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Future Business KGaA hier dei offizielle Meldung zur Insolvenzeröffnung

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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2257/13

Az.: 532/543 IN 2257/13

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Straße 23, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18735
vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Jörg Biehl – wurde am 01.04.2014 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Bruno Kübler, c/o Future Business KG a.A., Lene-Glatzer-Str. 23, 01309 Dresden, Email geschäftlich: info@fubus.de, Telefon geschäftlich: 0351-315640, Telefax: 0351-3156430

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.06.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.06.2014, 10:00 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr), Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal C 301

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Montag, 30.06.2014, 10:00 Uhr, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Saal C 301

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 2257/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2014

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