Future Business KG a.A.

Published On: Dienstag, 24.06.2014By

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 554 IN 2257/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735 vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl werden die Ergebnisse der OSV-Gläubigerversammlungen vom 18.06.2014 wie folgt bekannt gegeben:

 

Serie    Registriernummer    Laufzeitbeginn    Gemeins. Vertr. ja/nein    Gewählter Vertreter

 

FB02-KLN-07.01.2005    FB-OSV00011181    2005-01-07    nein

FB02-KLN-18.01.2005    FB-OSV00005324    2005-01-18    ja    RA Gloeckner

FB02-KLA-09.02.2005    FB-OSV00011286    2005-02-09    nein

FB02-KLA-18.02.2005    FB-OSV00061024    2005-02-18    nein

FB02-KLA-06.03.2005    FB-OSV00060810    2005-03-06    nein

FB02-KLN-08.03.2005    FB-OSV00005898    2005-03-08    nein

FB02-KLA-09.03.2005    FB-OSV00003810    2005-03-09    nein

FB02-KLN-04.04.2005    FB-OSV00075567    2005-04-04    nein

FB02-KLN-05.04.2005    FB-OSV00100212    2005-04-05    nein

FB05-10N-10.10.2005    FB-OSV00012028_02    2005-10-10    nein

FB05-10N-06.04.2005    FB-OSV00093202_02    2005-04-06    nein

FB05-15A-28.12.2005    FB-OSV00100945_01    2005-12-28    nein

FB05-15A-01.09.2005    FB-OSV00003706_01    2005-09-01    nein

FB05-15N-10.10.2005    FB-OSV00012029_02    2005-10-10    nein

FB07-10A-31.12.2007    FB-OSV00104599_01    2007-12-31    nein

FB02-KLN-14.04.2005    FB-OSV00018866    2005-04-14    nein

FB05-KL90-19.04.2005    FB-OSV00041675    2005-04-19    nein

FB05-10N-20.04.2005    FB-OSV00100725    2005-04-20    nein

FB05-KL90-02.05.2005    FB-OSV00075616    2005-05-02    nein

FB05-10A-23.05.2005    FB-OSV00011380    2005-05-23    nein

FB05-10N-02.06.2005    FB-OSV00081366    2005-06-02    nein

FB05-KL90-22.06.2005    FB-OSV00011119    2005-06-22    nein

FB05-KL90-28.06.2005    FB-OSV00101304    2005-06-28    nein

FB05-MKL30-28.06.2005    FB-OSV00101306    2005-06-28    nein

FB05-KL90-07.07.2005    FB-OSV00101160    2005-07-07    nein

FB05-15A-18.07.2005    FB-OSV00042328    2005-07-18    nein

FB05-15N-18.07.2005    FB-OSV00101168    2005-07-18    nein

FB05-10A-26.07.2005    FB-OSV00042213_01    2005-07-26    nein

FB05-10N-03.08.2005    FB-OSV00011001    2005-08-03    nein

FB05-KL90-04.08.2005    FB-OSV00093684    2005-08-04    nein

FB05-10N-24.08.2005    FB-OSV00101166    2005-08-24    nein

FB05-15N-24.08.2005    FB-OSV00101167    2005-08-24    nein

FB05-15N-30.08.2005    FB-OSV00093414    2005-08-30    nein

FB05-15A-05.09.2005    FB-OSV00012099    2005-09-05    nein

FB05-KL90-14.09.2005    FB-OSV00042561    2005-09-14    nein

FB05-KL90-22.09.2005    FB-OSV00075778    2005-09-22    nein

FB05-10N-12.10.2005    FB-OSV00101255    2005-10-12    nein

FB05-10N-14.10.2005    FB-OSV00061655    2005-10-14    nein

FB05-15N-17.10.2005    FB-OSV00007262    2005-10-17    nein

FB05-KL90-09.11.2005    FB-OSV00061742    2005-11-09    nein

FB05-10A-21.11.2005    FB-OSV00060978    2005-11-21    nein

FB05-15N-24.11.2005    FB-OSV00012403    2005-11-24    nein

FB05-KL90-29.11.2005    FB-OSV00081526    2005-11-29    nein

FB05-15A-05.12.2005    FB-OSV00021151    2005-12-05    nein

FB05-MKL30-05.12.2005    FB-OSV00021313    2005-12-05    nein

FB05-10N-22.12.2005    FB-OSV00093768    2005-12-22    nein

FB05-10N-29.12.2005    FB-OSV00011093    2005-12-29    nein

 

554 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.06.2014

24 Comments

  1. Gerhart Allgaier Montag, 30.06.2014 at 12:18 - Reply

    Guten Morgen lieber GMeier, lieber Anwesender und all die anderen Unverdrossenen hier bei FuBus,

    Zur Korruption:

    Sie haben da eine sehr schöne Definition bei Transparency gefunden. Ja, das ist das Modell, um das es hier geht.

    „Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch das Fundament einer Gesellschaft“ – ganz besonders, wenn man davon ausgeht, dass hier womöglich sogar eine Insolvenz-Kettenreaktion mit geplanten Vermögensverschiebungen von den Protagonisten selbst in Gang gesetzt worden ist. Einer der Lieblingseinwände gegen einen Insolvenzplan und die Eigenverwaltung heisst ja: „damit würde man ja den Bock zum Gärtner machen“ – da spricht eindeutig der Oberbock, der sich von niemanden seinen Garten streitig machen lassen möchte.

    Ein Oberbock, der in jeder Phase des Verfahrens einen immensen Informationsvorsprung und vor allem: einen Masterplan hat. Und dieser Informationsvorsprung mit Verlautbarungen einhergeht wie „Vermögen gesichert!“, „Anleger werden frühestmöglich informiert!“, „Anleger sollen ruhig bleiben und nicht nachfragen!“, „Gläubigervertreter verteilt Quoten“, „Gläubigervertreter beschleunigt Verfahren!“, „Postenbesetzung im Sinn einer zügigen Abwicklung“, „wegen der Vielzahl der Anleger keine Rückfragen!“ (warum lässt man sich angesichts von Honorarrechnungen von angeblich 8 Mio. EUR, die der Insolvenzverwalter derzeit bereits aus der Masse erhalten haben soll, sich eigentlich gefallen, dass man auf keinen Fall irgendeine Nachfrage stellen darf? Und das dann billigstmöglich auf der Homepage des Verwalters veröffentlicht wird?).

    Nun zu ihrer Frage ob man nicht doch mal nach Beweisen weiterrecherchieren sollte: Thomas Bremer hat hier auf Diebewertung ja schon einmal von einem „Sachsensnowden“ geschrieben? Ob das diesselbe Person ist, die der Staatsanwaltschaft den Tip gegeben hat oder diesselbe Person, die hierher gepostet hat, dass es schon eine ganze Reihe von Immobilien gäbe, die auf die Frau von Dr. Bruno M. Kübler (Dr. Bettina Breitenbach) überschrieben worden sein sollen: das weiss ich leider nicht.

    Und weil ich nicht in Dresden und auch kein Anleger bin, habe ich auch keinen eigenen Anwalt, den ich beauftragen könnte mit der Recherche im Grundbuch und weiss deshalb auch nicht, ob an dieser Behauptung etwas dran ist oder nicht. Ich würde empfehlen dem eigenen Anlegeranwalt einen entsprechenden Rechercheauftrag zu erteilen (d.h. konkret beim Verwalter Dr. Bruno M. Kübler nachzufragen, ob es zutrifft, dass ein Teil der Immobilien an Dr. Bettina Breitenbach verkauft worden sind?): das hat den Vorteil, dass sich der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler festlegen muss und dass man fair bleibt. Denn erwiesen ist ja nichts.

    Zweite Möglichkeit, die ich schon mehrfach angesprochen habe: man frägt selbst bei Gericht nach oder geht selbst im Insolvenzgericht vorbei und nimmt Akteneinsicht und geht dann zum Grundbuch und schaut auch dort nach. Das hätte eigentlich schon längst erledigt sein können von einem Anleger, der in Dresden wohnt und ich garantiere jedem, der das unternimmt und sich davor graust: es macht auch Spaß – dann nämlich, wenn man fündig geworden ist. Und sich die Kette zu schliessen beginnt und man nicht mehr der Verbreitung von Verschwörungstheorien geziehen werden kann. Und sich langsam, aber sicher das Gefühl einstellt, allmählich wieder Herr des Geschehens werden zu können.

    Man kann sich allerdings trotzdem kaum vorstellen, dass der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler tatsächlich so dreist gewesen sein soll.

    Aber: die Hybris des Erfolgreichen hat schon manchen unvorsichtig werden lassen bis dahin, dass man sich des Eindruckes nicht erwehren kann, der Betreffende sehne sich schon fast danach erwischt zu werden. Und ja, ich prüfe gerne nocheinmal, wo es an anderer Stelle auch schonmal zum „Zuschanzen“ gekommen ist: da fällt schon einmal die Schneider Laser Technologies auf, die nicht an die zahlreichen ernsthaften Kaufinteressenten gegangen ist, die bereit waren einen zweistelligen Millionenbetrag im oberen Bereich zu bezahlen. Sondern an die die Jenoptik von Lothar Späth in Thüringen, die die Scnneider Laser Technologies dann für schlappe 4,7 Mio. EUR bekommen hat.

