Auch dieses Unternehmen bietet Kreditvermittlung an. Grundsätzlich kein Problem, aber schaut man dann einmal ins Unternehmensregisetr und schaut sich die letzte Bilanz an, da kann man schon zu der sachlichen Einschätzung kommen, „das ist eine bilanziell überschuldete Gesellschaft“.
Wir haben diese Bilanz nun einmal zum Anlass genommen, das Unternehmensregister und die zuständige Gewerbebehörde anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten.
Schauen Sie sich bitte einmal die „Passiv Seite an“.
Bilanz laut Unternehmensregister:
FVS Finanz- u. Versicherungs-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz zum 31.12.2018
AKTIVA
Geschäftsjahr | Vorjahr | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 € | 1.00 € |
II. Sachanlagen | 1.640,00 € | 2.818.83 € |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | 0,00 € | 500.00 € |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 13.687.68 € | 18.224.84 € |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 2.503.04 € | 27.410,16 € |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.380.00 € | 0,00 € |
Summe AKTIVA | 20.210.72 € | 48.954.83 € |
PASSIVA |
||
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital | 26.000.00 € | 26.000.00 € |
II. Gewinnvortrag | 9.330.35 € | 12.302.03 € |
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -47.792,68 € | -2.971,68 € |
B. Rückstellungen | 4.000.00 € | 9.096.30 € |
C. Verbindlichkeiten | 28.673.05 € | 4.528.18 € |
Summe PASSIVA | 20.210.72 € | 48.954.83 € |
Anhang
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft gilt unter Bezugnahme auf die Größenklassen des § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.
1.2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Angewandte Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach §§ 246 – 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 268 – 274 HGB) wurden beachtet.
Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 275 bis 277 HGB) aufgestellt. Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der betriebsindividuellen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert; soweit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 (3) HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen worden.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug aller gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit erforderlich, mit dem Nennwert gebildet.
Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB):
2.1. Angaben nach § 285 (1) HGB: | Restlaufzeit über 5 Jahre | Restlaufzeit 1 – 5 Jahre | Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 € | 0,00 € | 28.673.05 € |
Summe | 0,00 € | 0,00 € | 28.673.05 € |
2.2. Angaben nach § 264(1a) HGB
Die FVS Finanz- und Versicherungs-Service GmbH mit Sitz in Aschaffenburg ist beim Registergericht Aschaffenburg unter HRB 941 eingetragen.
2.2. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB):
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Frau Angelika Schicklung |
2.3. Angaben gem. § 42 (3) GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag folgende sonstige Forderungen | 1.102.75 € |
3. Verzicht auf Angaben
Gemäß § 288(1) Nr. 1 HGB wird auf die Angaben nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
4. Unterschrift der Geschäftsführung
Aschaffenburg den 15.01.2020
gez. Angelika Schickling
5. Feststellung des Jahresabschlusses
Mit Beschluss vom 15.01.2020 wurde der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.
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