Der als Kindermörder verurteilte Magnus Gäfgen verklagt das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main sollten am 17. März 2011 die Folgeschäden, die Gäfgen durch die Gewaltandrohung während des Polizeiverhörs erlitten habe, festgestellt werden.
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