Das Urteil dürfte Insolvenzverwalter Kübler sicherlich nicht den Appetit auf den Weihnachtbraten verderben, aber es ist eine herbe juristische Schlappe die Kübler da einstecken muss, und das wird ihm dann wohl sicherlich gar nicht so richtig schmecken. Die Frage die sich aus solchen Urteilen dann letztlich immer stellt, was ist nun zu tun? Neue Gläubigerversammlung mit Kosten im 6-telligen Bereich? Sicherlich eine mögliche Lösung, aber eines dürfte dann klar sein, das Verfahren wird sich verzögern und die Kosten trägt sicherlich nicht Herr Kübler. Wir fragen dazu einmal Rechtsanwalt Brambrink aus Bielefeld an, was er denn von dieser OLG Entscheidung hält. Das der obsiegende Rechtsanwalt natürlich dann Interesse an einer neuen Gläubigerversammlung haben könnte, ist dann nahvollziehbar. Das ersich selbstverständlich bereit erklären würde hier dann als gemeinsamer Gläubigervertreter natürlich bereit zu stehen sicherlich auch.Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 9.12.2015 dem von Rechtsanwalt Sascha Borowski (Kanzlei Mattil & Kollegen) vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger recht gegeben. Es stellte fest, dass der Bestellungsbeschluss eines gemeinsamen Vertreters nichtig ist. Hierzu heißt es dann in der Veröffentlichung der Kanzlei Mattil & Kolegen weiter:
Sowohl die Parteien, als auch das Gericht haben in diesem Verfahren und mit dieser Entscheidung Neuland betreten. Erstmals wurde nach unserem Kenntnisstand der Bestellungsbeschluss eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz für nichtig erklärt. Das Gericht hatte sich mit zahlreichen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, die bislang nicht – auch nicht höchstrichterlich
geklärt sind.
Die zur Unwirksamkeit/Nichtigkeit führenden Gründe sind auf eine Vielzahl von Parallelfällen übertragbar; tausende Anleger dürften betroffen sein. Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft derzeit die Anfechtbarkeit weiterer Bestellungsbeschlüsse sowie etwaige Amtshaftungsansprüche gegen die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Dresden.
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Skandal-im-Infinus-FuBus-Verfahren-Das-Oberlandesgericht-Dresden-erklaert-erstmals-die-Bestellung-eines-gemeinsamen-Vertreters-hier-der-Future-Business-KGaA-fuer-nichtig-4657274
https://www.anwalt.de/rechtstipps/infinus-insolvenz-ausbleibende-abschlagszahlung-bundesgerichtshof-entscheidet_082836.html
http://www.fubus.de/fileadmin/download/doc05355120160517110631.pdf
Wie schaut’s aus, tickt für die vor dem BGH unterliegende Partei die Zinsuhr?
Mir als Anleger reichen die „Spielchen“ längst und ich würde bei einer Schadenersatzpflicht der unterliegenden Partei nicht zögern, zu klagen.
Wird eigentlich eine der Parteien schadenersatzpflichtig?
Kübler verweigert die angekündigte Auszahlung und beruft sich auf das anstehende Urteil des BGH, das er abzuwarten hätte.
Das kann noch lange dauern (im Durchschnitt 12 Monate).
Was passiert mit der Partei, die die Angelegenheit verliert?
Wird dann Kübler bzw. werden Mattil & Kollegen gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig? Hat jemand entsprechende Erfahrungen?
…ich kann mich da nur wiederholen.
Eine Razzia, als polizeiliche Maßnahme, ist geplant und vorbereitet.
Die Behörde weiß wonach sie sucht.
Wenn jetzt das Gericht, nachdem die STA die relevanten Fakten Daten und Ermittungsergebnisse zusammengetragen und als ausreichend zur Prozeßeröffnung betrachtet,
sich nachträglich informiert,
die damit betrauten Polizeibeamten des LKA als in der Sache „nicht bewandert“ sind,
dann ist das in Summe ein Trauerspiel par excellence.
Die beiden Zeitungsberichte lassen vermuten, das die „Zeitenwende“ bevorsteht.
Schon gesehen?
http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-prozess-wackelt-mehr-denn-je-3303324.html
https://mopo24.de/nachrichten/infinus-prozess-richter-befangenheit-geheimtreffen-lka-abgelehnt-42089
Langsam fliegt die Sache wohl auf…
Allerdings nicht so, wie es sich einige wohl erhofft haben.
Ein solches Urteil wird dem Anleger wenig helfen.
Ja, die Insolvenzmasse wird sicherlich nicht mehr.
…na das ist doch mal ein Urteil.
Bin echt gespannt was uns da noch so erwartet.