Das Thema Gallus Immobiliengruppe wird uns sicherlich noch eine längere Zeit begleiten, denn es wird dann immer wieder berichtenswerte Neuigkeiten geben. Genau eine solche Neuigkeit haben wir heute erfahren.
Ehemalige Genossen hatten ihre Genossenschaftsanteile in ein Nachrangdarlehen für eine neue Gesellschaft aus dem Umfeld der Gallus Immobilien eG umgewandelt. Man war mit dem Argument auf die Genossen zugegangen, dass man so deren Gelder vor einem möglichen Zugriff der BaFin schützen könne, zudem wäre über diese Gesellschaft dann wieder die übliche Auszahlung von Zinsen möglich. Bereitwillig, nicht wissend, was sie da tun, haben einige ihre gute Position als Genosse gegen die schwache Position eines Nachrangdarlehensgebers dann aufgegeben, natürlich mit der Hoffnung, dass die Zusagen dann auch eingehalten werden. Die Hoffnung stirbt eben auch hier wieder zuletzt.
Nun wäre am gestrigen Tag, als letzter möglicher Zahltermin laut Vereinbarung, die Zinsen zur Zahlung fällig gewesen. Sie ahnen es bereits, die Zinsen wurden natürlich nicht bezahlt. Nun dürfen wir keine juristische Beratung durchführen, aber Ratschläge sicherlich. Jeder, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, sollte diesen Vertrag wegen „arglistiger Täuschung“ anfechten, denn nach Informationen von Rechtsanwältin Bontschev wurde den Anlegern nicht erklärt, was diese Umwandlung bedeutet.
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