    Und der Insolvenzverwalter alle kleinen und grossen Anfragen im bayerischen Landtag über Jahre hinweg mit dem Hinweis abgeschmettert hat, dass es sich um privatrechtliche Verträge handeln würde, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt seien – er also niemandem Rechenschaft schuldig wäre. Dabei muss natürlich die Politik mitmachen, denn einem Unternehmer würde man für solche haarsträubenden Auskünfte über einen Vermögensverbleib, den er zu treuen Händen verwalten sollte, wenigstens die Handschellen anlegen.

    Und natürlich auch die Thielert Aircraft Engines, wo nach den eigenen Auskünften von Kübler mehr als 50 Kaufangebote vorlagen, von denen 23 schon nach einer Woche in ein „ernsthaftes Kaufangebot“ gemündet sind (nach der Prüfung der Bücher): von denen keiner den Zuschlag erhalten hat, sondern nach 5 Jahren das Unternehmen an die Chinesen ging für einen Preis über den „Stillschweigen“ vereinbart wurde.

    Und keiner ist dann mehr da, der das degoutant findet, bis auf ein paar arme Aktionäre auf Wallstreet online: die das sehr gut dokumentiert haben, wie das alles gelaufen ist – aber auch nichts unternommen haben, um dem allen einen Riegel vorzuschieben.

    Und natürlich der Sachsenring: es ist immer das selbe Muster. Zur schon unglaublichen Machtfülle, die der Insolvenzverwalter bereits kraft Amtes hat, kommt dann noch seine Beschlagnahmefunktion, also hoheitliche Eingrifsmöglichkeiten – die bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eigentlich nichts verloren haben. Mit den Ergebnis, dass ein Insolvenzverwalter sich über die gesamte Laufzeit des Verfahrens alel Beweismittel, die gegen ihn verwendet werden könnten, angeeignet hat, sie auch nicht herausgeben muss und nachdem ihn keiner bei der Ausübung seiner hoheitlichen Beschlagnahmemöglichkeiten kontrolliert, sie auch behalten, unterdrücken, vernichten, aus der Welt schaffen kann.

    Deshalb ist es wichtig, das FuBus-Eisen zu schmieden solange es noch heiss ist: noch ein paar Wochen weiter und die Immobilien sind wieder auf eine anderen Person, ein anderes Tochter-Unternehmen, einen assoziierten anderen Anwaltskanzlei überschrieben. Die dann den Namen des Mandanten nicht herausgeben muss, für den sie tätig geworden ist.

    Das System ist so, dass sich ein Mafia-Boss fragen muss, warum er sich eigentlich soviel Arbeit mit „Angeboten, die niemand ablehnen kann“, machen muss, wenn es doch so viel einfacher mit Unterstützung der Staatsgewalt auch funktioniert.

    Oder, um es mit Bertolt Brecht zu sagen:

    „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“.

    Das effektivste Instrument in der Hand des Insolvenzverwalterse ist allerdings der Zeitablauf: die Welt dreht sich weiter und niemand will mit alten Kamellen belastet werden, am wenigsten die Gerichte – nichts hassen sie mehr, als dicke Gürteltiere (Akten) von Annodazumals nocheinmal aufmachen zu müssen. Was dem Unrecht dann die Krone aufsetzt und jeder, der trotzdem dabei bleiben möchte und nachhakt, keine Ruhe gibt, sich wehrt und nicht aufgibt, wird auch von seiner eigenen Umgebung aufgefordert „die Sache jetzt doch ruhen zu lassen und nach vorne zu schauen“.

    Mit diesem Kapital kann der Insolvenzverwalter wuchern.

    Einen schönen Wochenanfang. Vielleicht liesst ja der „Sachsensnowden“ mit und erklärt sich nochmal etwas detaillierter. In der Zwischenzeit sollte man nicht untätig bleiben.

    • OutOfRecords Freitag, 04.07.2014 at 12:14 - Reply

      Der „Sachsensnowden“ dürfte kein anderer gewesen sein, als dieser Herr Brem. Daher ist aus dieser Ecke nichts Vernünftiges zu erwarten, fürchte ich.

      Gibt es mittlerweile Konkretes über die Abwahl von Kübler und Gloeckner zu berichten? Gibt es einen Termin für eine Gläubigerversammlung zu diesem Zweck?
      Hat jemand nachgefragt, oder selbst nachgesehen, ob Immobilien durch Herrn Kübler an bevorzugte Parteien verkauft wurden? Gerade bei letzter Frage scheinen sich die „Anlegeranwälte“ arg zu scheuen, im Sinne der Anleger zu handeln. Man befürchtet anscheinend mögliche Konsequenzen.
      Nur: wenn „Anlegeranwälte“ etwas unterlassen, woraus dann für die Anleger negative Folgen erwachsen, grenzt das für mich an Parteiverrat.

  2. GMeier Freitag, 27.06.2014 at 21:20 - Reply

    zu Ihrer ergänzenden Information zum Themebereich „sich zuschanzen“…
    Zitat von Transperancy International….

    Was ist Korruption ?

    Der Begriff Korruption ist so undurchsichtig wie die Strukturen, in denen Korruption gedeiht. Es gibt viele Definitionen, Transparency International arbeitet mit der Definition:

    Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
    Ob Bestechung oder Bestechlichkeit im internationalen Geschäftsverkehr oder im eigenen Land, ob Käuflichkeit in der Politik oder der Versuch, durch Schmiergelder Vorteile zu erlangen – Korruption verursacht nicht nur materielle Schäden, sondern untergräbt auch das Fundament einer Gesellschaft. In Deutschland wurde das Problem der Korruption lange Zeit ignoriert. Zahlreiche Skandale, auch in jüngster Zeit machen deutlich, dass weltweite Korruptionsbekämpfung im eigenen Land anfängt.

    Kommt Korruption nur in Politik und Wirtschaft vor? Nein, alle gesellschaftlichen Bereiche können strukturelle Einfallstore bieten, die Korruption befördern.

    Man spricht bei der Korruption oft von einem unsichtbaren Phänomen, denn es gibt nur Täter, meist zwei, den Bestecher und den Bestochenen. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Deshalb ist der Schlüsselbegriff der Korruptionsbekämpfung Transparenz. Da das oft schwer identifizierbare, jedenfalls aber ahnungslose Opfer nicht Alarm schlagen kann, muss überall dort Öffentlichkeit oder Überprüfbarkeit hergestellt werden, wo die gegebenen Strukturen (Organisationen, Prozesse, Verhalten) korruptives Verhalten erleichtern.

    Sollte festgestellt werden das Frau Breitenbach Neubesitzer von Immobilien aus dem Fundus der Future geworden ist,
    dann glaub ich, ist auch die Definition von Transparancy erfüllt.
    Mal ganz abgesehen vom Tatbestand von Vorteilsgewährung.

    Bitte prüfen Sie doch wenn es nicht allzu aufwendig ist ob das ein oder andere vorab passierte Zugeschanze“ womöglich auch schon „passen“ könnte ?

    Dann machen wir das public…

  3. Anwesender Freitag, 27.06.2014 at 16:16 - Reply

    @Gerhart Allgaier

    Nicht nur das Gericht (anderer Rechtspfleger) sondern auch die Darstellung des Insolvenzverwalters ist bei ecoconsort besser und vor allem verständlicher.

    Als Beispiel hier nur die Fragen und Antworten von Rechtsanwalt Scheffler
    http://www.ecoconsort.de/files/FAQ_Mai_2014.pdf

  4. Anwesender Freitag, 27.06.2014 at 16:09 - Reply

    @Gerhart Allgaier

    Bemerkenswert im Vergleich zur FuBus ist auch der Beschluss mit der Einladung zur OSV-Gläubigerversammlung bei der ecoconsort. Dasselbe Thema, dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen, aber zwei völlig gegenläufige Beschlüsse. Der bei ecoconsort vom 02.04.2014 ist echt lesenswert. Zu finden unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de

    Zu der missglückten Einladung von RA Kübler und der vorgefertigten Vollmacht an RA Gloeckner gibt es bei ecoconsort auch das Gegenbeispiel.

    Dort hatte das Gericht folgendes geschrieben:
    “ Gem. §14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten unter Beachtung des §79 ZPO vertreten lassen kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und kann mit dem auf der Internetseite der Schuldnerin bereitgestellten Formular erteilt werden.“
    Das ist zwar immer noch nicht perfekt und verständlich, jedoch leichter zu verdauen als das bei FuBus.

