Natürlich haben wir uns auch das eine oder andere Forum mal durchgelesen, welches mit markigen Überschriften arbeitet. Liest man den Beitrag in so manchem Forum, dann können wir uns des Eindruckes nicht erwehern, dass es sich hier um Schreiber eines Wettbewerbers handelt, denn die Bedingungen sind eindeutig und klar unserer Meinung nach!
Mindesteinlage zur Kontoeröffnung
4.000 EUR oder Gegenwert bei Kontoführung in angebotenen Währungen
Mindesteinlage zur Kontoeröffnung im Rahmen der Vermögensverwaltung
150.000 EUR Mindesteinlage oder Gegenwert bei Kontoführung in angebotener Währung
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Für alle Konten gilt
Kontoeröffnung und Kontoführung: kostenlos (sofern nicht anderweitig bestimmt)
Jahressteuerbescheinigung: kostenlos
Rechnungsabschluss vierteljährlich: kostenlos
sämtliche Buchungen im Zusammenhang mit Devisen-, Edelmetall- und CFD-Geschäften: kostenlos
Kontoauszug-Übermittlung in elektronisches Postfach: kostenlos
Zahlungseingänge in Kontowährung (abzüglich fremder Kosten): kostenlos
Online-Übersichten und -Auswertungen: kostenlos
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Sonderleistungen für Vermögensverwaltungskonten
Monatlicher Performancereport: kostenlos
View only Zugang auf der Handelsplattform
Auf Monatsbasis abgerechnete Vergütungen, jeweils zzgl. ges. USt.: Eine feste Vergütung in Höhe von 2 % p.a.auf die Summe aller erfolgten Ein- und Auszahlungen abzüglich der von Auftraggeber veranlassten Auszahlungen Eine erfolgsabhängige Performance-Gebühr in Höhe von 25 % des Betrages, der über einer vereinbarten High-Water-Mark liegt, sofern das Erreichen einer neuen High-Water-Mark (Höchststand) festgestellt wird
Auswahl zwischen zwei Hebeln: 1:2 (Marginhinterlegung 50%) und 1:4 (Marginhinterlegung 25%)
Das Handelssystem generiert Handelssignale: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, mitteleuropäischer Zeit
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Sonderleistungen für Basic und Professional Konten
Im Rahmen des Kontomodells „Basic“
sind 50 SMS-Alarme kostenlos
fallen keine Order- oder Mindermengengebühren an
Im Rahmen des Kontomodells „Professional“
erfolgt eine Verzinsung des verfügbaren Euro-Margin-Guthabens bis zu einem Gesamtwert von 250.000 EUR (Stand 01.06.2011: 2,6 % p.a.)
sind sämtliche SMS-Alarme kostenlos
fallen keine Order- oder Mindermengengebühren an
erhält der Kunde so genannte Cash-Backs, d.h. :
bei 75 vollständigen Orders* pro Kalendermonat wird dem Kunden ein Betrag von 0,5 EUR für jede vollständig ausgeführte Order gutgeschrieben,
bei 250 vollständigen Orders pro Kalendermonat ein Betrag von 1,5 EUR für jede vollständig ausgeführte Order und
bei 800 vollständigen Orders pro Kalendermonat ein Betrag von 3,5 EUR für jede vollständig ausgeführte Order
gelten engere Spreads als bei dem Konto „Basic“; Spreads des Kontomodells „Professional“ als PDF ansehen
* Eine vollständig ausgeführte Order umfasst die Eröffnung einer Position oder die Glattstellung einer Position durch ein Ausgleichsgeschäft oder einen Kontraktverfall im Hinblick auf die eröffnete Position. Der anschließende Roll-Over einer Position stellt keine vollständige Order dar. Teilausführungen (Order, die in mehreren Teilen ausgeführt wird) zählen in der Summe als eine Order. Stornierte Positionen stellen keine Order dar.
