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GA LUXUSBAU Fulda GmbH & Co. KG – die Bilanz ist kein Luxus

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Hier ist „Namen nicht Wahrheit“, denn die Bilanz ist sicherlich im Ergebnis keine Luxusbilanz.

GA LUXUSBAU Fulda GmbH & Co. KG

Fulda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 579.222,00 137.578,00
I. Sachanlagen 579.222,00 137.578,00
B. Umlaufvermögen 1.261.348,21 562.088,17
I. Vorräte 1.037.958,83 162.749,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 223.389,38 399.338,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 179,80 444,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 93.206,65 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 93.206,65 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.933.956,66 700.111,01

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 110.807,46
I. Kapitalanteile 0,00 110.807,46
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 110.807,46
B. Rückstellungen 27.949,80 4.100,00
C. Verbindlichkeiten 1.906.006,86 585.203,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.560.473,82 536.421,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 345.533,04 48.781,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.933.956,66 700.111,01

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die GA Luxusbau Fulda GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in 36041 Fulda. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRA 6124 eingetragen.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der GA Luxusbau Fulda GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (insbesondere der §§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Gesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren die Vorschriften zur Rechnungs­legung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ver­pflichtend anzuwenden.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der vorrangig der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Posten der Bilanz und Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme des Grundsatzes der Unternehmens­fortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personengesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bi­lanzposten zugeord­net werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter den sonstigen Ver­bindlichkeiten passiviert und betragen am Abschlussstichtag € 222.307,56 (Vor­jahr: € 109.110,27). Die Restlaufzeit beträgt bis zu einem Jahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) wur­den zu An­schaf­fungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer voraussichtlichen wirt­schaftli­chen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an­gesetzt und soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Vermö­gens­gegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 250,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Zugänge an geringwerti­gen Wirtschaftsgütern im Berichtsjahr mit Anschaffungs­kosten von je € 250,01 bis € 800,00 wurden aktiviert und unabhängig von den Nutzungs­dauern und des Verbleibs der einzelnen Wirtschaftsgüter auf eine typi­sierte Nut­zungsdauer von 1 Jahr abge­schrieben (Sofortabschreibung).

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bi­lanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Flüssige Mittel sind zum Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt, soweit nicht für Guthaben in Fremdwährung ein nied­riger Wert beizulegen war.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Ab­schlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Kommanditkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuernachzahlung des laufenden Geschäftsjahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlich­keiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschrei­bungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagen­spiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Eigenkapital

Das im Handelsregister als Haftkapital eingetragene und voll eingezahlte Kom­manditkapital beträgt € 1.000,00. Durch die Gesellschafterbeschlüsse vom 31.10.2018 und 30.11.2018 wurde das Kommanditkapital auf insgesamt EUR 100.000,00 erhöht. Die Eintragung in das Handelsregister ist noch nicht erfolgt.

Rückstellungen

Zur besseren Veranschaulichung der sonstigen Rückstellungen werden diese in einem Rückstellungs­spiegel nachstehend dargestellt:

Rückstellungsspiegel

Sonstige Rückstellungen Stand Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
01.01.2019 2019 2019 2019 31.12.2019
Sonstige Rückstellungen             0,00                            0,00 0,00 20.449,80 20.449,80
Rückstellungen für Abschlusskosten 4.100,00 0,00 0,00 3.400,00 7.500,00
Summe sonstige Rückstellungen 4.100,00 0,00 0,00 23.849,80 27.949,80

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Zur besseren Veranschaulichung werden die Verbindlichkeiten unter Berück­sichti­gung der Restlaufzeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel dargestellt (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB):

Restlaufzeit Summe davon Art und Form
bis 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre gesichert der Sicherheit
Verbindlichkeiten T€
gegenüber Kreditinstituten 15.139,12 345.533,04 0,00 360.672,13
aus erhaltenen Anzahlungen 0,00 1.011.500,00 0,00 1.011.500,00
Gegenüber verbundenen Unternehmen 4.542.58 0,00 0,00 4.542,58
aus Lieferungen und Leistun­gen 291.591,43 0,00 0,00 291.591,43
gegenüber Gesellschaftern 222.307,56 0,00 0,00 222.307,56
sonstige Verbindlichkeiten 15.393.13 0,00 0,00 15.393,13
Summe 548.973,82 1.357.033,04 0,00 1.905.916,83

Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (aus Darlehen) i.H.v. € 222.307,56 (Vorjahr: € 109.110,27). Die Restlaufzeit beträgt bis zu einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben

Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Zahl der 2019 durchschnittlich im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer be­trägt 4 (Vorjahr: 2).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:

Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:

a. für Immobilien          0 T€.

b. für bewegliche Wirtschaftsgüter   346 T€.

In den Folgejahren ist mit höheren Verpflichtungen zu rechnen.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unterneh­mens – unverändert – geführt durch die GA Luxusbau Verwaltungs GmbH. Deren Ge­schäftsführer ist der Bauunternehmer Agron Gjocaj. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Ge­sellschaft mit sich im eige­nen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge­schäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Persönlich haftende Gesellschafter (§ 285 Nr. 15 HGB)

Alleinige Komplementärin ist die GA Luxusbau Verwaltungs GmbH mit Sitz in 36041 Fulda. Das ge­zeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.

Agron Gjocaj
Geschäftsführer der GA Luxusbau Verwaltungs GmbH

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 – 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 222.307,56 EUR.

1.1.2018 – 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 109.110,27 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2021 festgestellt.

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