  5. Anwesender Freitag, 27.06.2014 at 16:02 - Reply

    @Gerhart Allgaier

    Es gibt keinen Link, hier mal der von mir genannte Beschluss:

    Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 542 IN 2288/13

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecoConsort AG, Loschwitzer Straße 38, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28691
    vertreten durch den Vorstand Iris Esche
    vertreten durch den Vorstand Jürgen Klein

    ergeht folgende Mitteilung:

    Durch die Gläubigerversammlung wurden am 22.5.2014 folgende Beschlüsse gefasst:

    In der Serie

    – ECOSV1A wurde mehrheitlich mit 10.448.000,00 ? NEIN_Stimmen gegen 207.100,00. ? Ja-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSV1N wurde mehrheitlich mit 2.398.100,00 ? NEIN-Stimmen gegen 14.200,00 ? JA-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSV3A wurde mehrheitlich mit 1.520.700,00. ? NEIN-Stimmen gegen 42.000. ? JA_Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSV3N wurde mehrheitlich mit 1.577.200,0 ? Nein.Stimmen gegen 16.000,00. ? JA-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSV5ANU (Laufzeitbeginn 1. des Monats) wurde mehrheitlich mit 3.511.700,00 ? NEIN-Stimmen gegen 340.500,00 ? JA-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSV5ANU (Laufzeitbeginn 15. des Monats) wurde mehrheitlich mit 2.368.000,00 ? Nein-Stimmen gegen 153.900,00 ? JA-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt
    – ECOSVKL90 wurde mehrheitlich mit 9.872.500,00 ?Nein-Stimmen gegen 268.000,00 ? JA-Stimmen gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters gestimmt

    Es wird festgestellt, dass die Gläubigerversammlung den Antrag auf Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Serien abgelehnt und keinen gemeinsamen Vertreter gewählt hat.

    Das Teilnehmerverzeichnis wird zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden, Olbrichtplatz 1, Zimmer D 213 zu den Geschäftszeiten ausliegen.

    542 IN 2288/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 23.05.2014

  6. Gerhart Allgaier Freitag, 27.06.2014 at 14:16 - Reply

    Danke lieber sehr gut informierter „Anwesender“:

    das macht ja richtig Spass mit Ihnen sich auszutauschen. Haben Sie denn einen link zu den econsonsort-Stimmenveröffentlichungen. Und warum ist es dort besser bzw. anders gelaufen als jetzt hier im FuBus Verfahren? Haben Sie auch darüber Informationen? Das erspart mir dort auch noch nachlesen zu müssen, bis ich auf ein Muster komme, das mir bekannt vorkommt oder mich freuen zu können, dass es auchmal anders laufen kann.

  7. Anwesender Freitag, 27.06.2014 at 13:32 - Reply

    @Gerhart Allgaier

    Zitat:
    „Deshalb hoffe ich noch immer, dass man auch an dem Verfahren weiterhin festhält: d.h. zum Schluss wären JA-Stimmen und alle NEIN-Stimmen in einen Topf geworfen worden (alle NEIN-Stimmen und alle JA Stimmen und es wäre ausgezählt worden.“

    Es gibt keinen Einzeltopf, in dem die Stimmen aus den Versammlungen eingeworfen und dann ausgezählt werden. Jede einzelne Serie stimmt für sich allein ab, siehe auch den Wortlaut des § 19 Schuldverschreibungsgesetz. Bei ecoconsort wurde das vom Gericht auch viel besser dargestellt (Beschluss vom 02.04.2014), naja, dort waren es auch nur sieben Emissionen.

    Zitat:
    „Ich habe eigentlich angenommen, dass es gar keine einzelnen Anleger bei der Masse an Einzel-Gläubigerversammlungen mehr gibt, weil ein einzelner Anleger ohnehin nicht mehr durchblickt und im Zweifel halt zu Hause bleibt. … Wissen Sie ob es einzelne Anleger bei den Versammlungen letzte Woche überhaupt noch gegeben hat? “

    Ja, am 17. Juni hat eine Bekannte einen Einzeltermin gehabt, zu dem sie auch vom Gericht eingeladen wurde. RA Gloeckner war da und hat sich wählen lassen. Über Geld wurde nicht gesprochen, denn das bezahlt ja nund die Insolvenzmasse. ;-) Zwei Abstimmungen: 100% für Opt-In in das neue Schuldverschreibungsgesetz, 100% für den gemeinsamen Vertreter RA Gloeckner. Genau so wäre es auch am 13. Mai abgelaufen, nur dann mit der Supersoftware automatisch auf die 4.853 Abstimmungen verteilt.

    Übrigens ist der Blick zur econsonsort auch insoweit interessant, als dort gegen die gemeinsamen Vertreter gestimmt wurde. Die Anzahl der Stimmen wurde auch veröffentlicht.

    Bei der FuBus wird es dann interessant, wenn die „großen“ Serien dran sind, mit bis zu 500 Gläubigern. Dort und nur dort lohnt sich eigentlich ein gemeinsamer Vertreter.

  8. Gerhart Allgaier Freitag, 27.06.2014 at 12:35 - Reply

    Lieber GMeier,

    ich habe Ihr Posting nocheinmal gelesen und eigentlich fragen Sie ja ganz direkt ob man dem Richter Gerster, dem Insolvenverwalter Dr. Kübler oder dem Rechtsanwalt Gloeckner schon einmal korruptes Verhalten hat nachweisen können?

    Und ob ich von so etwas wüsste?

    Sagen wir es einmal so:

    so einfach geht das bei diesem Insolvenzverwalter nicht und ist auch nicht so leicht zu beweisen. Das Stichwort ist eher: „Zuschanzen“ – und das wird dann auch so abgesichert, dass es erstmal wasserdicht (aussieht).

    Aber: wenn tatsächlich die Frau von Dr. Bruno M. Kübler – also die Insolvenzverwalterin Dr. Bettina Breitenbach – Immobilien der FuBus/Infinus auf ihren eigenen Namen bereits überschrieben im Grundbuch stehen hat – dann wäre das sicher so ein Anlass, um einmal weiter zu recherchieren und um auf eine solche Liste zu kommen.

    Und: wenn einer der Anlegeranwälte die Insolvenzakte der SMP hätte, würde sich dort vielleicht etwas finden, was auf diese Listen gehören würde. Aber auch hier steht eher über allem „Zuschanzen“ und nicht „Korruption“: zugeschanzt wurde dann der Tip für die FuBus Insolvenz, „zugeschanzt“ wurde dann die Gläubigerausschussposten, „zugeschanzt“ wurde dann die Belobigung des Richters Gerster auf die „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter bei JUVE“ und die Kette liesse sich sicher weiter verfolgen. Bei manchen womöglich bis ins Jahr 1991, der Gründung der ersten Niederlassung in Dresden.

    Grundsätzlich ist aber der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler auf keiner Liste, von der ich wüsste: seine Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass er genau weiss, mit welchem Gericht und mit welcher Rückendeckung er was wie juristisch so absichert, dass es gerade noch durchgehen kann – oder nur deshalb noch durchgehen kann, weil niemand gutem Geld schlechtes hinterwerfen will. Oder nach Jahr und Tag noch im Gerichtssaal verhaftet werden möchte, um dann abzuschwören und mit 4 ½ Jahren davonzukommen.

    Dies nur, um dem ganzen Verfahren das Niedliche zu nehmen: sie sind ganz und gar nicht niedlich, wer sich wehrt oder entgegenstellt, dem blüht nichts weniger als die Existenzvernichtung und mit ihm in der Regel die, für die er zu sorgen hat: auch Familienmitglieder, Freunde und Kollegen kann es dann empfindlich treffen – alles nicht niedlich.

    Ich bin mir sicher, dass in der Szene viel gemunkelt wird, dass es zahlreiche Menschen gibt, die das Treiben – auch dieses hier auf dieser Plattform – kritisch betrachten. Nur sich Vorwagen: das ist ein Problem.

    Denn eine mächtige, einflussreiche Insolvenzverwalter-Grosskanzlei mit 29 Niederlassungen, Berater der Bundesegierung, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Vermittler von lukrativen Gutachteraufträgen und Gläubigerausschuss-Posten – die will man nicht als Gegner haben. Es kann einem dann schon passieren, dass man nett, aber freundlich vor die Tür komplimentiert wird, wenn man den Prozessgegner nennt, den man auf Schadenersatz verklagen will.

    Aber alles hat seine Zeit und alles hat sein Verfallsdatum.

    Und das Internet trägt dazu bei, dass nicht mehr alles innerhalb der Szene bleibt. Auch in dieser Hinsicht ist das FuBus Verfahren ein absolutes Novum: noch nie habe ich so gute, so offene und auch so wenig geschraubt formulierte Kollegenkommentare gelesen, wie die nach der Gläubigerversammlung vom 13.5.2014.

    Man dachte sich:

    endlich nennt da mal jemand Ross und Reiter und endlich findet das auch mal jemand empörend, unmoralisch, frech und arrogant. Die Zeiten ändern sich:

    Then you better start swimmin‘
    Or you’ll sink like a stone
    For the times they are a-changin‘.

  9. Gerhart Allgaier Freitag, 27.06.2014 at 11:36 - Reply

    Lieber Wald,

    „Auch bei einem PKH Antrag besteht meines wissens noch ein finanzzielles Risiko“.

    Das Risiko besteht, wenn sie einen Prozess voll verlieren:

    ein Insolvenzverfahren ist aber kein Prozess, es gibt (noch) keinen Gegner, sondern sie nehmen lediglich ihre Rechte wahr. Wenn Sie allerdings jetzt den Insolvenzverwalter verklagen wollen, dass er sie belogen und betrogen und hintergangen hat, damit seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt hat (§ 60 InsO) und Sie nun Schadenersatz von ihm verlangen, dann können sie einen solchen Prozess auch verlieren. Und dann müssen sie (theoretisch) für die Kosten von Dr. Bruno M. Kübler aufkommen: das das Insolvenzverfahren aber noch jahrelang dauern wird – nach allem, was man vom Verwalter hört- wird das frühestens in 10 Jahren sein und ein Schadenersatzprozess wird nocheinmal 5 Jahre sich hinziehen: warum sich heute Gedanken zu machen, was man mit 85 Jahren dann noch bezahlen können soll? Nichts, wenn ich es richtig interpretiere. Vorher haben Sie ja auch noch alle Zeit der Welt Ihre Nachkommen mit dem zu bedenken, was möglicherweise noch da gewesen wäre.