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Für alle Trade 2.0. Konten gilt
Für das im Rahmen einer inzwischen beendeten Werbeaktion aufgelegte verzinsliche Marginkonto „Trade 2.0.“ gelten eigene Bedingungen. Diese als PDF ansehen.
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Für alle vor dem 01.06.2011 eröffneten Konten gilt
Bis auf die Basic und Professional Konten gelten für alle vor dem 01.06.2011 eröffneten Konten Mindermengengebühren. Bedingungen dafür als PDF ansehen.
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Gebühr für interne Transfers bei nicht identischer Kontoführungswährung
Geldtransfers zwischen auf den Namen eines Kunden lautenden Marginkonten mit unterschiedlicher Kontoführungswährung werden jeweils mit einer Gebühr in Höhe von 1,75 % des Transferbetrags, mindestens mit EUR 10, in Fremdwährung mit Kurs zum Zeitpunkt des Auftrages äquivalent, belastet. Für die Berechnung der Gebühr ist die Kontoführungswährung des Marginkontos, von welchem aus der Transfer erfolgt, ausschlaggebend. Die Belastung der Gebühr erfolgt zeitgleich mit dem Transfer. Sollte das Marginkonto, von welchem aus der Transfer erfolgt, keine ausreichende Deckung für die Belastung dieser Gebühr aufweisen, wird der Transfer nicht ausgeführt.
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Wertstellungen
Devisen-, Edelmetall- und CFD-Geschäfte werden mit Valuta Abwicklungstag i.d.R. plus zwei Bankgeschäftstage verbucht.
Wichtiger Hinweis in Bezug auf die Preisbildung bei den von der Bank durchgeführten Devisen-, Edelmetall- und CFD-Geschäften: Beim An- und Verkauf von Devisen, Edelmetallen und CFDs bei Kassageschäften stellt die Bank dem Kunden Kurse bei der Eröffnung und Schließung einer Position.
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Marginanforderungen
Die Bank legt die Margin-Anforderungen für die verschiedenen von der Bank angebotenen Devisen, Edelmetalle, CFDs nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und veröffentlicht sie auf ihrer Handelsplattform.
Die Margin beträgt bis zu 0,5 % des Transaktionsvolumens („Margin-Ratio“). Der Hebel beträgt bis zu 1:200. Am Wochenende, an Nicht-Handelstagen usw. beträgt die Margin zwischen 4 und 50 %. Die Bank behält sich bei Sondersituationen – z.B. politischer oder wirtschaftlicher Art – vor, die Marginanforderung anzupassen. Einzelheiten können der Handelsplattform entnommen werden.
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Kommission
FXdirekt Bank-Konten:
Kommission Aktien, ETFs: Keine
Kommission Indizes, Zinsen, Rohstoffe: Keine
CONTREX-Konten:
Kommission Aktien: 0,09 %, des gehebelten Handelsvolumen, mindestens 8,90 EUR
Kommission Indizes: ab 0,01 %, des gehebelten Handelsvolumen, mindestens 8,90 EUR
Der Handel mit ETFs, Rohstoffen und Zinsen ist gebührenfrei, es werden lediglich Spreadauf- und abschläge erhoben. Bei den übrigen CONTREX-Geschäften (CFDs auf Aktien, DAX-Futures und übrige Futures) bestehen keine Spreadauf- und Abschläge.
Zudem fallen bei dem Handel über CONTREX keine Mindermengengebühren an.
Kommissionssätze für CONTREX als PDF ansehen
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Finanzierungskosten
Wenn Sie bei der Bank eine Position über Nacht halten, fallen Finanzierungskosten an, die Ihnen je nach Position belastet bzw. gutgeschrieben werden.
Diese Finanzierungskosten setzen sich aus dem aktuellen LIBOR-Satz der jeweiligen Positionen zzgl./abzgl. des Finanzierungssatzes der Bank zusammen.
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Die Finanzierungssätze der FXdirekt Bank (in % p.a.)
