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Gallus Immobiliengruppe – der Vertrieb als „Cholateralschaden“?

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Gallus Immobilien und den Vertrieb wird es sicherlich treffen, denn gerade das, was diese Vermittler an ihre Kunden vermittelt haben, ist in Deutschland für Rechtsanwälte immer ein Grund zur Argumentation, um ein Mandat zu bekommen, auch wenn sich der Anwalt darüber bewusst ist, dass die wenigsten Vermittler überhaupt in der Lage sein werden, ein gegen sie möglicherweise ergangenes Urteil dann auch finanziell schultern zu können.

Übrigens haben wir in den letzten Jahren durch Urteile gegen Vertriebler immer wieder gelernt, dass es wichtig ist, den Kunden auf ein vorhandenes Totalverlustrisiko hinzuweisen, das sogar bei einem Sachwertinvestment wie einer Immobilie bzw. Gold besteht. Tut man dies nicht in einem Beratungsprotokoll, das der Kunde und der Vermittler unterschrieben haben, sieht es vor Gericht meistens zappenduster aus. Es wird dann 2 Personen geben, denen das wurscht sein wird: der Anwalt, der den Prozess geführt hat, denn der gewinnt auch, wenn er verliert, und der Initiator, der in der Vergangenheit leider zu oft sich dann vom Acker gemacht hat. Es würde uns nicht verwundern, wenn das hier dann auch so sein wird.

 

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