    Ich denke aber nicht, dass Sie den Insolvenzverwalter jetzt verklagen wollen?

    Das Rest-Risiko ist aber auch jetzt schon gering:

    mit einem PKH Antrag muss ihr Anliegen bereits so ausführlich geschildert sein, dass sie damit praktisch eine Vorprüfung durch das Gericht erhalten, wenn es dem PKH-Antrag zustimmt bzw. ihn ablehnt. Wenn Sie das in Händen halten, haben Sie eine Richtschnur wieviel sie riskieren wollen und wieviel sie sich zumuten wollen. Bekommen Sie ihn genehmigt, haben Sie eine gerichtlich bestätigte „Aussicht auf Erfolg“. Wenn nicht, können Sie immer noch zurückziehen und haben dabei nichts verloren.

    „Etwas Besseres als den Tod findet man allemal“, ist eine Superdevise nicht nur für die Bremer Stadtmusikanten.

    Ein guter Anwalt weiss das alles, informiert Sie darüber umfänglich und rät Ihnen ganz sicher nicht ab, sich über PKH an dem Verfahren zu beteiligen: so schief, wie das Verfahren derzeit eingefädelt wurde, sehe ich auch nicht, dass es einem Insolvenzverwalter gelingen könnte, den Schaden über einen Prozess auf die Anleger abzuwälzen.

    Die viel grössere Gefahr ist, den Insolvenzverwalter einfach schalten und walten zu lassen wie er will: das geht vom Verschieben der Immobilien, über Verschieben von Firmen, von Anteilen, von Geldern, die nicht ausgezahlt werden (siehe SMP), über Feststellungsklagen bis zum BGH und vieles andere mehr.

    Das ist die eigentliche Gefahr für Ihr Leib und Leben: PKH ist eine wunderbare Angelegenheit und eine der letzten Bastionen unseres Rechtsstaates, die jemandem in Ihrer Lage noch offensteht und vom Gesetzgeber auch sehr entschlossen gegen Übergriffe verteidigt wird.

  10. Gerhart Allgaier Freitag, 27.06.2014 at 11:17 - Reply

    Lieber GMeier,

    das Thema Korruption:

    selbstverständlich gibt es das. Im einen Fall fährt der Sohn des Richters plötzlich teure Luxuswagen, im anderen landen Immobilien bei den Partnern bei Gericht. Es kann einem aber auch passieren, dass man einen Spiegel-Artikel mit den Titel „Griff in die Masse“ im Rahmen einer Petition (war hier auch schonmal vorgeschlagen worden) an den Landtag schickt, dieser schickt ihn an das betroffene Insolvenzgericht weiter und bittet um Stellungnahme. Und der um Stellungnahme gebetene Amtsgerichtspräsident verhängt gegen den Versender des Artikels einen Strafbefehl wegen Verleumdung und übler Nachrede, den der Amtsgerichtspräsident dann auch gleich selbst vollstrecken lässt – von Gewaltenteilung keine Rede mehr :-). Derartige Überreaktionen zeigen ja oft, dass man da einen wunden Punkt getroffen hat, die dann zu den hier geschilderten Verhaltensweisen führen: sich zurückzuziehen in eine Mauer aus Verweigerung und beleidigtem Hinwerfen der juristischen Fehdehandschuhe, Hochziehen der Brücken und Verrammeln der Ausfalltore – nur Krankheit hilft da noch raus, alle anderen sind ab jetzt aneinander geschweisst.

    Das Insolvenzrecht, die Gerichte und die Insolvenzverwalter sind – mehr oder weniger – zu einem rechtsfreien Raum geworden – der nur noch schwer zu kontrollieren ist. Aus meiner Sicht liegt das Hauptübel an der Krähe, die einer anderen kein Auge auskratzt und an den immensen Summen, die hier verschoben werden. Das sich der Ton verschärft hat bzw. der Kampf um die Masse gröber und rücksichtsloser geführt wird, liegt am Rückgang der Grossinsolvenzen: da wird es dann auch für solche Kanzlei-Elefanten wie von Dr. Bruno M. Kübler mit 29 Niederlassungen zunehmend schwieriger, die horrenden Personalkosten, die monatlich anfallen zu stemmen mit Insolvenz-Kleinvieh.

    Zitat Creditreform 1. Halbjahr 2014:

    „Gemessen am Umsatz gibt es im ersten Halbjahr 2014 nur wenige große Firmeninsolvenzen zu beklagen. So wiesen 40 insolvente Unternehmen (deutschlandweit!) einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. EUR auf. 50 Unternehmen, die in den ersten 6 Monaten insolvent gingen, hatten zuletzt noch einen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR. Der Anteil grösserer Unternehmen ist damit gering und liegt bei unter einem Prozent“.

    Da versteht man dann auch das hartnäckige Sichverbeissen in die FuBus und ist der Gedanke nicht ganz abwegig, dass man solchen „unter-1%-Unternehmen“ auch mal in die Versuchung kommt, ihr selbst den Todesstoss zu geben. Damit sie in die eigene Notfallklinik eingeliefert wird. FuBus war damit sozusagen der 6er im Lotto und unterscheidet sich angesichts der angespannten Lage im Insolvenzverwaltermarkt in nichts von der Versuchung eines Unternehmers die Bilanz zu schönen und ein paar Luftrechnungen zu produzieren.

    Man will ja auch nur überleben. Laut der Creditreform ist das „Insolvenzgeschäft“ im ersten Halbjahr 2014 bereits bei einem Minus von 9,1 Prozent angelangt, für andere Branchen würden ab jetzt die Alarmglocken laut zu läuten beginnen. Gestärkt wird von den Zahlen der Creditreform auch meine These, dass das Stolpernlassen durch „Tipgeber, Anzeigeerstatter und Insolvenzantragsteller“ hauptsächlich Unternehmer ohne gewachsenes Netzwerk trifft, sondern Newcomer, die etwas zu übermütig geworden waren. Bie den etablierteren Unternehmen wird sicher nicht weniger gemauschelt, es traut sich aber keiner ganz so ungeniert vorzugehen – ohne das eigene Netzwerk dabei in Mitleidenschaft zu ziehen.

    „Die vergleichsweise hohe Stabilität von etablierten Unternehmen zeigt sich auch bei der Betrachtung nach dem Alter. So wiesen Unternehmen im Alter von mehr als zehn Jahren eine unterdurchschnittlich Insolvenzquote von lediglich 27 Insolvenzen bezogen auf 10.000 Bestandsunternehmen auf, während die Insoolvenzquote bei Unternehmen im Alter von 3 bis 4 Jahren immerhin 99 beträgt“. (Quelle: http://www.creditreform.de/index.html).

    Nochmal zurück zur Korruption:

    eine der angeblich effektivsten Organisationen ist Transparency International. Tranparency hat sich auf die Fahnen geschrieben, Whistleblower (Insider, die auspacken aus der Szene) zu schützen, sie vom Stigma des Verräters zu befreien und Richtlinien zu erarbeiten, die Korruption verhindern sollen. Das ist jedoch Augenwischerei: denn ein Blick in die Mitgliederlisten ist dann auch ein Blick in den Abgrund – dort findet sich unter anderem auch der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler, also exakt die Kaste aus der alten Treuhand-Connection, die nach Meinung aller Experten den Wendepunkt im Verfall der Sitten ausmacht.

    Aufschlussreicher ist da die Studie von Professor Dr. Britta Bannenberg „Korruption in Deutschland – Portait einer Wachstumsbranche“ C.H. Beck Verlag. Ich verlinke auf den Artikel, der auf Transparency.de erschienen ist, damit der Zynismus und die Kaltschnäuzigkeit deutlich wird mit der diejenigen, die selbst mitten im Geschehen als eine der herausragendsten Gruppen – als von der „historischen Chance“ der Treuhand-Insolvenzen Begünstigten – derartige Initiativen durch ihre blosse Mitgliedschaft selbst korrumpieren (können).

    http://www.transparency.de/Bannenberg-Britta-und-Schaupe.631.0.html

    Auszug:

    „Die Autoren Schaupensteiner und Bannenberg vertreten jedenfalls die Ansicht, dass die „Branche Korruption“ in Deutschland immer weiter wächst. Schmieren und Schmierenlassen sei in der Wirtschaft und Verwaltung so normal geworden wie die „tägliche Fahrt mit dem Auto“. Die Republik werde geradezu überrollt von Filz und Klüngel, von schwarzen Kassen und verheimlichten Parteispenden, so die Autoren. Verwaltung und Wirtschaft stünden einer energischen Bekämpfung der Korruption heute noch kritisch bis ablehnend gegenüber. Deswegen soll diese Veröffentlichung dazu beitragen, „dem Leser anhand von tatsächlichen Geschehnissen die Augen für die alltägliche Bestechung zu öffnen und eine gewisse Sensibilität für die Gefahren einer um sich greifenden Korruption zu vermitteln“.

