Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung bezüglich der Nutzung der Website fxstocks24.com ausgesprochen. Die Behörde vermutet, dass auf dieser Plattform unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.
Die Gestaltung und der Inhalt der Website fxstocks24.com ähneln stark anderen Plattformen wie centrisfx.com, on-traders.com und chomcapitals.com, vor denen die BaFin ebenfalls bereits gewarnt hat. Dies verstärkt die Bedenken hinsichtlich der Seriosität und Legalität der Angebote auf fxstocks24.com.
In Deutschland ist die Erbringung von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen streng reguliert. Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten möchten, benötigen hierfür eine ausdrückliche Genehmigung der BaFin. Leider gibt es immer wieder Anbieter, die ohne diese notwendige Lizenz operieren. Verbraucher können auf der Webseite der BaFin in der Unternehmensdatenbank überprüfen, ob ein Unternehmen ordnungsgemäß zugelassen ist.
Diese aktuelle Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Die Behörde rät dringend dazu, vor der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen die Zulassung des Anbieters zu überprüfen, um finanziellen Schaden und Betrug zu vermeiden.
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt aktuell vor den Aktivitäten von FXStocks24. Die Betreiber der Website fxstocks24.com stehen unter Verdacht, ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die Gestaltung der Website ähnelt stark anderen Plattformen wie centrisfx.com, on-traders.com und chomcapitals.com, vor denen die BaFin ebenfalls bereits gewarnt hat.
In Deutschland ist eine behördliche Erlaubnis notwendig, um Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten zu dürfen. Trotzdem gibt es Unternehmen, die diese Dienste ohne die notwendige Lizenz anbieten. Informationen zur Lizenzierung von Unternehmen können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Diese Warnung stützt sich auf die rechtlichen Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Zusätzlich empfehlen die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen besonders vorsichtig zu sein und sich gründlich zu informieren, um mögliche Betrugsversuche zu erkennen. Weitere hilfreiche Tipps, wie man sich vor Betrug im Finanzsektor schützen kann, bietet die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“.
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