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Galeria Karstadt Kaufhof der Insolvenzbeschluss

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 2/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 18928 eingetragenen GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Mager, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen und Herrn Olivier Van den Bossche, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen

Geschäftszweig: Handelsgeschäfte u. Dienstl. aller Art, insbesondere d. Betrieb v. Warenhäusern, sowie d. Erbringung v. Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte

ist am 09.01.2024, um 10:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Kennedyplatz 8, 45127 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 2/24
Amtsgericht Essen, 09.01.2024

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