FXdirekt Bank-Konto:
FX: LIBOR x 0,35 (mind. 2 %)
Metalle: 4 %
and. Produkte: 6 %
CONTREX-Konto:
alle Produkte: 3,0 %
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Einzahlungsbedingungen
Um Handelsgeschäfte tätigen zu können benötigen Sie ein Guthaben auf Ihrem Online Handelskonto. Die FXdirekt Bank AG (die „Bank“) akzeptiert Einzahlungen zu den folgenden Bedingungen:
1. Einzahlungen per Überweisung
Bitte überweisen Sie den gewünschten Betrag an die entsprechende Korrespondenzbank:
Einzahlungen in Euro – EUR
Zahlungsempfänger: FXdirekt Bank AG
empfangende Bank: FXdirekt Bank AG
auf Konto: 92 53 20 00 01
Bankleitzahl: 300 304 00
IBAN: DE72300304009253200001
BIC / SWIFT: FXDBDE31XXX
Einzahlungen in Schweizer Franken – CHF
Zahlungsempfänger: FXdirekt Bank AG
empfangende Bank: UBS AG, CH-8098 Zürich
auf Konto: 230-21319-05
IBAN: CH08 0023 0230 0213 1905 N
BIC / SWIFT: UBSWCHZH80A
Einzahlungen in ungarischen Forint – HUF
Zahlungsempfänger: FXdirekt Bank AG
empfangende Bank: Commerzbank Zrt. Ungarn
auf Konto: 14220108-34933008
IBAN: HU73142201083493300800000000
BIC / SWIFT: COBA HU HXXXX
Einzahlungen in US-Dollar – USD
Zahlungsempfänger: FXdirekt Bank AG
empfangende Bank: UBS AG, CH-8098 Zürich
auf Konto: 230-21319-70
IBAN: CH30 0023 0230 0213 1970 E
BIC / SWIFT: UBSWCHZH80A
Einzahlungen in Euro – EUR – Cortal Consors SA
Zahlungsempfänger: FXdirekt Bank AG
empfangende Bank: Cortal Consors S.A.
auf Konto: 940 620 069
Bankleitzahl: 760 300 80
IBAN: DE32 7603 0080 0940 6200 69
BIC / SWIFT: GENO DE FF XXX
Wichtiger Hinweis:
Bei einer Ersteinzahlung geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt „Name des Kontoinhabers und die Antragsreferenznummer“ an. Bei weiteren Einzahlungen können Sie dann Ihre Ihnen bekannte Kundenkontonummer verwenden.
Die Bank akzeptiert nur Überweisungen auf das eigene Konto des Kontoinhabers (Kundenreferenzkonto).
2. Einzahlungen per Kreditkarte (Visa / Mastercard)
Kosten
Die FXdirekt Bank erhebt für Einzahlungen per Kreditkarten (Visa / Mastercard) keine Bearbeitungsgebühren. Die Kosten für die Einzahlung trägt die Bank für Sie.
Einzahlungskonten
Einzahlungen mittels Visa und Mastercard werden ausschließlich für Einzelkonten akzeptiert. Für Gemeinschafts- und Firmenkonten bitten wir Sie die Einzahlungen per Überweisung über Ihr Referenzkonto vorzunehmen.
Einzahlungsobergrenze
Einzahlungen werden bis zum einem Betrag von 50.000 EUR (äquivalent für alle anderen Währungen) pro Transaktion akzeptiert.
Mindesteinzahlungsbetrag
200 EUR (äquivalent für alle anderen Währungen)
Währungen
Es ist möglich Handelskonten in EUR, USD, CHF oder HUF zuführen. Sie können Einzahlungen in EUR, USD, CHF, oder HUF vornehmen. Bei Einzahlungen, die nicht Ihrer Kontoführungswährung entsprechen, werden die Beträge zu den aktuellen Interbankenkursen in Ihre Kontoführungswährung konvertiert.
Wirtschaftlicher Berechtigter
Es werden ausschließlich Einzahlungen akzeptiert, bei denen der Auftraggeber der Zahlung (Kreditkarteninhaber) und Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) identisch ist.
