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Future Vision Capital GmbH-Insolvent

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht zum Insolvenzverfahren

Aktenzeichen: 91 IN 10074/24
Datum: 08.01.2025
Gericht: Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht

Verfahren

Das Amtsgericht Neumünster hat in einem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Future Vision Capital GmbH, Christianstraße 160-164, 24536 Neumünster, vertreten durch den Geschäftsführer, folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung
    Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

    • Zeitpunkt der Anordnung: 08.01.2025, 14:45 Uhr
    • Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Kind, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, bestellt.

    • Kontakt:
      • Telefon: 040 36805-536
      • Telefax: 040 36805-368
  3. Verfügungsbeschränkungen
    Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Beschwerdeeinlegung:

  • Ort: Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
  • Form:
    • Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll bei der Geschäftsstelle.
    • Alternativ vor der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts, wobei das Protokoll rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingehen muss.
    • Elektronisch als qualifiziert signiertes Dokument.

Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Elektronische Rechtsbehelfe

Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich auf der Internetseite www.justiz.de sowie in der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Zustellung gilt als bewirkt, wenn zwei Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Amtsgericht Neumünster
08.01.2025

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