    An dieser Stelle sei noch einmal angemerkt, dass ein solches Missverhältnis von Verfügungsgewalt (Gericht setzt Insolvenzverwalter ein), intransparentem Auswahlverfahren, der Möglichkeit steinreich zu werden im Verhältnis zum Gehalt eines Amtsrichters, geradezu dazu einlädt, dass hier nicht nur „seltsame Balztänze“ auf den Gerichtsfluren aufgeführt werden (siehe „Retter in überfliegender Mission“ aus dem Handelsblatt), sondern auch mehr über den Ladentisch geht. Nach allem, was wir über die Verführbarkeit von Menschen wissen, müsste so jemand ein Heiliger sein – und nicht nur er, sondern auch der Insolvenzverwalter müsste ein Heiliger sein: zwischen dicke Geldbündel über den Tisch schieben und dem Verschieben von Firmen, Beteiligungen und Immobilien liegen Welten. Kaum jemand hat da mehr Gestaltungsmöglichkeiten als ein Insolvenzverwalter im (fast) rechtsfreien Raum.

    Hier der Spiegel aus dem Jahr 2003 (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-27779300.html): „Griff in die Masse“.

    Auszug:

    „Die Flucht eines Hamburger Anwalts wirft Schatten auf die gesamte Branche: Statt zu retten, was zu retten ist, schlachten einige Juristen Pleitefirmen aus und lotsen Millionen in die eigene Tasche….

    …Solches Fehlverhalten tritt ausgerechnet in einem Gewerbe auf, das nach außen hin so integer und seriös wirkt. Rechtsanwälte und Steuerberater verwalten als Treuhänder die Vermögenswerte, die nach der Schieflage in der Firma übrig sind. Diese Masse sollen sie sichern und versuchen, damit die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen. Im besten Fall gelingt es ihnen, das Unternehmen zu sanieren oder an einen Investor zu verkaufen.

    Die Praxis sieht bisweilen ganz anders aus. In der Branche nimmt die Selbstbedienungsmentalität zu, zugegriffen wird vor allem bei Unternehmen in den neuen Ländern:

    * Die Staatsanwaltschaft Schwerin ermittelt gegen einen Hamburger Insolvenzverwalter, der mindestens eine Million Euro Vermögen einer Pleite gegangenen Feriensiedlung an der Mecklenburger Seenplatte veruntreut haben soll. Der Advokat ist in Deutschland nicht mehr gemeldet, vermutlich hält er sich in Moskau auf;

    * der Aachener Konkursverwalter Wilhelm D. soll in der Vergangenheit rund zehn Millionen Euro veruntreut haben, im März verhafteten Beamte des sächsischen Landeskriminalamts den Mann. Zuvor war er jahrelang im Ausland abgetaucht, er soll sich in Gibraltar, Marokko und Griechenland aufgehalten haben. Dem einst angesehenen Anwalt kamen die Fahnder bei Ermittlungen gegen so genannte Firmenbestatter auf die Spur, die Pleitefirmen liquidieren und dabei Gläubiger prellen;

    * in Stuttgart ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter eines Insolvenzverwalters, der Immobilien einer Pleitefirma quasi an sich selbst zum Schnäppchenpreis verkauft und anschließend weiterveräußert haben soll – mit Millionengewinn.

    Immer häufiger landen in letzter Zeit solche Fälle auf dem Schreibtisch des Hamburger Rechtsanwalts Oliver Nix, 38, der früher selbst bei einem Insolvenzverwalter gearbeitet hat. „Leider stehen oft die finanziellen Interessen der Verwalter im Vordergrund und nicht die der Gläubiger“, sagt Nix…

    …Der Kieler Insolvenzrechtler Stefan Smid beobachtet bereits „eine Verrohung der Sitten“ in Teilen der Branche. In der alten Bundesrepublik sei das Geschäft noch fest in der Hand von renommierten und alteingesessenen Wirtschaftskanzleien gewesen. „Schon bei der kleinsten Unsauberkeit“, so Smid, „hätten die ihren guten Ruf verloren.“ Das änderte sich nach Meinung des Professors mit dem Zusammenbruch der DDR…

    …Seitdem ist der Bedarf nach Abwicklern von Pleitefirmen immens gestiegen, die Aufträge, die die Treuhandanstalt zu vergeben hatte, waren lukrativ. Fast ohne Kontrolle konnten sich die Verwalter ihre Honorare quasi selbst auszahlen und einträgliche Nebengeschäfte einfädeln.

    Die Aussicht auf die schnelle Mark führte auch den Hamburger Anwalt Lutz Anfang der neunziger Jahre in den Osten. Der Mann, eloquent und „vor Selbstbewusstsein nur so strotzend“, so ein ehemaliger Kollege, kam schnell ins Geschäft, die Treuhand ließ den Juristen Unternehmen gleich dutzendweise abwickeln…

    Lutz ging bei den Konkursgerichten in Schwerin und Rostock ein und aus, bei Pleitebetrieben fuhr er gern im neuesten Mercedes-S-Klasse-Modell vor. Ende 1996 zog er einen besonders lukrativen Auftrag an Land: die Sanierung des Fliesenherstellers Gail Inax AG mit ehemals 800 Beschäftigten und 150 Millionen Mark Jahresumsatz samt Tochterbetrieb in Gießen.

    Verwalter Lutz setzte sich selbst als Geschäftsführer ein und verbreitete auf der ersten Gläubigerversammlung im August 1997 Optimismus: „Mitte 1998 werden wir erstmals Gewinne erzielen können.“ Es kam anders. Jedes Jahr machte die Gießener Tochter neue Millionenverluste. Ende 2000 hatten sich laut Jahresabschluss 28 Millionen Mark Schulden aufgetürmt…

    ..Der Fehler steckt im System: Kaum ein Insolvenzgericht kontrolliert wirksam, ob die Verwalter ihre Arbeit korrekt verrichten. Im Gegenteil: Immer wieder beauftragen die Gerichte dieselben Anwälte, die Beziehungen zwischen Verwaltern und Richtern sind eng. Wie eng, hat ein Verfahren gegen den Mannheimer Insolvenzrichter Jesco F. deutlich gemacht…

    …Der hatte jahrelang einem Rechtsanwalt lukrative Firmenabwicklungen zugeschanzt. Dafür konnte der Richter Fahrzeuge, zuletzt einen Alfa Romeo, aus den Pleitebetrieben kostenlos nutzen. Und für den Sohn des Richters gab es ein flottes BMW Cabrio aus der Konkursmasse. Wegen Bestechlichkeit wurde der Richter im Februar zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt“.

    Der Teufel steckt im Detail: man sollte den Artikel im Ganzen lesen – zahlreiche Passagen werden Insidern bekannt vorkommen. „Setzte sich selbst als Geschäftsführer ein“ – „hat den Niedergang kaschiert mit Erfolgsmeldungen“ – „verbreitete zunächst Optimismus“. etc. Das alles war bereits 2003 – damals hat das noch keiner so richtig wahrhaben wollen: ich denke aber die Zeiten haben sich geändert. Die Menschen sind aufgeklärter, sie haben weniger Respekt vor Richtern und noch weniger vor Insolvenzverwaltern, sie lesen selbst nach, sie tauschen sich aus und sie halten seit der Finanzkrise und den Rettungsschirmen nach eklatanter Misswirtschaft nichts mehr für unmöglich.

    Eine gute Zeit, um ein Exempel zu statuieren.

  11. GMeier Donnerstag, 26.06.2014 at 16:39 - Reply

    Sehr geehrter Herr Allgaier,
    denken Sie,
    das in diesem Fall, oder aber auch in zurück liegenden Sachverhalten, –die Sie sicher gut einschätzen können,
    einem der Beteiligten Personen Korruption bzw. Korruptionsverdacht vorgeworfen werden kann ?
    In einigen BundesLändern gibt es bereits , die anderen wollen folgen, entsprechende Korruptionslisten.
    Jemand der sich auf diesen findet, hat mindestens mal ein Brandzeichen.

  12. Gerhart Allgaier Donnerstag, 26.06.2014 at 10:52 - Reply

    Lieber Wald,

    „Hallo Herr Allgeier !

    Betr. Anwalt anschließen-

    Was macht ein Anleger wenn ihm die finanzziellen Mittel dazu fehlen ?“

    Sie stellen einen PKH Antrag und den bekommen Sie auch genehmigt: der Anwalt sagt Ihnen wie das geht. Und Sie haben hier ja geschrieben wie alt Sie sind: da haben Sie ein sehr wertvolles Gute – Sie haben ZEIT.

    D.h. Sie können sich hier alles nochmal in Ruhe durchlesen und sich überlegen, ob Sie nicht aus der eigenen Teilnahme an diesen Gläubigerversammlungen etwas lernen können und dass Sie es so betrachten können als wäre das ein Krimi: das ist es nämlich auch. Und Sie werden sehen, dass Sie beginnen Spass daran zu bekommen, dass Sie verstehen, was da abläuft und dass Sie mithelfen können, den Schaden zu begrenzen.

    Zeit haben die, die noch mitten im Hamsterrad stehen, nämlich nicht, aber die „Gegner“ haben ebenfalls alle Zeit der Welt, sie bekommen ja jede Stunde teuer aus IHREM Geld bezahlt!

    Es gibt soviel zu tun:

    die Liste der Gläubiger aus dem Insolvenzgericht in Dresden holen. Im Grundbuch nachschauen, ob die Frau des Insolvenzverwalter (Dr. Bettina Breitenbach) Immobilien auf ihren Namen eingetragen hat, die aus dem FuBus Bestand stammen. Und wenn man die Liste hat, dann kann man die Aufgaben verteilen – wer macht sonst noch was, wie und wo.

