführung personalisierter Tickets zur Nachverfolgung von Infektionsketten.

Weitere positive Impulse könnten durch den sportlichen Erfolg der Mannschaft gesetzt werden, so dass sich hierdurch das zunehmende Interesse positiv auf die Einnahmen und die Vermarktungsmöglichkeiten auswirkt.

Die Gesellschaft ist seit August 2015 Mehrheitsgesellschafter bei der FCA Arena GmbH. Dies sichert die Verlässlichkeit und Planbarkeit hinsichtlich der Spielstätte als wesentliche Grundlage einer Geschäftsfortführung.

Mit der WWK hat der FCA einen soliden und verlässlichen Partner langfristig gewonnen.

Ein weiteres Segment wirtschaftlicher Solidität ist die Ausbildung eigener Nachwuchsspieler mit dem Ziel, diese zu fördern und in die Lizenzmannschaft zu integrieren, um somit eine Verstärkung der Mannschaft aus den eigenen Reihen zu erlangen und gegebenenfalls hieraus Transfererlöse zu erzielen.

Aufgrund der soliden Vermögens- und Finanzlage sowie des gefestigten Spieler- und Trainerkaders, sieht sich der FCA für die künftigen Herausforderungen gut gerüstet. Die Überprüfung der Risikolage führt zu dem Ergebnis, dass die Gesamtsumme der einzelnen Risiken innerhalb der Risikosegmente nicht den Fortbestand des FCA gefährdet.

V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Nennenswerte Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sehen wir nicht, da sich die Gesellschaft zur Abwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs lediglich konservativer Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bedient.

 

Augsburg, im August 2020

Die Geschäftsführung der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA FCA Beteiligungs GmbH

Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020

Prüfung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Aufsichtsrat ist regelmäßig mündlich und schriftlich über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, über anstehende Grundsatzfragen der Unternehmenspolitik und über wesentliche Investitionsvorhaben unterrichtet worden. Der Aufsichtsrat hat die wichtigen Geschäftsvorfälle und die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit der Geschäftsführung besprochen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 haben mehrere Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließ sich über aktuelle Entwicklungen und wesentliche Geschäftsvorfälle informieren. Insbesondere haben wir mit der Geschäftsführung der Gesellschaft unterjährig auch die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erörtert.

Jahres- und Konzernabschluss 2019/​2020

Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vorgelegte Jahresabschluss für die Gesellschaft und der Konzernabschluss (beide zum 30. Juni 2020) sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Hellmanzik & Urban GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Gilching geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen. Diese wurden vom Aufsichtsrat erörtert und geprüft. Die Geschäftsführung stand dem Aufsichtsrat für Rückfragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat in einer schriftlichen Beschlussfassung sowohl den Jahresabschluss der Gesellschaft als auch den Konzernabschluss (beide zum 30. Juni 2020) für das Geschäftsjahr 2019/​2020 gebilligt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 festzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem auch den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Verwendung des Bilanzergebnisses geprüft; dabei hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin angeschlossen, nämlich dem Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der FCA Beteiligungs GmbH, für das Geschäftsjahr 2019/​2020 Entlastung zu erteilen.

 

Augsburg, den 12.2.21

Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA

Stefan Frederking, Vorsitzender des Aufsichtsrates

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg, – bestehend aus der Bilanz zum 30.06.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.06.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gilching, 10. September 2020

Hellmanzik & Urban GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Jürgen Urban, Wirtschaftsprüfer

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