Auszahlungen
Verfügungen von Ihrem Online Handelskonto mittels Kreditkarte sind nicht möglich. Auszahlungen werden ausschließlich per Überweisung auf Ihr Referenzkonto entgegengenommen.
Bitte beachten Sie, dass bei Einzahlungen per Kreditkarte die Auszahlungsanforderungen auf Ihr Referenzkonto erst nach einer Wartezeit von drei Wochen, ab Einzahlungsdatum, ausgeführt werden können.
Legitimation
Sollte unser Zahlungsabwicklungsunternehmen Ihre Zahlung bzw. Person nicht identifizieren können, sind wir gesetzlich verpflichtet die Identifizierung manuell durchzuführen. Hierfür würden wir eine Fotokopie der Kreditkartenvorderseite anfordern. Erst nach erfolgreicher Prüfung der Daten kann Ihre Zahlung auf Ihr Online Handelskonto gebucht werden. Folgende Daten müssen auf der Fotokopie sichtbar sein:
die letzten 4 Ziffern der Kreditkartennummer
Name des Karteninhabers
Gültigkeitsdatum der Kreditkarte
Wichtiger Hinweis:
Die aufgeführten Zahlungssysteme sind nicht in jedem Land und für jede Währung verfügbar. Bitte beachten Sie das jeweilige Zahlungs-Limit Ihrer Kreditkarte, das Sie mit Ihrer Bank bzw. Ihrem Kreditkarten Kreditinstitut vereinbart haben.
Auf besondere Nachfrage Kontoauszüge per PostMonatlich per Post*: 5,00 EUROptional vierteljährlich per Post*: 10,00 EURZusätzliche Anforderung von Kontoauszügen per Post*: 10,00 EUR* jeweils zzgl. Porto
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Zusatzleistungen
Ersatz des Trading-Passwortes (PIN) für das Konto: 10,00 EURAdressnachforschung: 25,00 EURÜberweisungsrückruf im Inland: 15,00 EURTelegraphischer Überweisungsauftrag im Inland: 15,00 EURFax-Avis: 15,00 EURKopie von Buchungsbelegen und Kontoauszügen nach Aufwand: 25,00 EUR pro Std
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Auskünfte
gesonderte Saldenbestätigung: 20,00 EURgesonderte Sollzinsaufstellung für das Marginkonto: 15,00 EURgesonderte Erträgnisaufstellung (20,00 EUR zzgl. MwSt. von z.Z. 19 %): 23,80 EUR
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Verzugszinssätze
Sollzinssatz für EUR: Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB + 5 %Sollzinssatz für USD: Primerate der Fed NY + 5 %Sollzinssatz für CHF: Lombardsatz der SNB + 5 %
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SMS-DiensteSollten Sie nicht über ein Professional Konto verfügen oder zu Ihrem Basic Konto weitere SMS-Alarme buchen wollen, so gelten folgende Preise:
Einzelabrechnung pro SMS für 0,49 EURPaket über 100 SMS für 39,00 EURPaket über 500 SMS für 149,00 EUR
FixingUmrechnung von Fremdwährungsbeträgen, Gewinnen und Verlusten (Fixing).
Die Bank rechnet die in anderer Währung als der Kontowährung denominierten Gewinne und Verluste des Kunden aus Handelsgeschäften, soweit nichts anderes vereinbart ist, zwischen 14:30 und 15.00 Uhr MEZ („Umrechnungstermin“) eines jeden Handelstages in die Kontowährung um. Wenn eine Umrechnung am gleichen Handelstag nicht mehr möglich ist, rechnet die Bank zu dem jeweiligen Kurs des nächsten Umrechnungstermins um.
Die Geld- und Briefkurse bei den Umrechnungsterminen legt die Bank nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest und veröffentlicht sie auf ihrer Handelsplattform. Die dort wiedergegebenen Kurse gelten nur für Aufträge mit Standard-Wertstellung am zweiten auf den Handelstag folgenden Handelstag (T+2). Bei Aufträgen mit anderer Wertstellung können andere Kurse zur Anwendung kommen; die Bank bestimmt sie ebenfalls nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
Die dem Kunden in Fremdwährung ausgewiesenen Gewinne und Verluste werden im Rahmen des Fixings einmal täglich in Kontowährung umgerechnet.