    Sich organisieren.

    Nur Mut – das wird schon: und nicht verzagen, sondern das ganze als Herausforderung annehmen, der man sich gerne stellt. Und denken Sie immer daran: der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler ist genauso alt wie Sie.

    Wäre ja gelacht, wenn er fiter im Kopf wäre und schneller beim Zugreifen und weniger versiert im Abwehren als Sie und ich und all die anderen Silberrücken, die auf der Glöubigerversammlung vom 13.5.2014 arrogant und selbstherrlich im Regen stehen gelassen wurden.

    • Wald Freitag, 27.06.2014 at 07:02 - Reply

      hallo Herr Allgeier

      vielen Dank für Ihren Hinweis
      Auch bei einem PKH Antrag besteht meines wissens noch ein finanzzielles Risiko.
      Allmählich lernt man das Gehabe und Gemach in unserrem Rechtstaat kennen.
      Nur die eigentlichen Urheber läßt man in Ruhe.Hier ducken sich unsere Politiker
      weiterhin mächtig.Für Sie bestehen Hintertürchen in Massen.
      Hier zeigt das Gesetz keine Grenzen.

  13. Gerhart Allgaier Mittwoch, 25.06.2014 at 18:24 - Reply

    Letzter Satz zum neuen Verwalter, der den bisher angerichteten Schaden geltend machen kann:

    sobald der neue Verwalter eingesetzt wäre, würde der sich exakt so benehmen wie der Insolvenzverwalter gegenüber Unternehmern – also erstmal alles arrestieren, sichten, niemanden mehr ranlassen, kein Pardon kennend etc. etc.

    Dann wäre der Insolvenzverwalter in der Rolle in der jetzt sich die Anleger und die Vorstände der FuBus befinden: in der Defensive und er müsste erklären, erklären, erklären. Ohne sich auf irgendetwas herausreden zu können.

    Leider geht diesen Schritt viel zu selten eine Gläubigergemeinschaft, man könnte ja jetzt schonmal anfangen zu üben – auch als Vorbild für andere, die sich ebenso machtlos und ohnmächtig fühlen oder gefühlt haben in ähnlichen Konstellationen.

    Hier der Gesamtschaden Originaltext:

    § 92
    Gesamtschaden

    Ansprüche der Insolvenzgläubiger auf Ersatz eines Schadens, den diese Gläubiger gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlitten haben (Gesamtschaden), können während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Richten sich die Ansprüche gegen den Verwalter, so können sie nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

    http://dejure.org/gesetze/InsO/92.html

  14. Gerhart Allgaier Mittwoch, 25.06.2014 at 18:20 - Reply

    Nochmal zu den Kosten, die derzeit sinnlos entstehen und hätten vermieden werden können bei einer professionellen Planung und Abwicklung einer gemeinsamen Gläubigerversammlung und ohne die Manipulationen des Insolvenzverwalters gemeinsam mit dem Gericht und dem RA Gloeckner.

    Diese Kosten bekommt man NUR wieder bzw. kann den Schaden gegenüber dem derzeitigen Insolvenzverwalter geltend machen – und zwar alle gescheiterten Gläubigerversammlungen, alle doppelten Aussendungen, um irreführende Berichte an die Gläubiger richtig zu stellen und alle Immmobilienverschiebungen, so es solche gegeben haben sollte, aber auch alle Anlegeranwaltskosten – wenn man ihn abwählt. Und einen neuen Verwalter wählte: NUR dieser neue Verwalter darf den Gesamtschaden umgehend geltend machen – alle anderen Gläubiger/Anleger, die sich durch das Verfahren geschädigt sehen, können das erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.

    Und das kann lange dauern – darauf hat der derzeitige Insolvenzverwalter ja bereits hingewiesen und erneuert diese Prognose mit jeder Einlassung auch gegenüber der Presse. 10 Jahre sind da das Minimum: und bis dahin hat keiner der Anleger „überlebt“ oder Lust dem guten Geld noch schlechtes hinterherzuwerfen. Zumal sich Insolvenzverwalter auch hier wieder privilegiert haben (gegenüber dem Normalsterblichen): es gilt die absolute Verjährung, die spätesten 3 Jahre nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eintritt.

    Das hat man schneller als man glaubt.

    Es führt eben kein Weg daran vorbei diese Gläubigerversammlung einzuberufen, den Verwalter und den derzeitigen Gläubigerausschuss abzuwählen und einen neuen einsetzen. Anhaltspunkt für den neuen (der sich ja nicht selbst ins Spiel bringen wird – schon weil man einem Kollegen so nicht in die Quere kommen will, wer weiss in welchem Verfahren man sich wiedersieht) Verwalter?

    Wie schon mehrfach geschrieben.

    nicht ganz schlecht sind diejenigen Anwälte, die sich bereits mit mutigen, beherztem und unerschrockenen Klagen gegen den Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler hervorgetan haben. Oder jemand aus der Finanzanleger-Branche: da kenne ich mich nicht aus, es war und ist mir aber schon immer ein Rätsel gewesen, warum ein Jurist für alles taugen soll – im richtigen Leben sind sie die Bedenkenträger, wenn sie in Unternehmen als Syndicus arbeiten (müssen) – also gerade keine Unternehmer, sondern immer mit Leib und Leben Jurist. Und als Anwalts-Kanzlei sind sie darauf aus, aus möglichst vielen Tatbeständen möglichst viel Honorar zu generieren – also sind sie ständig auf der Suche nach etwas, was vorher gar niemanden gestört hat: das ist eine Mentalitätsfrage und mit zunehmenden Alter auch eine „deformation professionelle“.

    Wie will jemand – nur weil er Paragrafen und Präzedenzfälle und eine Sondersprache auswendig lernen musste – ein Unternehmen wie die FuBus verstehen? Oder einen Erfinder? Oder ein Autozulieferer? Oder einen Handwerker? Oder einen Feuerwehrmann? Es gibt schon einen Grund, warum sich die Insolvenzverwalter und die Gerichte die Butter nicht vom Brot nehmen lassen wollen und sich strikt abschotten gegen die Öffnung des Insolvenzverwalter-Berufsbildes vom Juristen weg.

  15. GMeier Mittwoch, 25.06.2014 at 17:29 - Reply

    Hallo Herr Allgaier
    hallo Herr Anwesender,

    Ihre o.a. Aussagen finde ich interessant.
    Hinsichtlich “ Rechtssicherheit und Gleichbehandlung“ hab ich nunmehr verstärkt meine Zweifel.
    Ist es nicht orginäre Aufgabe des Insovenzverwalters die Gläubiger gerecht und zu gleichen Teilen, zu behandeln ?
    Ich glaub schon.
    Allein,
    das Herr Kübler so ein Vorgehen wählt zeigt doch, das Ihm womöglich andere Überlegungen wichtiger sind.
    Wenn Herr Kübler, der ausgewiesener Experte ist, dem Gleichbehandlungsgrundsatz sich verpflichtet fühlt,
    wofür bitte braucht er dann ein Rechtsgutachten.
    Mir scheint, das er dieses benötigt um sich dann dahinter verstecken zu können.
    Liegt nicht schon jetz, allein durch das Bestellen des Gutachten „Rechtsbeugung“ vor ?
    Sicher unter dem Vorbehalt alles korrekt etc gestalten zu wollen.
    Diese ganze Gestaltungs-Theater kostet Geld, kostet Masse, spielt auf Zeit und ist nicht zum Wohl des Gläubigers.
    Alleinig zum Wohl des Initiators.

  16. Gerhart Allgaier Mittwoch, 25.06.2014 at 16:02 - Reply

    Hallo Anwesender,

    also gibt es jetzt 3 „gemeinsame Gläubigervertreter für 6 Emissionen“? 6 von 4.853? Dann hat der Begriff „gemeinsamer Gläubigervertreter“ ja Witzcharakter.

    Wenn ich noch einmal auf das Gutachten von Professor Dr. Thole zurückkommen darf: bei der gemeinsamen Gläubigerversammlung vom 13.5.2014, die ja an einem bzw. zwei Tagen alles in einem Aufwasch hätte abhandeln sollen, wäre es exakt so wie Sie es jetzt beschreiben ja auch gelaufen.
    Deshalb hoffe ich noch immer, dass man auch an dem Verfahren weiterhin festhält: d.h. zum Schluss wären JA-Stimmen und alle NEIN-Stimmen in einen Topf geworfen worden (alle NEIN-Stimmen und alle JA Stimmen und es wäre ausgezählt worden. Für die Option „kein gemeinsamer Gläubigervertreter“ hätte es eine (virtuelle) Wahlurne gegeben wie für jeden der drei bzw. vier Kandidaten auch: lese ich das falsch, dass die Wahlurne „kein gemeinsamer Gläubigervertreter“ bei den hier veröffentlichten Ergebnissen doch diejenige ist, die am „vollsten“ ist – wenn auch keiner weiss, wie hoch die Summen sind, die sich dahinter verbergen: wenn die drei gemeinsamen Gläubigervertreter aus den 6 Emmissionen zufällig die 5 enthalten, die über 1 Mio. EUR (wie schrecklich!) angelegt hatten: dann sähe es anders aus. Wissen wir aber nicht. Auf einer ordentlichen Gläubigerversammlung gibt es Listen, die Grund, Anlass, Forderung und Forderungshöhe öffentlich ausweist – damit jeder widersprechen kann, jeder Veto einlegen kann, jeder nachprüfen kann, ob da nicht gemogelt worden ist.
    Denn in Gläubigerversamlungen tauchen manchmal die seltsamsten Forderungen auf, von denen noch nie jemand gehört hat – es soll da sogar unter den Kanzleien Absprachen geben, wer in welcher Gläubigerversammlung pro forma hohe Summen anmeldet, die dann vom Verwalter Stimmrecht erhalten und kaum ist die Gläubigerversammlung vorbei (oft am Tag danach), sind sie schon wieder bestritten.

