Natürlich waren wir auf der Gesellschafterversammlung am heutigen Tage in Aschheim bei München. Dank der von investierten Anlegern des GAF Funds an Rechtsanwalt Reime erteilten Vollmachten.
Nun, das war wohl auch gut so, ansonsten gehen wir davon aus, dass möglicherweise alles „stillschweigend“ beschlossen worden wäre. Beschlossen wurde nun die Liquidation, um dies zu verhindern, fehlten uns einfach zu viele Stimmen, aber nicht beschlossen wurde der Wunsch, laut Einladung zur heutigen Anlegerversammlung, dass eine Gesellschaft die Liquidation durchführen soll, deren Sinn für uns nicht nachvollziehbar war. Es war eine Gesellschaft, in der Sylvia Huber in der Verantwortung steht.
Möglicherweise wollte die heutige Geschäftsführerin Sylvia Huber einfach ein mögliches Haftungsrisiko für sich vermeiden, wenn in der Liquidation ein Fehler passiert.
Nun wurde beschlossen, dass Sylvia Huber als Geschäftsführerin die Liquidation übernimmt, wie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Innerhalb der Liquidation sind nun Vorgänge aufzuklären, wo Geschäftsführerin Sylvia Huber unseren Recherchen nach möglicherweise beteiligt und in der Verantwortung gewesen sein könnte.
Es gab auch heute wenig Antworten auf wichtige Fragen, die wir eigentlich gehabt hätten, so Rechtsanwalt Jens Reime.
Sollte die derzeitige Geschäftsführerin Sylvia Huber nicht kooperativ sein bei der Aufarbeitung der Vorgänge, dann werden wir diverse Auskunftsklagen anstrengen, so Rechtsanwalt Reime. Diese natürlich am Sitz der Fondsgesellschaft in Landshut, um somit auch gar keinen Streit über den Gerichtsstand aufkommen zu lassen.
Natürlich lässt sich so etwas dann vermeiden, so Rechtsanwalt Jens Reime, wenn es ein gedeihliches Miteinander gibt, denn letztlich war Sylvia Huber die erste Vertreterin der Anleger, nicht Interessenvertreterin, irgendwelcher Rechtsanwälte und möglicher anderer Auftraggeber.
Wir wollen und werden ALLES aufarbeiten, was zur Aufklärung relevant ist, völlig wurscht, ob mit der Unterstützung von Frau Huber oder ohne ihre Unterstützung, dann eben mit gerichtlicher Hilfe, so Rechtsnwalt Jens Reime.
Die Anleger haben ein Recht darauf das ALLES ordentlich aufgearbeitet wird. Letztlich kann dabei ja auch festgestellt werden, dass Frau Huber alles richtig gemacht hat. Vielleicht kommt Frau Huber ja einmal auf uns zu. Wir stehen immer für ein Gespräch zur Verfügung.
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