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Roll-OverDer Roll-Over und die Umrechnung beim Fixing erfolgt nicht durch den Kunden selbst, sondern durch die Bank. Diese wird in Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil II sowie in Ziffer 6.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil II der Bank für die Zwecke des Roll-Overs von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und kann daher die für den Roll-Over erforderliche Erklärung des Kunden selbst abgeben. Der Kunde kann jedoch später überprüfen, dass der Roll-Over zu marktüblichen Konditionen durchgeführt wurde.
Die Kurse für den Roll-Over werden von der Bank nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgelegt. Sie stehen daher zum Zeitpunkt der Eröffnung einer Position noch nicht fest. Bei der Ausübung des Ermessens wird die Bank sich an den marktüblichen Kursen und Zinsen orientieren. Zum Nachweis der Marktüblichkeit unterhält die Bank eine Datenbank, in welcher die Swapsätze für den Roll-Over und Spotkurse mit Datum und Uhrzeit hinterlegt sind.
Die von der Bank dem Kunden berechneten Swapsätze und Kurse können somit mit den an den relevanten Märkten gehandelten Kursen bzw. Zinsen z.B. anhand der Kurse anderer Banken verglichen werden.
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Ermittlung der Swapsätze bei Valutaänderung um einen HandelstagDie Swapsätze zum Geschäftsschluss eines jeden Handelstages („Swap Rate“) legt die Bank nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) fest. Sie werden auf ihrer Handelsplattform offen gelegt.
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Handelstage, Geschäftstage, Buchungstage und GeschäftsschlussEin Handelstag beginnt unmittelbar nach Geschäftsschluss des vorherigen Handelstages und endet zum Geschäftsschluss um 23:00 Uhr (MEZ). Handelstage sind Tage, an denen in den Hauptfinanzplätzen der Jurisdiktion, in der die jeweilige Währung bzw. das jeweilige Metall gehandelt wird, Banken für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und an denen das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system (TARGET) in Betrieb ist.
Handelstage für CFDs sind außer Samstag und Sonntag sowie dem 25.12 und 01.01., unabhängig vom jeweiligen Basiswert eines CFDs, Tage an denen in Deutschland Banken für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und an denen das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system (TARGET) in Betrieb ist, außer es handelt sich um Tage, an denen Banken in Nordrhein-Westfalen für den allgemeinen Geschäftsverkehr nicht geöffnet sind.
Insofern können Handelstage der verschiedenen Währungen (auch innerhalb von Währungspaaren), Edelmetalle oder der Basiswerte eines CFDs voneinander abweichen.
In allen Währungen, Edelmetallen und Basiswerten von CFDs, die nicht von jeweiligen Feiertagen o.ä. betroffen sind, ist der Handel entsprechend möglich.
Buchungstage der Bank sind Tage, an denen Banken in Nordrhein-Westfalen für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. An Tagen, die keine Buchungstage sind (Nichtbuchungstage), erfolgen dementsprechend keine Verbuchungen von Zahlungen und kein Fixing durch die Bank. Die Verbuchungen erfolgen am nächsten Buchungstag mit Valuta des vorangegangenen Nichtbuchungstages. Ein Handel ist auch an Nichtbuchungstagen möglich, sofern dies Handelstage sind.
Geschäftstage der Bank sind Tage, an denen in Deutschland Banken für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind und an denen das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system (TARGET) in Betrieb ist, außer es handelt sich um Tage, an denen Banken in Nordrhein-Westfalen für den allgemeinen Geschäftsverkehr nicht geöffnet sind.
Hinweis: Dieses Preis- und Leistungsverzeichnis gilt nicht für in der Türkei und Ungarn angebotene Leistungen.
Stand: 20.08.2012
www.fxdirekt.de
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