    Zitat: „Dieser einzelne Anleger wählt – in Unkenntnis der Tatsache, dass er allein ist – über die Stimmrechtsvollmacht aus der Einladung zum 13.05. den RA Gloeckner zum “gemeinsamen Vertreter”.

    Ich habe eigentlich angenommen, dass es gar keine einzelnen Anleger bei der Masse an Einzel-Gläubigerversammlungen mehr gibt, weil ein einzelner Anleger ohnehin nicht mehr durchblickt und im Zweifel halt zu Hause bleibt. Das habe ich als Taktik des Insolvenzverwalters angesehen, um eine ebenso wankelmütige wie emotional aufgeladene Masse von Gläubigern nicht Einflussnahmen durch Anwaltsnachfragen und -reden (siehe: der Bericht des RA Schulte – das ist sehr anschaulich beschrieben, was eine gute Wortmeldung bewirken kann)* auszusetzen. Wissen Sie ob es einzelne Anleger bei den Versammlungen letzte Woche überhaupt noch gegeben hat? Der Insolvenzverwalter möchte „Planungssicherheit“ haben – das ist der ganze Grund, warum er ein demokratisch organisiertes Gläubigerverfahren – so wie es der Gesetzgeber wollte -, mit der tatkräftigen Unterstützung durch das Gericht, ausgehebelt hat.

    Man muss jetzt tatsächlich den Anlegern raten, auf jeden Fall sich einem Anlegeranwalt anzuschliessen. Dazu liest man am besten den Bericht von Dr. Schulte und wendet sich an einen der dort genannten Anwälte, die den Mund aufgemacht haben.

    Zitat: „Denn wenn einzelne Anleger selbst ihren Vertreter bezahlen müssen, andere jedoch nicht, ist von Rechtssicherheit und Gleichbehandlung nichts mehr übrig“.

    Seufz. Der Satz, dass das Gericht sich an irgendetwas festhalten würde, macht mich regelrecht traurig: es dauert so verdammt lange bis man tatsächlich verstanden und auch verinnerlicht hat, dass dieses Gericht sich an gar nichts festhalten lassen wird. Es ist der Insolvenzverwalter, der hier den Ton angibt und der die Richtung und die Strategie vorgibt und nicht das Gericht. Trotzdem sollte man sich jetzt darauf konzentrieren nicht hinterherzurennen und den Schaden begrenzen zu wollen: das funktioniert nicht, weil der „Gegner“ besser informiert, weniger skrupolös und fester entschlossen ist, sich die bereits intern verteilte Beute nicht mehr nehmen zu lassen. Die drei müssen weg und zwar durch eine ausserordentliche Gläubigerversammlung, die überholt locker diese absurden OSV Gläubigberversammlungen und dann wäre erstmal Schluss mit lustig: ich kann nur noch einmal daran erinnern, dass nur ein neue bestelltere Verwalter den alten – also Dr. Bruno M. Kübler – für den Gesamtschaden haftbar machen kann, der bereits jetzt in Millionenhöhe entstanden ist.

    Und nur ein neuer Verwalter kann dann auch alles durchleuchten, was da schief gelaufen ist, bzw. gar nicht schief gelaufen, sondern auf den Punkt geplant: dazu gehören auch die Immobilien, von denen immer noch keiner weiss, ob sie nun bei der Dr. Bettina Breitenbach gelandet sind oder nicht. Alles andere ist Geldversenken in gigantischen Ausmassen – da muss man nicht mehr darüber nachdenken, ob man sich nicht einem der beherzteren Anlegeranwälte anschliessen sollte.

    Wenn man das nicht will, sollte man sich selbst organisieren.

    http://www.dr-schulte.de/rechtsthema/infinius-ag/glaeubigerversammlung-future-business-kg-endet-nach-stundenlangen-hitzigen-diskussionen-mit-abbruch

    • Wald Donnerstag, 26.06.2014 at 06:51 - Reply

      Hallo Herr Allgeier !

      Betr. Anwalt anschließen-

      Was macht ein Anleger wenn ihm die finanzziellen Mittel dazu fehlen ?

  17. Anwesender Mittwoch, 25.06.2014 at 09:03 - Reply

    @Gerhart Allgaier
    Zitat: ich hoffe nicht, dass 3 gemeinsame Vertreter gewählt wurden: denn die NEIN-Stimmen – also gar kein gemeinsamer Gläubigervertreter – überwiegen ja bisher?*

    Es sind tatsächlich in sechs Emissionen drei verschiedene gemeinsame Vertreter gewählt worden. Man muss die einzelne Emission (insgesamt 4.853) isoliert betrachten. Also auch die mit nur einem einzigen Anleger. Dieser einzelne Anleger wählt – in Unkenntnis der Tatsache, dass er allein ist – über die Stimmrechtsvollmacht aus der Einladung zum 13.05. den RA Gloeckner zum „gemeinsamen Vertreter“. Das das so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann, ist für mich klar.

    Denn wo ist dann der Unterschied zu den Anlegern, die sich selbst um Rechtsbeistand gekümmert haben? Es fällt mir nur einer ein: einmal wird der Vertreter aus der Insolvenzmasse bezahlt, der andere vom Anleger selbst. Die Arbeit ist dieselbe, also wird auch die Rechnung entsprechend gleich hoch ausfallen.

    Die Abstimmung in den ersten Versammlungen war immer 100% dagegen oder dafür. Klar, wenn nur eine Person abstimmen kann.

    Wichtiger ist jetzt aber die Frage, ob das Gericht immer noch an der Aussage vom 02.04. festhält:
    „Im Hinblick auf die Vielzahl der OSV-Gläubiger und der einzelnen Anlageserien sollte die vom Gesetzgeber in einem solchen Verfahren vorgesehene Möglichkeit eines gemeinsamen Vertreters unbedingt wahrgenommen werden. Mit der Konzentration der Befugnisse beim gemeinsamen Vertreter wird die Steigerung von Effizienz und Rechtssicherheit im Insolvenzverfahren und die Gleichbehandlung der Schuldverschreibungsgläubiger sichergestellt, ohne dass der einzelne OSV-Gläubiger eine Benachteiligung erfährt.“

    Denn wenn einzelne Anleger selbst ihren Vertreter bezahlen müssen, andere jedoch nicht, ist von Rechtssicherheit und Gleichbehandlung nichts mehr übrig.

    Das riecht doch stark nach Klagen durch die Anlegeranwälte, die dann zusätzlich die Masse belasten werden.

  18. Gerhart Allgaier Dienstag, 24.06.2014 at 17:29 - Reply

    Lieber Wald,

    ich hoffe nicht, dass 3 gemeinsame Vertreter gewählt wurden: denn die NEIN-Stimmen – also gar kein gemeinsamer Gläubigervertreter – überwiegen ja bisher?* Das Gutachten von Prof. Dr. Thole* sieht vor, dass die Gesamtsumme/Emmissionen (netto) der JA-Stimmen gezählt werden und mit der Gesamtsumme/Emmissionen (netto) der NEIN-Stimmen addiert werden: das Verhältnis der JA-Stimmen zur Gesamtsumme und der NEIN-Stimmen zur Gesamtsumme bestimmt dann wer „gewonnen“ hat.

    Wissen wir welche Summen die einzelnen Emmissionen vertreten bzw. wie hoch die Summen sind, die der RA Gloeckner nach der Veröffentlichung hier auf sich vereinigt hat? Einer der zentralen Anforderungen, die der Gutachter Prof. Dr. Thole dem Insolvenzverwalter und dem Gericht für eine Nichtanfechtbarkeit aufgegeben hat, ist die absolute Transparenz und verständliche Darstellung in der Kommunikation mit den Anlegern.

    Wenn sie nicht wissen, worüber sie abstimmen und nach welcher Methode, dann ist das ganze ohnehin für die Tonne, bzw. anfechtbar bis zum Ende aller Tage (S. 29 „Für die jeweilige Gläubigerversammlung sind die Beschlussgegenstände differenziert auszuweisen“). Siehe auch die im Gutachten enthaltene Nichtigkeit der OSV Gläubigerversammlung, wenn sie keiner verstanden hat, weil sie keiner verstehen konnte: vor allem kein Anleger, der NICHT anwaltlich vertreten ist – denn die fehlen jetzt ja kollektiv – nehme ich jedenfalls an. Oder hat jemand einen einzelnen Anleger ohne Anwalt letzte Woche auf der OSV Gläubigerversammlung gesehen?

