Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines gala-gruppe.com: BaFin ermittelt gegen die Gala Gruppe
Allgemeines

gala-gruppe.com: BaFin ermittelt gegen die Gala Gruppe

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website gala-gruppe.com. Die in der Schweiz ansässige Gala Gruppe betreibt ohne Erlaubnis eine Handelsplattform für Kryptowerte. Die Verantwortlichen geben vor, angeblich erzielte Gewinne erst nach Zahlung einer „Ertragssteuer“ auszuzahlen.

Die Gala Gruppe wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Apple und Meta kritisieren EU wegen „unfairer“ Strafen in Höhe von 700 Millionen Euro

Die Europäische Kommission hat Apple und Meta erstmals im Rahmen des Digital...

Allgemeines

Missbrauchsskandal erschüttert Frankreich: Tochter von Premierminister Bayrou erhebt Vorwürfe gegen katholische Schule

Frankreichs Premierminister François Bayrou steht unter massivem Druck, nachdem seine älteste Tochter,...

Allgemeines

USA und China: Hoffnung auf „großen Deal“ im Handelskonflikt wächst

Inmitten eskalierender Handelsstreitigkeiten zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt hat US-Finanzminister...

Allgemeines

Trumps Drohungen einen Kanada – sogar Unabhängigkeitsbefürworter in Québec

Kanadas Verhältnis zu den USA steht unter Druck – und Québec rückt...