    Übrig bleiben nach dem wie ich es jetzt sehe die JA-Stimmen verteilt auf 3 Kandidaten. Also ist nach allem was man weiss, bisher niemand gewählt: wenn man das Gesetz und das Gutachten* von Prof. Thole (bezahlt von den Anlegern, in Auftrag gegeben von Dr. Kübler und nachgebessert auf Wunsch des Gerichtes) ernst nehmen würde.

    Was ja nicht so sicher ist, ob das jemand tut.

    Lieber Anwesender:

    Zitat: „@Gerhart Allgaier
    Die Anzahl der Vollmachten ist nicht entscheidend, sondern welchen Anteil am Emissionsvolumen sie repräsentieren. Bislang war es einfach, eine OSV-Versammlung, ein Gläubiger, bzw. sechs Mal eine Vollmacht für RA Gloeckner“.

    Ja, das habe ich verstanden (siehe unten):

    Da warten wir jetzt doch einfach auf einen Bericht direkt aus dem Auge des Taifuns: waren Sie dort?

    Und warum fragen Sie sich, warum das Gericht das jetzt so anlegerunfreundlich ausgestaltet hat?

    Dass das eine dicke sogenannte „Täter-Watschn“ für die Anlegeranwälte werden würde, das war doch schon am 13.5.2014 absehbar – damals war nur noch nicht klar, welches Ausmass diese Retourkutsche haben und wie weit das Gericht dem Revanchebedürfnis des Insolvenzverwalters nachgeben würde: wer das System kennt, der wusste aber, dass das jetzt so laufen würde. Den Anlegern soll vor Augen geführt werden, wer sie ins Chaos gebracht hat: nicht der Insolvenzverwalter und das Gericht mit dem „Durchpeitschen“ Ihres Favoriten RA Gloeckner, sondern die Anlegeranwälte. Die Anleger sollen sehen was sie davon haben, sich einen eigenen Anwalt genommen zu haben, anstatt den zu schlucken, der ihnen vorgesetzt werden sollte – und weil das jetzt erkennbar Masse verbrennt, sollen die Anleger ihren Anwälten „Feuer unter dem Hintern machen“.

    Es war schon immer die Taktik der (vermeintlich) Mächtigen zu spalten und auseinander zu dividieren.

    Ohne ständige Aufklärung durch diese Plattform hier, die zahlreichen Webseiten der Anlegeranwälte und nur gestützt auf die Verlautbarungen des Insolvenzverwalters würde sich das jetzt in der Wirtschaftspresse unisono so lesen: „die Anlegeranwälte fürchten um ihre eigenen Honorare und haben aus Eigeninteresse Befangenheitsanträge gestellt, die das Verfahren und die Anleger jetzt teuer zu stehen kommen“.

    Dagegen kann man gar nicht oft und gar nicht lange und gar nicht ausführlich genug anschreiben.

    *http://www.fubus.de/fileadmin/download/Gutachten_Prof._Dr._Thole.pdf

    P.S.: hier die betreffenden Stellen aus dem Gutachten:

    Seite 36:

    „Für das Stimmgewicht des jeweiligen Gläubigers kennt die InsO keine explizite Regelung. Allerdings kann man aus § 76 Abs. 2 InsO entnehmen, dass es für eine Mehrheit auf die Summe der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger ankommt“.

    Und:

    „§ 76 Abs. 2 Hs. 1 InsO verlangt, dass die Summe der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abstimmenden Gläubiger beträgt. Gemeint ist mithin die absolute Mehrheit

    . Die InsO verlangt daher stets die absolute Summenmehrheit, soweit nicht kraft gesetzlicher Anordnung noch zusätzlich die Kopfmehrheit entscheidend ist (wie zB bei § 244 InsO)“.

    „Die Regelung des § 76 Abs. 2 InsO ist bei der Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Falle des § 19 SchVG entsprechend heranzuziehen“.

    Fazit:

    „Maßgeblich ist daher die absolute Mehrheit. Die Summe der Forderungsbeträge der dem Beschluss zustimmenden Schuldverschreibungsgläubiger muss mehr als die Hälfte der Summe der Forderungsbeträge der abstimmenden Schuldverschreibungsgläubiger betragen.

    In Vergleich zu setzen sind mithin die Beträge der zustimmenden Gläubiger nur zu den Beträgen der insgesamt tatsächlich abstimmenden Gläubiger (also der zustimmenden und der dagegen stimmenden Gläubiger).“

    „Damit der Beschlussvorschlag zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters angenommen wird, muss der zur Wahl stehende Vertreter die absolute Mehrheit der Forderungsbeträge der zustimmenden Gläubiger gegenüber den Forderungsbeträgen der abstimmenden Gläubiger erreichen“.

    „Fraglich könnte sein, ob das beschriebene Modell zu einer Unklarheit führt, wenn keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht, aber auch die Variante „kein Vertreter soll gewählt werden“ nicht die absolute Mehrheit erhält.
    Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn 100 Euro an Stimmen abgegeben werden, auf drei Kandidaten jeweils 25 Euro entfallen und auf die Variante „kein Vertreter soll gewählt werden“ ebenfalls 25 Euro“.

    Und hier gleich noch die Vorlage für die Anfechtung aus demselben Gutachten S. 50 (kann jeder schon mal einen Formbrief aufsetzen, denn nicht mal wir hier wissen genau, was an diesen Gläubigerversammlungen nun passiert, nicht passiert oder wer was wie abstimmen kann):

    „Der Nichtigkeitsgrund des wesentlichen Einberufungsmangels, der im Gesellschaftsrecht etwa in §§ 241 Nr. 1, 121 III 1 AktG zum Ausdruck kommt, gilt auch im Recht des Insolvenzverfahrens. Er ist bisher vor allem in Fällen anerkannt, in denen bei der Einberufung der Versammlung der Gegenstand der Beschlussfassung (das heißt die Tagesordnung) nicht oder so ungenau bestimmt war, dass den Teilnahmeberechtigten eine sachgerechte Vorbereitung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich war (BGHZ 99, 119 = NJW 1987, 1811; BGH, NJW 2008, 69 [72f.] = NZG 2007, 826 Rdnr. 38; NZI 2008, 430; LG Saarbrücken, ZIP 2008, 1031; Kübler, in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 74 Rdnr. 15; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. [2003], § 74 Rdnr. 13, § 76 Rdnr. 26; Ehricke, in: MünchKomm-InsO, 2. Aufl. [2007], § 74 Rdnrn. 33, 45, § 76 Rdnr. 34). Gleiches gilt jedoch auch, wenn in der Einberufung der Gläubigerversammlung entgegen § 74 II InsO der Ort oder die Zeit (das heißt das Datum und die Uhrzeit des Versammlungsbeginns) nicht hinreichend bestimmt bekanntgegeben worden ist. Diese Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Einberufung sind so grundlegend, dass ohne
    sie die Teilnahme an der Versammlung schlechthin nicht vernünftig geplant werden kann“.

  19. Wald Dienstag, 24.06.2014 at 15:21 - Reply

    Es wird alles so lange dauern bis nichts mehr da ist an Masse und die ohnehin
    gebeutelten Anleger noch drauf zahlen dürfen.
    Eine wirklich allmähliche caotische Angelegenheit.
    Wo bleiben eigendlich unsere zuständigen Politiker.
    Bei Stimmenfang sind sicher wieder zur Stelle.

  20. Anwesender Dienstag, 24.06.2014 at 12:01 - Reply

    Nun wird das gesamte Chaos erkennbar. Über 130 Emissionen mit jeweils einem einzigen Anleger und nur für 6 wurde ein gemeinsamer Vertreter gewählt.

    Insgesamt drei gemeinsame Vertreter sind nun gewählt. Wo bleibt der Effizienzgewinn, von dem das Insolvenzgericht als auch der Insolvenzverwalter so geschwärmt haben?

    Das es so kommen wird, war doch von vornherein klar. Ich frage mich, warum das Gericht nicht darauf hingewiesen hat, dass bei unterschiedlicher Abstimmung das Chaos noch größer wird und die Kosten für die Insolvenzmasse ebenfalls.

    Wer weiss denn bei der Unmenge von veröffentlichten Beschlüssen des Amtsgerichts Dresden, ob für seine eigene Emission ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde? Sollen hier diejenigen benachteiligt werden, die bisher keinen Anwalt hinzugezogen haben?

    Fragen über Fragen und es wird jeden Tag mehr.

    @Gerhart Allgaier
    Die Anzahl der Vollmachten ist nicht entscheidend, sondern welchen Anteil am Emissionsvolumen sie repräsentieren. Bislang war es einfach, eine OSV-Versammlung, ein Gläubiger, bzw. sechs Mal eine Vollmacht für RA Gloeckner.

  21. Gerhart Allgaier Dienstag, 24.06.2014 at 11:25 - Reply

    Lieber Thomas Bremer,

    danke für diese Veröffentlichung – das sieht ja irgendwie aus wie Morgenröte, selten habe ich so gerne NEIN, NEIN, NEIN…gelesen. Was für ein wunderschönes (Zauber)Wort.

    Eine Frage: könnte es sein, dass die These, dass der RA GLoeckner schon so wahnsinnig viele Vollmachten auf sich vereinigt hat – wie hier immer wieder befürchtet und in den Raum gestellt wurde – damit bereits nachhaltig erschüttert ist? Oder sind das Zufallszahlen, die nichts aussagen?

    Bin ja kein OSV Spezialist.

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